Textdaten
<<< >>>
Autor: Ernst Deecke
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Regierungsmaxime
Untertitel:
aus: Lübische Geschichten und Sagen, S. 187
Herausgeber:
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1852
Verlag: Carl Boldemann
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Lübeck
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Google, Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite
[187]
97. Regierungsmaxime.

1414, als Herr Jordan Pleßkow, den zusamt dem alten Rath die lübschen Bürger ausgetrieben, bei dem König Sigismund in Constanz gewesen, hat ihn dieser befragt: welcherweise er doch eine so große Bürgerschaft und Gemeine, wie die zu Lübeck, regieren können? Da hat der Burgemeister mit großer Reverenz geantwortet: „rex clementissime, bonis verbis et atrecibus poenis;“ das ist zu deutsch: „Gnädigster Herr, mit guten Worten und mit ernstlicher Strafe.“ Dieser klugen Antwort hat sich der König sehr verwundert.