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wählt er selbst unter Quiescenten oder Fremden, unter Responsabilität auf die Rechtschaffenheit der Letztern.

§. 46. Dieses Organisationspatent enthält Grundzüge, deren nähere Bestimmung und Entwickelung sich nach und nach durch Verhandlungen und Zusammenwirken der Stellen mehr und mehr ausbilden werden.

Unterdessen enthält das Organisationspatent mehrere unwandelbare Sätze. Dergleichen sind diejenigen, die sich auf den Vertrag vom 19. Februar d. J. gründen; desgleichen sind auch diejenigen, welche aus den allgemeinen Grundsätzen der Gesetzgebung des Kaisers Napoleon hervorleuchten, daß nämlich die Mitglieder eines jeden Staates repräsentirt seyn müssen; daß die Justizverwaltung unabhängig, und nach dem Gewissen der Richter entscheiden müsse, und daß die vollstreckende Gewalt ganz durch die Hand des souverainen Fürsten wirke.

Die übrigen Gegenstände dieses Organisationspatents sind aus Unsrer Ueberzeugung und aus dem aufrichtigen Wunsche für das Wohl des Großherzogthums geflossen; müssen sich jedoch erst (wie gesagt) durch Erfahrung als vollständig verläßig bewähren.

Wenn Uns der Allmächtige bis dahin das Leben fristet; so behalten Wir Uns vor, die zweckmäßig befundene Verfassung der Prüfung und Genehmigung Unsers verehrungswürdigen Herrn Nachfolgers und der Bestätigung des Kaisers Napoleon Majestät ehrerbietigst vorzulegen.

§. 47. Jene bisherigen Landesstellen, deren Wirkungskreis mit dem gegenwärtigen Organisationssysteme des Großherzogthums Frankfurt nicht vereinbarlich ist, werden vom 1. Jänner 1811 an als erloschen erklärt. Ihre Mitglieder erhalten theils ihre organisationsmäßige Anstellung; in Fällen, wo dieses unmöglich ist, behalten sie sichere verfassungsmäßige Pensionen.

Aschaffenburg, den 16. Aug. 1810.

Carl, Großherzog.
(L. S.)

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 244. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_262.jpg&oldid=- (Version vom 13.10.2022)