Seite:Belagerung Wiens 013.jpg

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Vnd da Er soelchn gwaltign Stürm so lanng vnderlassen / auch mit den hieuorangetzaigten stürmen vnnd mawrwerffen nichts ausgericht / zum hoechsten besorgt / auch vil daruon gemurmelt worden / Sy die veindt werden etwa durch die gaenng / so Sy eingrabn / der man vil siecht / gar in die Stat durch die keller komen / oder die blaetz darauf das kriegßuolkh gestanndn / zersprengen / desßhalbn man tag vnd nacht in der Ordnung gestanndn / vnd bei guetter huet vnd warnung gewesst.

An dem xiiij tag Octobris / haben die veindt widerumben mit dem grossen vnd klainem hanndtgeschütz dero Ror vast schon vnd lanng gewesen vnd gross kügl / als die halb hakhn / vnd vber die mass gewiss geschossn wie Sy die gannts belegerung tag vnd nacht vngefeirt gethan / in die Stat zuoschiessen angefangen. Vnnd die selb nacht vngeferlich vmb die neundt stundt vor mitternacht das leger in den vorstettn vnd am veldt miteinander angetzindt / vnd also in der nacht / wie die enntrunnen Cristen anzaign mit grossem geschrai / zueuermüetten soelch geschrai seie der Ellenndtn gefanngn Cristen die von dennen aus der Stat vnd sonnst: all augenplikh jr erledigung verhoft / die man zum tail da nidergehawn / wie dann auff dise stundt in dem leger allenthalbn / kinder / jungfrawen / Mann vnd weib ellendigkhlich nidergehawen lign findt / vnd die anndern in ewige gefanngkhnus gefürt werden / gewesen / auffbrochn vnd mit allem seinem volkh abgetzogen.

Also sein die Eerlichn / Ritterlichn / Tewrn leut[1] / die auch vmb soelch jr loeblich Ritterlich Tattn / dardurch auff ditsmall die Cristennhait erhallten worden / jr leben lanng in sonndern Eeren vnd wierdn / zuhallten / [26] sein / von diser belegerung vnd geferlicher not / aus gnaden des Almechtign / den pillich alle Cristen menschn vnd zueuordrisst Teutsche lanndt. grossen dannkh vnd lob sagen sollen / erledigt worden: Dann wo Er der Tuerkh dise Statt Wienn dermassen het erobert / vnd das Ritterlich kriegsuolkh erlegt / auch das treffennlich geschuetz darjnnen verlorn waere worden / hat menigkhlich bei jme leuechtlich zuobedennkhn / welchermassen den Tuerkhn all sein ansleg in würchung ganngn / vnd noch disen Herbst zum wenigistn auf die obern Teutsche lanndt on widerstanndt raichn mügen / Vnd mit den Cristenlichen menschn ellendigkhlich gehanndlt / alles verbrent vnd verderbt / vnd daraus komen / das Er volgendts die gannts Cristenhait in ewige verderbn vnd vnderdrukhung gebracht hette: vnd solchs alles dieweil jederman in grossen forchten / erschroekhn vnd flüchten gewesen / an allen widerstanndt vnd geuerlichkait thun mügen.

Vnd wo Er gleich ditsmals zuo Ofen oder Wienn nit gewintert / so hett Er doch Wienn dermassen beuesstigt / das Er zuo sambt dem grossem treffenlichen geschütz / so darjnnen gewesst / gar ain Porttn vnd Slüssel zuo Teütschn lannden gemacht / vnd auf den Frueling mit soelchem gwallt gar in die ober Teutsche lanndt gerükht hette / dann guet wissen dz sein maynung / wie obstet / gewesst vnd des gemüets aus der Tuerkhey getzogn / wo Er die stat Wienn oder die Slacht / darauf Er all sein glükh vnd vnglükh gesetzt hat / vnd dje anzenemen gannts begirig gewest / erobert / das Er drey ganntze jar aussenbeleibn vnd nicht haim koemen biss Er sein gwallt vnnd mechtigkait in Teutschn lannden genuegsam ertzaigt vnd erscheinen lasse: wie Er dann jetzt zuo Osterreich / des mit dem hoechsstn zuoerparmen laider ertzaigt hat / Das lanndt vnder der Enns etlich meil hinauff / vnnd ferrer hinein gar in die Steirmach / außgenomen etlich Stet vnd Sloesser / in grundt verprennen verhoern vnd verwuesstn alle waeld vnd perg darauf die armen leut mit jren guet vnd kindern geflochn / durchstraiffen das arm volkh durchsuechn / wegkhfueren vnd niderhawn lassen / Vnd was vnmenschlicher grausamkhait Sy die Tuerkhen

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: lent
Empfohlene Zitierweise:
Peter Stern von Labach: Belegerung der Statt Wienn 1529. , Wien 1529, Seite 25–26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Belagerung_Wiens_013.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)