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folgends / ein Zeitlang / die Königin Elisabetha auß Ungarn / zun Zeiten Käisers Ferdinandi I. hernach die Fürsten in Siebenbürgen / Sigismundus Bathorius, und Bethlehem Gabor / inngehabt. Ist sonsten mit dem Fürstenthum Ratibor auff ewig verbunden / und werden daher beyde von einem Land-Hauptmann regiret / haben auch einerley Recht und Freyheiten. Man darff von dem Oppelischen Land-Gericht / bey Leibes-Straf / nicht appelliren / und muß da ein jeder vom Adel ohne Degen erscheinen; wie es dann auch in Mähren der Brauch ist. Es hat diese Stadt von der Oder / und auch durch Feuer und Krieg / viel außgestanden: wie dann Anno 1501. den 29. Herbstmonat / die Stadt gantz in die Asche gelegt worden. Also ist Anno 1615. den 28. Augusti / die gantze Stadt außgebronnen / und seyn über 104. Menschen / und darunter der Pfarrer selbst / umkommen. Innerhalb 4. Stunden lag alles in der Asche. Siehe deß Curei und Schickfusii Schlesische Chronik / lib. 4. cap. 18. Anno 1627. ward Oppeln von dem Dennemärck-Weymarischen Volck außgeplündert und besetzt. Anno 1632. im Herbstmonat / hat der Chur-Sächsische Feld-Marschall Arnheim diesen Ort mit Sturm erobert. Anno 1635. nach dem Pragerischen Frieden-Schluß / kam dieser Ort wieder an Käiser Ferdinand. Anno 1642. nahmen die Stadt die Schwedischen ein / sie geriethe aber darüber in Brand / und gieng im Rauch auff. Es wird in den letztern Historien auch eines vesten Schlosses allhie gedacht: daher zu muthmassen / daß entweder die obgedachte Burgk / bey diesem Krieg / wieder bevestiget worden; oder / daß es / wie an mehr andern Orten / ausser derselben / noch ein Schloß allda haben mag: wie dann in besagter Brunst das Schloß übergeblieben / und von den Schwedischen auch folgends besetzter gelassen worden. Das folgende Jahr hat der Käiserliche General Feld-Marschall Leutenant / Herr Lorentz / Freyherr von Hoffkirch / 3. Sturm darvor verlohren / und ist um das Mittel deß Hornungs / mit seinen Käiserlichen Völckern / wieder abgezogen. Aber Anno 1644. hat die bißhero allhie gelegene Schwedische Besatzung accordirt; wie davon in Tomo V. Theatri Europaei, fol. 543. zu lesen. Darauff Anno 1645. der Käiser dieses Fürstenthum Oppeln und Ratibor / dem König in Polen (so hingegen die Herrschafft Miltenau (vielleicht Wittingau) in Böheim / welche auff 500. tausend Gülden Rheinisch / gehalten wurde / abgetretten / und Ihro Käiserliche Majestät noch darzu 200. tausend Ducaten gelehnet) auff 50. Jahr pfandsweise / für 1100000. Gülden Rheinisch / dieser Gestalt eingeraumet / daß / nach solcher Jahren Verfliessung / der Käiser die Wiedererlösung / wie nicht weniger die Superiorität genanter Fürstenthümer / als Ober-Hertzog in Schlesien / sich vorbehalten. Und wurde am 4. Wintermonat / neuen Calenders / die Huldigung den Polnischen Gesandten geleistet. Anno 1647. hat der König in Polen / bey Ihr. Käiserlichen Majestät erhalten / daß die Käiserliche Völcker / auß den besagten Fürstenthümern Oppeln und Ratibor / abgezogen / und solche mit Königlichen Polnischen besetzet worden seyn; wie dieses in obgedachtem V. Theil deß Europäischen Schauplatzes gesagt wird. Und in diesem Jahr / im Wintermonat / seyn allhie in die 70. Häuser abgebronnen.


Ottomachau / Otmachau / Ottmochau.

Von Martino Helwigio, sonder Zweiffel / unter dem Ort Ottmansau / so er zwischen Münsterberg / und Neisse / an der Neisse setzet / verstanden. Dann dieses zum Fürstenthum Neisse und Grotkau gehöriges Städtlein und Schloß / ligt nahend Münsterberg / das Anno 1429. die Hussiten auß Böheim / durch Verrätherey ein- und da gute Beute bekommen haben. Das Schloß besetzten sie / welches Conradus, Bischoff zu Breßlau / Anno 1435. wieder bekam / als der Rath zu Breßlau / auff deß Bischoffs Antrieb / die gefangene Hussitische Obersten loß gab. Das Dom-Stifft

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Bohemiae, Moraviae et Silesiae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1650, Seite 269. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bohemiae_Moraviae_et_Silesiae_(Merian)_269.jpg&oldid=- (Version vom 7.9.2022)