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Sachsen, in historischer Hinsicht, auf die Zeit bis zu Anfang des achtzehnten Jahrhunderts erstrecken.
§. 3.
Der Mittelpunkt und Sitz des Vereins ist Dresden. Doch werden auch in andern Städten des Landes, die daselbst anwesenden Mitglieder des Vereins in engere Verbindungen zusammen treten, um für den gemeinschaftlichen Zweck wirksam zu seyn.
§. 4.
Der Verein wird Verbindungen mit auswärtigen Gesellschaften, die sich zu ähnlichen Zwecken gebildet haben, anknüpfen.
§. 5.
Dem Vereine wird ein Directorium und Ausschuß vorstehen.
§. 6.
Den Ausschuß bilden für jetzt die unterzeichneten Stifter und Mitglieder des Vereins. Diese
Empfohlene Zitierweise:
: Bekanntmachung des Königl. Sächs. Vereins zu Erforschung und Erhaltung vaterländ. Alterthümer. Carl Gottlob Gärtner, Dresden 1825, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bekanntmachung_K%C3%B6niglich_S%C3%A4chsischer_Verein_1825.pdf/10&oldid=- (Version vom 21.11.2023)
: Bekanntmachung des Königl. Sächs. Vereins zu Erforschung und Erhaltung vaterländ. Alterthümer. Carl Gottlob Gärtner, Dresden 1825, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bekanntmachung_K%C3%B6niglich_S%C3%A4chsischer_Verein_1825.pdf/10&oldid=- (Version vom 21.11.2023)