Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Ti., Volkstribun 480 v. Chr.
Band XXII,1 (1953) S. 2728
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Ti. Pontificius soll als Volkstribun 274 = 480 versucht haben, durch seinen Einspruch gegen die Aushebung des Heeres die Annahme eines Ackergesetzes zu erzwingen, soll aber durch seine von den Patriciern gewonnenen Amtsgenossen daran verhindert worden sein. Liv. II 44, 1-6 (übereinstimmend Dionys. IX 5, 1. Ohne Namen [28] Zonar. VII 17) führt die Erzählung als Wiederholung einer solchen aus dem vorhergehenden Jahre (43, 3f.) ein und deutet an, daß solcher Zwiespalt der Tribunen erst nach ihrer Vermehrung auf zehn zu erreichen war (6, wo Weißenborn z. d. St. an einen Schreibfehler denkt). Es ist ein Musterbeispiel dafür, das in die Frühzeit der Geschichte des Tribunats hinaufgerückt und unter verschiedenen Jahren untergebracht wurde; der Name des Tribunen und auch sein Amtsjahr wurde von den einzelnen Annalisten willkürlich gewählt: Sp. Icilius, C. Maenius‚ Sp. Licinius (o. Bd. XIII S. 221 Nr. 31. XIV S. 248f. Nr. 8), und insbesondere Ti. Pontificius trägt einen frei und künstlich gebildeten Namen, den es in Wirklichkeit niemals gegeben hat (allzu phantasiereich freilich Enmann Rhein. Mus. LVII 53l).