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Aus (245) folgt daher

(245a)

Der Strahlungsdruck auf mitbewegte schwarze Flächen erfährt Änderungen erster Ordnung infolge der Erdbewegung; der Druck muß größer sein, wenn die Strahlung parallel, als wenn sie entgegen der Bewegungsrichtung der Erde sich fortpflanzt. Bei der Schwierigkeit, welche die Beobachtung des Lichtdruckes bietet, dürfte es indessen kaum möglich sein, diese geringfügige Änderung festzustellen.

Ist es dagegen eine spiegelnde Fläche, welche vor dem auffallenden Lichte zurückweicht, so ist nach (Gl. 208, S. 335), nach Umkehrung des Vorzeichens von , zu setzen

Aus (245) folgt mithin

(245b)

Der Strahlungsdruck auf mitbewegte Spiegel erfährt keine Änderung infolge der Erdbewegung.

Die relative Strahlung irdischer Lichtquellen, welche bolometrisch durch schwarze Flächen zu messen ist, ergibt sich aus (211a, S. 338)

Aus (245) folgt somit

(245c)

Diese mit (244) übereinstimmende Beziehung besagt: Die von der Strahlung irdischer Lichtquellen herrührende Wärmeentwickelung in zwei senkrecht zur Richtung der Erdbewegung gestellten schwärzen Flächen ist die gleiche, sei es, daß die Strahlung parallel oder entgegen der Bewegungsrichtung der Erde sich fortgepflanzt hat.