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an den Kaiser, „quum novus rex fuit coronatus“. Derselbe muß auch noch dem Kaiser nachziehen bis in’s Kärnthener Land. „Eidem misso in Kerterland ad Imperatorem 53 m. 10 s.“ Die Reise muß nicht wenig mühsam gewesen sein, denn der Bote reitet sein Pferd zu Tode und erhält dafür 32 M. Ersatz.

In den Geschichtsbüchern liest man, die meisten Reichsstädte seien für ihre Anhänglichkeit an Ludwig IV. Jahre lang von dem Papste mit dem Interdict belegt gewesen. Davon wurde wenigstens unsere Vaterstadt, die doch bis zuletzt dem Kaiser anhing, nicht getroffen. Wir finden 1344 und 1346 dieselbe lebendige Theilnahme an der Frohnleichnams-Prozession und an den Karlsfesten, sogar die Auslagen für den Dribendey (das Beiern) verzeichnet.

Als Kaiser Ludwig 1347 auf einer Bärenjagd bei Fürstenfeld in den Armen eines Bauern gestorben war, hatten die Aachener keine Veranlassung mehr, sich dem neu gewählten Könige Karl IV. abspenstig zu erweisen. Dieser übertrug dem Markgrafen von Jülich, mit der Kronstadt zu unterhandeln. Darüber drückt sich unsere Rechnung vom Jahre 1349 (wovon leider Anfang und Ende fehlen, worin aber die Unkosten bei der Krönung vollständig enthalten sind) ganz bestimmt aus. It. Christiano Leonis et Alexandro missis Duren ad marchionem Julie; quum dns. Rex commisit sibi tractare nobiscum, 42 denarios Durenses, valent 3 m. 10 s.

Zugleich wird ein Bote nach Mainz an den Markgrafen von Brandenburg geschickt, dem 2 fl. aur. die zu 4 M. berechnet sind, ausgezahlt werden[1]. Noch zweimal werden die oben Genannten


  1. Es könnte vielleicht überflüssig scheinen, daß schier bei allen Posten die Auslagen mitgetheilt werden. Diese haben aber nicht bloß ein ökonomisches, sondern auch durch die häufige Vergleichung der Aachener Mark mit dem Goldgulden und mit andern Geldsorten ein monetarisches Interesse. Man wird bemerkt haben, daß die in den Rechnungen enthaltenen Angaben, wie z. B. die obige, mit dem von unserm geschätzten Chronisten Noppius im 41. Kap. aufgestellten „Verzeichniß deß Goltgüldens“ nicht immer genau übereinstimmen. Wem aber darin mehr Glauben zu schenken ist, ob den Angaben der Rentmeister, die im 14. Jahrhundert dem Magistrat Rechnung legten, oder dem Chronisten Noppius, der im 17. Jahrhundert ohne Quellenangabe sein Verzeichniß aufgestellt, dürfte unschwer zu beantworten sein. In früheren Posten sahen wir den aur Fl. = 11/3 M., in den obigen ist 1 aur. Fl. = 2 M.; dergleichen Veränderungen in demselben Jahren kommen in mehreren Rechnungen vor und liefern den Beweis von dem schwankenden und immer abnehmenden Werthe der Aachener Münze.