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B.
den Mitgliedern des Vereins für Erforschung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer vorzüglich zu
berücksichtigen sind.
Urnen und Todtenkrüge, Götzenbilder, Idole
und andere Anticaglien in Erz und Thon, Waffen,
Streithämmer und Streitäxte in Erz und Stein,
Pfeilspitzen, Opfer-Messer, Siegel-Ringe, Arm-
und Finger-Reife, Münzen, als: Hohl- und
Dick-Pfennige (Bracteaten), Zierrathen,
Trinkgeschirre und andere Geräthschaften[1].
Malereien auf Leinewand, Kupfer, Holz und Glas,
- ↑ Wenn dergleichen Gegenstände durch Ausgrabung entdeckt werden, liegt vorzüglich viel daran, Beschädigungen mögligst zu vermeiden und den Fundort, die Lage und Richtung des Gefundenen und die dabei bemerkten Nebenumstände anzugeben.
Empfohlene Zitierweise:
: Bekanntmachung des Königl. Sächs. Vereins zu Erforschung und Erhaltung vaterländ. Alterthümer. Carl Gottlob Gärtner, Dresden 1825, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bekanntmachung_K%C3%B6niglich_S%C3%A4chsischer_Verein_1825.pdf/15&oldid=- (Version vom 21.11.2023)
: Bekanntmachung des Königl. Sächs. Vereins zu Erforschung und Erhaltung vaterländ. Alterthümer. Carl Gottlob Gärtner, Dresden 1825, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bekanntmachung_K%C3%B6niglich_S%C3%A4chsischer_Verein_1825.pdf/15&oldid=- (Version vom 21.11.2023)