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für sein Geschlecht auszeichnend. Er nahm sich der Kinder seines ältesten Bruders Wilhelm, über welche er auch als Fürstbischoff die Vormundschaft fortführte, mit der väterlichsten Sorgfalt an, hob den Wiederkauf von Irmelshausen auf, verschaffte also seinem Vetter Valentin von Bibra den sichern unwiderruflichen Besitz der Veste und der Vogteylichkeit daselbst, zu Aubstadt und Höchheim, verband mit diesem Besitze bald darauf das Patronatrecht der neuen Kirche am letztern Orte, nahm an allen Geschlechtsangelegenheiten Antheil, wirkte auf jede Aufforderung gerne mit seinem Ansehen, wenn Processe oder Streitigkeiten unter einzelnen Geschlechtsmitgliedern entstanden waren, und entschied allemahl so, daß sowohl die Eintracht in dem Geschlechte erhalten, als die Würde desselben geschont werden mußte. Ich könnte alles dieses mit einer Menge von Urkundenzeugnissen darthun, wenn sie hier am rechten Orte ständen; indessen ist schon ein einziges Zeugniß hier genug. Das Geschlecht von Bibra hatte in den Zeiten des Faustrechts, nach der Weise mehrerer anderer Geschlechter des höhern und niedern Adels in Franken, das Ganerbenrecht zu Bibra angenommen und zur Aufrechthaltung desselben