Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Gesetz über die Volkstribunen
Band S VII (1940) S. 411
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Lex Rutilia über tribuni militum. Ein bei Festus p. 260 s. Rufuli erwähnter Gesetzesantrag s. Lengle Bd. VI A S. 2442, 10ff., wird auf den Consul des J. 185 v. Chr. P. Rutilius Rufus zurückgeführt. Rotοndi Leges publ. 478 denkt an den Volkstribunen des J. 169 P. Rutilius Rufus. Vgl. auch Münzer Bd. I A S. 1272, 64 und Rosenberg ebd. S. 1202.

Nachträge und Berichtigungen

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Band R (1980) S. 156
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Lex Rutilia

Das Gesetz über die Volkstribunen. S VII; vgl. VI A 2442,9ff.