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Exner als Baudirektor.

Dem Rat wurde sowohl durch den Gouverneur wie durchs Oberkonsistorium die Entscheidung Xavers mitgeteilt. Die approbierten Risse wurden jedoch vom Gouverneur beziehentlich Exner zurück­behalten. Kurz darauf fand eine Unterredung von Bormann, Schmidt und Langbein mit Exner statt. Dieser erklärte: „Das Turmfundament kann angelegt werden. Schmidt soll den Grundplan in einigen Tagen erhalten.“ Bezüglich der nach Schmidts Plan angefertigten Fensterverdachungen im Werte von 3000 Talern meinte Exner, „er könne nicht vom approbierten Plane abgehen, er wolle behörigen Ortes hierunter Vorstellung machen und der Kirche Bestes zu fördern suchen“. Exner verschwieg dabei, daß er sich ausdrücklich von Xaver „unerhebliche Abweichungen vom Plan in den Verzierungen“ hatte gestatten lassen. Die Schmidtschen sind später in den Grund vermauert worden. Sie waren nicht „nach modernem gout“.

In einem besonderen Promemoria stellte nun Exner eine Reihe von Forderungen an den Rat auf, und suchte beim Kabinett deren Approbierung nach. In dieser Schrift heißt es: „Es haben Ihre Königliche Hoheit nicht nur meine Risse zu approbieren, sondern auch die ‚Direktion‘ über sothanen Bau mir aufzutragen geruht u. s. f.“ Verlangt wird, „daß 1. vor diese viele Sorge mir der Billigkeit gemäß monatlich 66 Tlr. 16 Gr.[1] accordiert werde, 2. mir freie Hand gelassen werde, die geschicktesten Werkmeister und Poliere anzunehmen und letzteren ihren Lohn nach meinem Gutachten zu bestimmen, welche jederzeit, auch wenn ich verreist, sich für das Beste der Kirche und für meine Ehre eifrig bestreben; 3. obschon Eigenwillig als Ratskondukteur gut dabei zu gebrauchen ist, noch einen Menschen zu adhibieren, der beständig um mich ist, die erforderlichen Risse und Schablonen, auch andere Vorfallenheit von Zeit zu Zeit ins Große zeichnet und Gehalt bekommt; 4. soll mir freistehen die Turmsohle tiefer zu fassen, falls nötig, ebenso die Treppenspillen wegzunehmen und dann den erforderlichen Grund herauszunehmen; 5. überhaupt reserviere ich mich wegen dessen so bereits angelegt ist und worauf ich nunmehro fortzubauen genötigt bin, insofern sich hier und dort Mängel oder Risse zeigen sollten, in keinen Anspruch zu nehmen, wie insbesondere die inneren Pfeiler mir Bedenklichkeiten machen. 6. Um tüchtige Leute zu bekommen, sondern auch erhalten, so will nötig sein, denselben so wie bisher bei Hofe geschehen täglich 7 Gr. 6 Pf. zu ihrem Lohn zu reichen, weil der Handwerksmann das mehrste um etwas teurer, als in vorigen Zeiten bezahlen muß. 7. Den Bau, so lange es die Witterung leidet, mit Ernst zu betreiben, dann Steine spitzen. 8. Die Kondukteurs (die Exners Eingabepläne gezeichnet haben) sollen dasselbe Douceur erhalten wie die des Krubsacius.“ „Bei einemso ernsten Werk sind Einsicht, Ordnung und gute Wahl der Werkmeister und Bauleute, hauptsächlich aber die guten Ge­sinnungen eines Baumeisters, dessen Vorschläge auf den Nutzen, das Beste und auf die Beförderung des publiken Gebäudes gerichtet sind, erforderlich und dieses ist der Grund zu wahrer Menage.“

Das Promemoria zeigt, in welchem Sinne Exner die ihm übertragene „Obsicht“ auffaßte, nämlich nicht als eine bloße Kontrolle, ob seine Pläne wirklich ausgeführt werden, wie es auch der Wortlaut der Xaverschen Entscheidung vom 6. April ziemlich klar aussprach, sondern als „Direktion“, als eigene Bauleitung mit eigenem Baubureau und eigenen Werkleuten. Für Schmidt blieb in dieser Organisation des Baues kein Platz mehr. Auch der Rat hatte nur noch das Geld zu schaffen. Über die Verwendung wollte Exner „nach seinem Gutachten“ (und durchaus nicht sparsam) verfügen. Auch der Oberbaukommission gegenüber suchte er sich selbständig zu machen durch direktes Verhandeln mit dem Regenten.

Prinz Xaver, der bei seiner Zustimmung nicht die Tragweite der Exnerschen Ansprüche übersah, bewilligte ohne weiteres sämtliche Forderungen, bestätigte ausdrücklich die von Exner beanspruchte Entschädigung[2] und verlangte nur Anzeige über etwaige Mängel beim schon bestehenden Mauerwerk hinsichtlich der Festigkeit und über die Abstellung derselben. Die Forderungen kamen auf dem In­stanzenweg

als „Intention“ Xavers an den Rat mit der Mahnung, „daß ihr, der Rat, denselben conformieret,


  1. Das sind 200  oder nach heutigem Geldwert etwa 600–800  monatlich. Der feste Gehalt des Ober­landbaumeisters betrug das Doppelte.
  2. Diese Entschädigung ist übrigens niemals von der Kirchkasse ausgezahlt worden.
Empfohlene Zitierweise:
Alfred Barth: Zur Baugeschichte der Dresdner Kreuzkirche. C. C. Meinhold & Söhne, Dresden 1907, Seite 84. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Alfred_Barth_Zur_Baugeschichte_der_Dresdner_Kreuzkirche.pdf/92&oldid=- (Version vom 17.4.2024)