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Obrigkeit gefunden wird, welche nicht wenigstens durch Verordnungen dafür gesorgt hätte, das Betteln und Landstreichen abzustellen, die Gebrechlichen und Alten in Siechhäuser aufzunehmen oder sie sonst auf eine angemessene Art zu versorgen, und die jungen zur Arbeit tüchtigen Müßiggänger und Müßiggängerinnen durch Güte, und wo diese fruchtlos war, durch obrigkeitliche Gewalt dazu anzuhalten, daß sie ihr eigenes Brod essen möchten. Ich weiß wohl, daß über diesen wichtigen Artikel der Policey schon mehr geredet und verordnet, als gethan worden ist, und daß man mit manchen Obrigkeiten zufriedner bleibt, wenn man ihre Verordnungen hierüber liest, als wenn man an Ort und Stelle, wie z. B. in Nürnberg und den umher liegenden nächsten Ortschaften, den Augenschein nimmt, wie dieselbigen gehandhabet werden. Indessen geschah doch etwas. Man hat Aufmerksamkeit auf diesen Gegenstand zu erregen gewußt, und es ist oft nicht Schuld des Regenten oder einer ganzen Republik, wann die Handhabung gemachter Verordnungen nicht im vollen Sinne des Wortes sichtbar wird.

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