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Schloss Königsbrück,


Sitz der Standesherrn zu Königsbrück, in alten Urkunden auch Königsburg, von den Wenden aber noch jetzt Kunsperg genannt, liegt auf einer anmuthigen Erhöhung, neben der dazu gehörigen Vasallenstadt gleiches Namens, an den freundlichen Ufern der Pulsnitz, (die hier die Grenze zwischen den königl. sächs. Erblanden und der Oberlausitz bildet) an der Dresden-Budissiner Chaussee. Das Schloss ist von einem schönen Park umgeben, dessen Anlagen sich bis zum Flusse hinab erstrecken.

Kaiser Carl der Grosse liess hier eine Brücke über den Fluss schlagen und sie, als einen festen Punkt gegen die Sorben-Wenden, mit Vertheidigungswerken und einer stehenden Garnison versehen. Aus diesem Fort bildete sich nach und nach Burg und Stadt, die lange Zeit als ein wichtiger militärischer Punkt betrachtet, und im Jahre 1490 förmlich mit Festungswerken versehen wurde, von denen sich noch jetzt Spuren vorfinden. Als Stadt und königl. Burg findet sie sich schon in Urkunden vom Jahre 1268 genannt.

Als Standesherrschaft wird Königsbrück zwar schon in der Mitte des 16. Jahrhunderts erwähnt, aber erst im Jahre 1680 als solche förmlich anerkannt und verbrieft. Dem jedesmaligen Besitzer der Standesherrschaft Königsbrück steht, nach der Provinzial-Verfassung, der Vorsitz im engern Ausschusse, und nach der Verfassungsurkunde eine erbliche Stimme in der ersten Kammer des Königreiches Sachsen zu.

Als die ältesten Besitzer werden die von Polenzk genannt; 1454 folgten ihnen die Burggrafen von Dohna, deren letzter, Christoph, zugleich Landgraf der Oberlausitz, 1560 ohne männliche Erben starb. Kaiser Ferdinand I. zog das hierdurch erledigte Lehn zwar ein, verlieh es aber alsbald einem Kaspar von Dohna, welcher jedoch nicht lange im Besitz blieb, sondern die Herrschaft an einen Freiherrn von Schellendorf verkaufte. Denen v. Schellendorf folgten, 1728 durch testamentarische Verfügung, der Gräfin Auguste Constanze v. Cosel, Gemahlin des vorletzten Grafen Heinr. Friedr. v. Friesen, die gräfliche v. Friesische, und nach deren Austerben, 1755 die freiherrl. v. Friesische Familie. Von dieser kaufte die Standesherrschaft Königsbrück 1776 der Graf von Rödern, der, nachdem er ansehnliche Theile davon abgetrennt, sie 1795 an den Reichsgrafen Münster-Meinhövel verkaufte. Unter diesem Besitzer, welcher in Vermögensverfall gerieth, wurden besonders die Waldungen stark angegriffen. 1803 endlich erkaufte der Graf Johann Wilhelm v. Hohenthal die Standesherrschaft und dessen Enkel der königl. sächs. Kammerherr, Graf Alfred von Hohenthal, ist gegenwärtiger Besitzer. Ausser dem besondern Rittergute Steinborn gehören dazu 5 Vorwerke, grosse Waldungen, Teiche und die Dörfer Golschdorf, Neukirch, Otterschütz, Quasdorf, Rohna, Schmorkau, Weisbach, Zeisholz, Zeitsch mit einem Areal von 2 Quadratmeilen; über Kirchen und Schulen haben die Standesherrn das Patronat und die Collectur.

Königsbrück hat viel und oft von Kriegsdrangsaalen zu leiden gehabt, und wurde 1350, unter einem von Schreckenstein, gänzlich zerstört. Merkwürdig ist der Ort aber auch noch durch eine Niederlage, welche am 23. Febr. 1637 4000 verzweifelte Bauern den Schweden daselbst beibrachten und mit altwendischer Tapferkeit

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G. A. Poenicke: Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. , Leipzig 1859, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/5&oldid=- (Version vom 31.7.2018)