Schwäbische Geister- und Teufelsgeschichten

Textdaten
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Autor: unbekannt
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Titel: Schwäbische Geister- und Teufelsgeschichten
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 14, S. 185–188
Herausgeber: Ferdinand Stolle
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1856
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[185]
Schwäbische Geister- und Teufelsgeschichten.
Ein kulturhistorischer Beitrag.

Das schöne Schwaben hat nicht nur einen David Friedrich Strauß hervorgebracht, der die Aufmerksamkeit der Leute von den ober- und unterirdischen Geistern ab- und der diesseitigen Geisterwelt zuzulenken bemüht war, sondern auch einen Justinus Kerner, der unbeschadet seiner Freundschaft zu dem genannten Strauß, im Gegentheil schon seit Jahren von jener unsichtbaren und unfaßbaren Geisterwelt in allem Ernste viel Aufhebens macht und nicht blos von ihrem Hereingreifen in die diesseitige Welt überhaupt, sondern sogar von ihrem speciellen Umgang mit speciellen Personen steif und fest überzeugt ist. Was Wunder, wenn die Ansichten selbst Gebildeter mehr zu Kerner, als zu Strauß neigen? Liegt es doch in der Natur einen jeden Menschen, sich zu einer Geisterwelt hingezogen zu fühlen, die nicht an die Gesetze, welche unsere unvollkommene Wissenschaft kennt, gebunden ist und da, wo der Verstand seine Grenzen hat, der Phantasie einen unendlichen Spielraum läßt.

Und phantasiereich sind die Schwaben. Schade nur, daß das Niveau der allgemeinen Bildung noch keine solche Höhe erreicht hat, daß der sichere Kernpunkt zwischen unbedingtem Leugnen alles höheren Einflusses und dem unbedingten Fürwahrhalten gutgemeinten Geisterglaubens und betrügerischer Gaukelei noch nicht gewonnen ist. Wie viel in letzterem Artikel bei uns gemacht wird – [186] ich bitte diesen Ausdruck wörtlich zu nehmen – läßt sich unmöglich ermitteln: wenn auch von unsern Gerichten Jahr aus Jahr ein die schwere Menge Geistergeschichten verhandelt werden, wie selten anderswo im großen deutschen Vaterlande, so ist doch mit Sicherheit anzunehmen, daß der kleinste Theil dieser Geschichten das Licht der Oeffentlichkeit erblickt.

Wir reden hier vom finstersten Theil der Nachtseite jener Geschichten, von der handgreiflichsten Gewinnsucht vermittelst des unbegreiflichsten Geisterglaubens und von dem schändlichsten Mißbrauch, der mit diesem Glauben getrieben wird. Lassen Sie mich einige Geschichten aus der neuesten Zeit erzählen.

Ende Februar stand vor dem Schwurgericht in Ellwangen Balthasar Huber von Steinheim, O.-A. Heidenheim. Der Angeklagte, 53 Jahre alt, Schäfer und Viktualienhändler, erscheint in abgetragener blauer Blouse. Er saß bereits schon längere Zeit in Gefängnißhaft, wofür auch sein blasses Gesicht Zeugniß giebt. Seine scheinbar ausdruckslose Physiognomie geht während seiner eignen, mit Lebhaftigkeit geführten Vertheidigung in Schlauheit und Verschmitztheit über. Das mehrfach ausgestellte Prädikat eines redseligen Schwätzers hat er sich auch während der Verhandlung erworben, und mußte er vom Präsidenten darauf aufmerksam gemacht werden, bei der in Frage stehenden Sache zu bleiben. Nach der Anklageakte hat Huber wegen Landstreicherei, unerlaubten Einsetzens in das baierische Lotto, oftmaliger Uebertretung der Confinationsgrenze und betrügerischer Handlungen nicht weniger als 28 Vorstrafen zum Theile bis zu halbjähriger und achtmonatlicher Arbeitshausstrafe nebst zweimaliger Applikation von Stockstreichen (in Baiern) bestanden. Er trieb sich die letzten vierzehn Jahre, trotz mehrfacher Ausweisung aus Baiern und speciell aus München, dennoch zum Theil in Augsburg und München und namentlich in Roggden und der Umgegend herum. Er ist nach der Anklageakte eines durch zwölf Jahre (1841 bis 1853) fortgesetzten gewerbsmäßigen Betrugs durch Vorspiegelung zu hebender Schätze, der Fälschung von Lotterieloosen und selbst der Teufels- und Geisterbeschwörerei angeklagt und hat von Personen verschiedenen Standes und Berufs theils in München und Augsburg, theils namentlich von vielen Söldnern in Roggden u. s. w. in diesen zwölf Jahren nicht weniger als 4386 Gulden baares Geld herauszulocken gewußt, im Ganzen aber in dieser Zeit die Summe von gegen 8000 Gulden durch fortgesetzten Betrug sich zu eigen gemacht. Bei nicht weniger als 31 Personen, von welchen sechzehn als Zeugen persönlich erschienen, hat er seine betrügerischen Zwecke erreicht, und die meisten an den Bettelstab gebracht. Er fing damit an, sie durch die Loosnummern irre zu machen, welche sein Zauberspiegel als sicher gewinnende reflektirte, oder welche von geistlichen Herren durch Einfluß von Geistern als unfehlbar bezeichnet wurden.

Der Zufall wollte, daß einzelne wirklich gewannen, von den übrigen gab er, den leicht zu täuschenden Menschen gegenüber, deren Physiognomien auf den Zeugenbänken das Gepräge der Geistesbeschränktheit an der Stirn tragen, die hohen den Loosen zugefallenen Summen fälschlich an. Nachdem der Köder einmal gewirkt und der Reiz nach leichtem Gewinn rege gemacht war, hatte er bei seinen Klienten, denen er sich geistig weit überlegen fühlte, leichtes Spiel. Brauchte es doch nur, die warm und flüssig gewordene Phantasie durch Vorspiegelung eines durch relativ unbedeutende Geldmittel zu erreichenden ungeheuern Schatzes zur Siedhitze zu bringen. Dazu mußte ein angeblich im Kloster zu Elchingen und im Kloster Herrgottsruhe bei Friedberg im Schooße der Erde verborgener Schatz die verlockende Perspektive bilden. Die Fabel ist folgende: In den verschütteten Kellern beider Klöster liegen sieben oder, wie er gegen andere Zeugen versicherte, 35 Millionen in dreieckigen, gutlöthigen Silberstücken von altem Gepräge. Bereits ist von dem, im Hintergrund spielenden Comitee dafür gesorgt, die Einwechslung in gangbarer Münze zu bewerkstelligen. Nackte dienstbare Geister, sieben an der Zahl, von sonst menschlicher Gestalt, mit einem „simrigroßen“ Todtenkopfe, welche, bei einer angeblichen Erscheinung in einem Saale in Augsburg, einen solch penetranten Modergeruch zurückgelassen, daß eine große Schnupftabaksdose als Palliativ aufgestellt ist, reden mit der aus „geistlichen Herren“ bestehenden Versammlung in lateinischer, mit dem Angeklagten in deutscher Sprache. „Arme Seelen,“ die ihre im Leben abgelegten Gelübde, wegen jähen Todes nicht zu lösen vermochten, bewachen als Sträflinge des Himmels den Schatz. Es spielen in diesem phantastisch-zauberhaften Schau-, Possen- oder Trauerspiel Ritter mit Helm und Panzer, zwölf- und sechzehnjährige Kinder, und neben den dienstpflichtigen Geistern der leibhaftige Teufel selbst.

Das Geheimniß von dem vorhandenen großen Schatze wurde zuerst dreizehn geistlichen Herren offenbart, nach einer andern, vom Angeklagten erst später vorgebrachten Version aber nur drei Herren, welche in seiner Vertheidigung eine Hauptrolle und an ihm selbst – wie er sagt – den Betrug spielten, nämlich einem, von ihm stets im Munde geführten, abgesetzten geistlichen Herrn Waigl (eine für einen Dritten verfertigte Bittschrift hatte seine angebliche Absetzung zur Folge!), einem Bierwirth aus Augsburg und einem Schullehrer, welch’ letztere zwei aber bereits gestorben sind. Auf die Frage, wo Waigl sich aufhalte, eskamotirte er diesen nach – Amerika!

Diese Geistlichen, oder wie er zu Andern später sagte, diese drei Agnaten bilden einen eigenen Verein in „dieser Sache“, welches Ausdrucks sich Huber zur Bezeichnung des Geschäfts der Erhebung und Theilung des Schatzes in ewiger stereotyper Wiederholung bedient. In untergeordneter Stellung unter diesen Verein oder dessen Agnaten tritt nun Huber auf Geheiß der Geister, bei deren Erscheinung und pestartigem Geruch ihm „fast der Athem vergangen“, als Sendbote des klingenden Evangeliums auf. Die Geister ermahnen ihn, standhaft und fest in „dieser Sache“ zu verharren, und seine Aufträge an die Prädestinirten, d. h. die Armen und Nothleidenden auszuführen. Die Geister bedienen sich des homöopathischen Systems; die „armen Seelen,“ nämlich, die als Wächter über den silbernen Schätzen schweben, sollen wieder nur durch Arme, Bedrängte erlöst werden, aber nur durch solche, die guten, reinen Herzens und unbescholtenen Wandels sind. An diese nun soll in „Theilen“, nach vorhergegangener, durch Seelenmessen begutachteter strenger Prüfung der religiösen Gesinnung und der Herzensreinheit, der Schatz der vielen Millionen repartirt werden. Ein kleiner Gegendienst wurde freilich verlangt, denn die Erlösung kann ohne Vermittlung der Lebendigen nicht geschehen. Dazu ist – die Geister sitzen ja selbst über silbernen Barren – kein Geld nöthig, sondern die geistlichen Dinge des Gebets und der kirchlichen Funktionen: Seelenmessen, Wallfahrten, Rosenkranzbeten und Opfer. Ja, an Huber selbst ergeht im bewußten Saale zu Augsburg die Aufforderung, eine Wallfahrt nach Rom zum heiligen Vater, zum erlösenden Zwecke der Geister zu unternehmen, die er aber im „protestantischen Bewußtsein“ verweigert. Dagegen giebt er sich gerne dazu her, und trägt auch als „Evangelischer“ kein Bedenken, als Unteragnat die von den dienstbaren Geistern erkornen „Armen und Nothleidenden“ aufzusuchen und sie durch den unwiderstehlichen Reiz der silbernen Millionen anfänglich zu geringen Beiträgen für Seelenmessen, Wallfahrten und später zu immer größeren Einlagen zu verleiten. Ein vor den Schranken erschienener Zimmermann von vierzig Jahren aus Roggden hat sein ganzes Vermögen, 1300 Gulden, dem Betrüger zum Opfer gebracht, und ist jetzt völlig verarmt. Ein anderer Betrogener gab wiederholte Beiträge von einigen hundert Gulden, weil er nach der Versicherung der durch Huber redenden Geister „Oeconomie-Verwalter mit dem Schlüssel zur Thüre der verborgenen Schätze“ werden sollte! Ebenso wußte er in München und Augsburg Personen verschiedenen bürgerlichen Standes, Frauen, die zum Theil im seidenen Hut und Mantel vor dem Schwurgerichtshof erschienen, durch stets gleichlautende betrügerische Machinationen zu immer bedeutenderen Einlagen zu echauffiren. Erhielt doch ein Gulden 1000 Gulden, ja 3000 Gulden, und stiegen doch bei größern Geldspenden die Prämien in fabelhaften Progressionen bis zu Hunderttausenden. Und dennoch ist es kaum glaublich, daß sämmtliche Betrogene, worunter einzelne aus bessern Ständen, schon bei der in Baiern gepflogenen Untersuchung lieber den Schaden trugen, als sich durch einen solchen Betrüger, dem sie ihr Vertrauen zwölf Jahre lang blindlings schenkten, kompromittiren zu lassen.

Oder wurden sie stutzig und dauerte ihnen die Sache ohne den gewünschten und erwarteten Erfolg zu lange, so wußte Huber dieselbe theils durch untergeschobene Briefe von dem Direktor Erhard von Herrgottsruh (welcher dem Betruge auch ein Ende machen sollte), theils durch Darreichung einiger Kronenthaler in der Schwebe zu erhalten. Andere führte er vor die Pfarrhöfe und selbst vor das Kapuzinerkloster in Augsburg, ließ sie vor der Thüre warten, oder in der Klosterkirche den Rosenkranz beten, [187] und der Bescheid, den er aus dem Hause oder Kloster brachte, beruhigte stets mit dem Zuwarten von nur einigen Wochen.

Endlich sollte der Schatz wirklich aus den Klosterkellern abgeführt werden, aber auch die Fuhrwagen, die die schweren, gewichtigen Millionen den Betheiligten zuführen sollten, erforderten wiederholte Beiträge, zu deren Realisirung Mantel, Uhren, Ketten und das Letzte, was zu Geld zu machen war, vollends geopfert wurde, ohne daß den Verblendeten die Augen geöffnet worden wären. Der vorgenannte Zimmermann von Roggden erkundigte sich endlich bei dem geistlichen Direktor Erhard in Gottesruh bei Friedberg nach dem Angeklagten und nach dem Stande der Erbschaftssache überhaupt, aber auch die ihm gewordene Versicherung, daß er Huber gar nicht kenne, enttäuschte ihn nicht, und als er auf seinen dem Huber gemachten Vorhalt von diesem den Bescheid erhielt, das liege im Plane „dieser Sache“, war er vom Zweifeln zur alten sanguinischen Hoffnung zurückgekehrt. Doch nicht dieser allein nahm endlich, nachdem er sein Alles geopfert und zum Bettler geworden war, seine letzte Zuflucht zu diesem geistlichen Herrn. Denn das lag immer als beruhigendes Bewußtsein im Hintergrunde der Betrogenen, die geistlichen Herren können keinen Betrug mit den Armen spielen, deren Hort und Zuflucht sie seien!

Es wird vom Präsidenten ein Auszug des Tagebuchs vorgelesen, welche der, indeß im 77. Jahre verstorbene Direktor Erhard bei seiner gerichtlichen Vernehmung in Baiern seiner protokollarisch niedergelegten Erklärung beilegte und dem würtembergischen Gerichte übergeben wurde, und worin in schlichter, frommer Weise erzählt wird, wie Erhard den vielen Getäuschten, welche sich Jahre lang theils schriftlich, theils persönlich Raths bei ihm erholten, und in der Voraussetzung seiner Betheiligung in der Schatzangelegenheit, ihre Bedrängniß und ihre materielle Noth ihm klagten, stets die strikte Erklärung gab, nichts von der Sache zu wissen, wie er den „famosen“ Huber, dessen verdächtigen Gaunernamen er so oft schriftlich und mündlich erfahren mußte, zu entlarven suchte und sie aufforderte, in ihrem Berufe zu arbeiten, und, statt auf einen Betrüger, auf Gott zu vertrauen. Er bemerkt weiter, wie er auf Spaziergängern und allen Wegen von Unbekannten, die ihm nicht einmal den Namen anvertrauten, wegen Huber’s und des Schatzes belästigt und tribulirt worden sei u. s. w. Und das sollte denn auch der Stein werden, der den Betrüger nach 12jähriger ungefährdeter verbrecherischer Laufbahn zu Falle bringen sollte. Auf die, fast möchte ich sagen, zu spät gemachte Anzeige bei dem Gerichte in Augsburg wurde nach dem Verbrecher gefahndet, ohne daß man desselben auf baierischem Boden habhaft werden konnte. Vom Oberamtsgerichte Heidenheim als des Betrugs verdächtig, mit Steckbriefen verfolgt, wurde er in Bopfingen verhaftet und an das Oberamtsgericht abgeliefert. Trotz des bedeutenden, durch Betrug erworbenen Geldes ist auch er ein Bettler, der mit Ausnahme des Wenigen, das er zur Erziehung seiner drei unehelichen Kinder in Baiern verwendete, all’ das Blutgeld so schnell und leicht verlor, wie er es geraubt hatte, und der sich in seiner Verstocktheit kein Gewissen daraus gemacht hatte, meist unbescholtene, schlichte und arme Leute durch die betrügerische Vorspiegelung überreicher Erbschaft zu äußerst unglücklichen Menschen zu machen. – Der Staatsanwalt beantragte: wegen fortgesetzten gewerbsmäßigen Betrugs eine Zuchthausstrafe von zwölf Jahren, und hielt es in Anbetracht des vielen Wehes und des bedeutenden Unglücks, das Huber durch seinen beispiellosen Betrug über rechtliche, harmlose und dazu arme Leute gebracht, für eine gerechte Strafe, das körperliche Wehe der Züchtigung über ihn auszusprechen. Er beantragte daher eine körperliche Züchtigung von 50 in Abtheilungen zu applicirenden Streichen. Der Schwurgerichtshof verurtheilte Huber zu zwölf Jahren Zuchthaus und Tragung sämmtlicher Kosten, welches Urtheil derselbe ohne sichtliche Erschütterung anhörte.

Ein ähnlicher Fall wurde Anfangs dieses Monats vor dem Schwurgerichtshof in Ludwigsburg verhandelt. Der Angeklagte war ein Taglöhner, Namens Christian Karl Jetter, von Hofen, Oberamts Besichheim, 59 Jahre alt, verheirathet, Vater von sieben Kindern und ganz schlecht prädicirt. Er, dessen Gesichtszüge ungemeine Verschmitzheit verrathen, ist Schatzgräber, Geisterbeschwörer und sonstiger Betrüger. Er wurde bereits während seiner Militärzeit wegen Veruntreuung von Menagegeldern und Fälschung des Menagebuchs, ebenso wegen Betrugs und Verleitung eines Andern hierzu, sodann außer dem Militärstande wegen Fälschung einer öffentlichen Urkunde und endlich wegen Diebstahls bestraft. Im Jahre 1853 begann er große Ausgaben zu machen, die mit seinem kleinen und mit Schulden behafteten Anwesen in gar keinem Verhältnisse standen, namentlich war er häufig in den Wirthshäusern zu sehen, wo er dem Trunke ergeben, viel Geld verthat. Dieses Geld erwarb er meist durch Betrügereien mittelst Benutzung des Aberglaubens Anderer; alle seine Verbrechen aufzudecken, war nicht möglich, wie die Anklageakte sagt, weil in solchen Fällen die Betrogenen selbst nicht nur keine Anzeigen machen, sondern sogar auf die Verheimlichung der an ihnen verübten Vergehen hinzuwirken, und auch andere Zeugen in ihren Angaben rückhaltend zu sein pflegen.

Doch gelang es, nachfolgende Vergehen zu erweisen: Im Jahre 1853 kam Jetter nach Eschenau und Windischenbach und brachte daselbst eine Gesellschaft von Leuten zusammen, die er glauben machte, er könne ihnen ungeheuer viel Geld verschaffen durch Hebung eines unter dem Keller auf dem Goldberge bei Windischenbach verborgenen Schatzes, welcher frei werde durch Erlösung des wachehaltenden Geistes vermittelst Gebeten in einem 30 oder 40 Stunden weit entfernten Kloster; dorthin müsse Geld und andere Sachen geschickt werden, damit man die Gebete vornehme; die Gesellschaftsmitglieder sollten diese Gaben spenden. Dem Vereine traten nun mehrere Leute, elf an der Zahl, bei. Jeden Mitglied mußte zuerst je ein Mannshemd und 59 Kreuzer an’s Kloster abgeben. Die Hemden, welche neu, aber von ihren bisherigen Eigenthümern doch schon einmal getragen sein sollten, bekommen, sagte Jetter, die Zöglinge im Kloster. Später wurden wieder neunzehn Gulden zusammengeschossen und dem Jetter zugestellt. Ungefähr in der Mitte August 1853 begab sich derselbe in einer Nacht mit vier Mitgliedern in den bezeichneten Keller, er stellte dort vier große Lichter in einem Vierecke auf, setzte ebenso vier kleine Lichter nieder, zündete diese an und las etwas den Zeugen Unverständliches ab. Hierauf erschien in langem weißen Gewande eine menschliche Gestalt, die Jetter anredete und sie befrug, ob das Geld jetzt zu holen sei; die Gestalt antwortete, es sei noch nicht Zeit, es seien noch 50 Fl. als Opfer in das Kloster zu schicken. Die Gestalt verschwand dann wieder. Die 50 Fl. aber wurden dem Jetter übergeben, um sie in’s Kloster zu tragen. Etwa nach vierzehn Tagen ging’s wieder auf den Goldberg, um den Schatz zu heben: jedes Mitglied war mit einem großen Sacke versehen. Jetter machte wieder allerlei Beschwörungen, der Geist kam aber nicht. Hierauf folgten weitere Versuche, die den Mitgliedern zwar keinen Schatzantheil, wohl aber wiederholte Opfer brachten; unter Andern, gab man auch ein Bett, damit es im Kloster für arme reisende Pilger aufgestellt werde.

Sofort wurde der Goldberg aufgegeben und Versuche in der Nähe des Eichelberges, O.-A. Weinsberg, gemacht. Der Opfer waren wieder viele; denn es wurde auch „Fünf-Wunden-Oel“ verschafft. Jetter erhielt wenigstens 200 Fl.

Ein ander Mal kam der Bauer Bröckel von Bönningheim zum Angeklagten, weil derselbe etwas vom Schatzgraben verstehe. Er sagte ihm, daß in seinem Hause ein Schatz verborgen sei. Jetter ging sogleich auf die Sache ein, zeigte dem Bröckel und einem Nachbar Weber ein Buch mit Bildern und sagte: solche „Dinger“ kommen beim Schatzgraben. Auch gebe es dienstbare und Freiheits-Geister, wovon man die ersteren am Dienstag, die letzteren am Freitag vertreibe; wenn nur einmal der Böse vertrieben sei, so habe es keine Noth. In einer Nacht sodann kam man in der Wohnung Weber’s zusammen. Jetter ließ Bröckel und Weber niederknien, besprengte sie mit angeblichem Weihwasser und sprach in fremder Sprache einen Segen über sie. Nachts halb zwölf Uhr zog er dann mit Beiden auf einen Kreuzweg, stellte sie dort auf, lief in Kreisen um sie herum und sprach Unverständliches, bis er zuletzt den Satan rief: er solle erscheinen! Da kam auf der Straße daher eine männliche Gestalt. Jetter rief auf hundert Schritte ihm zu: sie solle halten! Sie blieb stehen.

„Wie groß ist der Schatz?“ ruft er.

Die Gestalt antwortete:

„Sieben Millionen, und sie – die Beschwörenden – würden von ihm böse heimgeschickt werden, wenn sie nicht das sechste und siebente Buch Mosis hätten; weil aber Jetter dieses Buch besitze, so könne er den Schatz heben;“ Jetter befahl sofort dem Satan, abzutreten; die Gestalt drehte sich um, und es sei nun – sagen die Zeugen – gerade gewesen, wie wenn sie aus Zorn Feuer [188] spie, was gerade ausgesehen, als ob man einen Feuerteufel machte (der Satan war aber wahrscheinlich ein Sohn des Angeschuldigten). Bröckel und Weber glaubten wirklich, es sei der Teufel gewesen! Bröckel erhielt den Auftrag, zu des „Grafen oder Geistes“ Erlösung in das Kloster zu St. Leonhardt ein Opfer von 99 Fl. zu stiften oder er werde in 99 Tagen sterben, wo dann der Geist des Grafen erlöst, Bröckel’s Geist aber den Schatz hüten müsse. Bröckel gab jedoch das Geld nicht und die Sache zerfiel.

Ein anderer sehr vermöglicher Bauer, M. Schmoll, in Hausen, hatte auch einen Geist im Hause – seinen verstorbenen Schwiegervater. Jetter bannte denselben unter lautem Jammern und Gewimmer des Geistes bei Licht und Bibel: der Geist ließ sich nach Angabe der Schmoll’schen Eheleute von da an nicht mehr hören. Schmoll verkaufte ein paar Stiere und Jetter erhielt 200 Fl. von dem Gelde! Jetter bekannte nach längerem Läugnen dieses und sagte: das Gewimmer wäre von einer Katze hergekommen, die unter „argem Gemauzel“ die Küchenstiege herabgesprungen, von ihm aber gepackt, in einen Sack gesteckt und fortgetragen worden sei. Die Schmoll’s hätten aber geglaubt, es jammere ein Geist. –

Durch den Landjäger Kaller in Bemkenheim, welcher sich einen Plan machte, den Angeklagten zu fangen, wurde das Treiben des Jetter aufgedeckt, und es ergiebt sich, daß derselbe im Ganzen wenigstens 400 Fl. sich unerlaubter Weise verschafft hat. In seinem Verhöre gestand der Angeklagte fast sämmtliche Thatsachen insofern unumwunden zu, als er bei der ganzen Angelegenheit redlich zu Werke gegangen sei, und die empfangenen Gaben zwar nicht an das Kloster, aber doch zu sonst vielen wohlthätigen Zwecken, wie Almosen etc. abgegeben haben will; auch behauptet er, er habe, wie damals, so jetzt auch, den Glauben, das Schatzheben könne gelingen. Ueberhaupt bot das Verhör mit den Angeklagten und den Zeugen ein komisch-tragisches Schauspiel dar: man war erstaunt über die Verschmitztheit der Betrügenden und über die Bornirtheit der betrogenen Partei. Ja, man höre: anstatt daß die Hauptbetheiligten, nachdem ihr furchtbarer Aberglaube und Unsinn bereits während der zwei Tage andauernden Gerichtsverhandlung im Saale wiederhallt, jetzt zur Vernunft kämen, sind sie noch schnurstracks und beharrlich der Meinung, daß sowohl ihr Zauberer wirklich Geister erscheinen ließ, als daß sie auch selbst Geister gesehen und gehört haben. Z. B. der 70jährige Bröckel behauptet: vor ungefähr zwanzig Jahren sei ihm eine weiße weibliche Gestalt erschienen, habe ihn umarmt und fortzuziehen gesucht! Schmoll aber bleibt dabei, nach der Bannung durch Jetter habe sein Schwiegervater (welcher nach seiner Ansicht „geistet,“ weil er ihn in seinem Testament vielleicht etwas verkürzte!) nicht mehr rumort! Und wiederum hat der alte Bröckel von dem in seinem Hause verborgenen Schatz, z. B. auch eine goldene Sperrkette gesehen!

Der Angeklagte wurde für schuldig erklärt und unter Einrechnung eines Theils der unverschuldeten Untersuchungshaft zu einer Arbeitshausstrafe von drei Jahren und neun Monaten und zur Tragung sämmtlicher Prozeßkosten verurtheilt. Er vernahm das Urtheil mit großer Gleichgültigkeit.

Sie sehen, daß das Volk von Schwaben nicht so ungläubig ist, wie man es schon verschrien hat.