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Pfleger des Bisthums Würzb., obigen Zehnten an Wilh. und Eberhard v. Stetten (Stett. Arch.).

1455. Benigna v. Bachenstein bekommt bei der Theilung mit ihren Schwestern, den Wernitzerinnen, Gülten zu Zottelshofen. W. F. 9, 62.

1506 belehnt B. Lorenz Conz und Wolf v. St. mit 2 Theilen des Zehnten sammt Vogtei und Gericht zu Zottershofen. Stett. Arch.

1544 klagt Wolf v. Stetten beim Hofgericht zu Würzburg, daß die Grafen von Hohenlohe die armen Leute zu „Zotmanshofen“ aus Anlaß der Türkensteuer mit Anlagen beschweren. Hohenlohe habe nur von Gnadenthal her einige Zinsgüter, dagegen die Herren v. Stetten als würzb. Lehen die Hälfte am Zweitheil des Zehntens und Vogtei und Gericht. Hohenlohe spricht wegen Gnadenthal Schirmrecht an und appellirt 1548 an das Kammergericht zu Speier. Stett. Urk.

1550. Eberhard v. Stetten hat alle Herrlichkeit zu Z. als würzb. Lehen, schenkt den Bannwein an der Kirchweih und sonst. Der Graf von Hohenlohe spricht die Obrigkeit an, da doch nur das Gatergeld des Kl. Gnadenthal ihm zustehe. W. F. 5, 46.

1557 Urbanstag tritt Ludwig Rinck v. Baldenstein an Eberhard v. Stetten eine Gült zu Z. angeschlagen zu 6 fl. ab. Stett. Urk.

1557 Mont. nach Jac. verkauft Brigitta v. Berlichingen ihre Besitzungen zu Z. an Eberhard v. Stetten (Stett. Urk.).

1558. Die Stadt Hall tritt an Eberhard v. St. ab 6 Gültgüter zu Altenberg, 1 Gut zu Windischbrachbach und Gülten zu Zotteshofen auf Gütern, die zuvor schon Eberhard v. St. vogtbar und gültbar waren (Stett. Urk.).

1593–1612. Streit der Herrn von Crailsheim mit den Herrn von Stetten wegen des Widdums und der Zehntrechte der Pfarrer zu Orlach, Wernler, Vogelmann, Ines, welche ihnen von Stetten vorbehalten wurden. Die Zottishofer Bauern weigern sich von den verkauften Pfarrgütern Handlohn und Sterbfall zu geben. Auf einem Tag zu Jungholzhausen wird der Streit beigelegt (Stett. Arch.).


27. Kocherstetten,
Gemeinde III. Kl. mit 681 Einw. a) Kocherstetten, Pfarrdorf, 619 E., wor. 2 Kath. Fil. von Amrichshausen; b) Buchenmühle, Weiler, 20 ev. Einw.; c) Schloß Stetten, Weiler, 42 Einw., wor. 2 Kath.

Am Fuß des Schloßberges, von dessen Spitze der gewaltige Bau des alten Schlosses Stetten herabsieht, breitet sich der freundliche Ort im Kocherthal aus. Bewaldete Höhen zur Linken, Rebengelände an den Berghängen des rechten Kocherufers umgeben

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Künzelsau. Kohlhammer, Stuttgart 1883, Seite B 27. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beschreibung_des_Oberamts_Kuenzelsau_II_630.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)