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Außerhalb des Ortes steht eine Mühle mit 2 Mahlgängen und einem Gerbgang; im Dorfe befinden sich 2 Schildwirthschaften und 1 Krämer. Die Handwerker arbeiten meist nur für den Bedarf des eigenen Ortes mit Ausnahme des Schreiners.

Die kleine, durch Bachthäler zerrissene und bergige Markung hat keinen tiefgründigen Boden. Im Thale ist derselbe fruchtbar, auf den Bergen sehr steinig.

Der Weinbau ist Nebenbeschäftigung.

Das Obst geräth gerne und gewinnt mehr und mehr Raum.

Der Gemeindewald besteht aus Laubholz und ist 863/4 Mrg. groß. Die Wellen vom Jahreshieb werden unter die Bürger vertheilt (je 8 Wellen). Aus dem Scheiterholz löst die Gemeinde 400 M. Neben 22 Morgen eigentlicher Weide wird die Brach- und Stoppelweide benützt. Der Weidepacht wirft 500 M., die Pferchnutzung 330 M. für die Gemeinde ab. Schafe von der Landrasse werden Sommer und Winter 300 Stück vom Schäfer gehalten.

Das Fischrecht in dem Sindelbach, welcher Forellen liefert, gehört der Gemeinde und ist um 1 M. 20 Pfennig verpachtet.

Auf einem Theil der südlichen Markung führt die hohe Straße vorüber. Alterthümlich sind die Flurnamen Bubenholz, Wexthalde und Wormersthal.


Sindeldorf, alt Siundil-, Sundil-, Sondel-, auch Sunnendorf (? von Sand = Süden cf. Westernhausen), ist nicht zu verwechseln mit Sunchilendorf, Sunkelsdorf und jetzt Flur Sindeldorf auf der Markung Sindringen, wo König Heinrich III. 1042 Herolds Gut dem B. Bruno v. Würzburg schenkt W. U. I, 266. Es gehörte den Herren v. Krautheim (1239) und kam von diesen an die Herren von Eberstein, welche die Herrschaft an Würzburg und Mainz verkauften. Besitzberechtigt waren auch Schönthal durch Käufe und Schenkungen 1329, 1341, 1461, die Herrn von Bachenstein, Eubigheim, Neuenstein, Stickel, 1378, 1382, 1415, 1433 der Maria-Magdalenenaltar in Künzelsau. Nach dem Schönthaler Jurisdictionalbuch hatte Schönthal Korn- und Hellergült auf den Huben Heinrichs von Sindringen, Konrads von Herbolzheim und Ellenkinds. Cent und Obrigkeit waren mainzisch, das Patronat würzburgisch, fiel aber 1803 an die Krone Württemberg, seit 1859 hat der Bischof von Rottenburg die Kollatur.


Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite 830. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_II_830.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)