Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
vereidigte Zeugen bei Census und Consulwahl
Band S VII (1940) S. 313314
Bildergalerie im Original
Register S VII Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|S VII|313|314|Iuratores|[[REAutor]]|RE:Iuratores}}        
[Der Artikel „Iuratores“ aus Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (Band S VII) wird im Jahr 2069 gemeinfrei und kann dann (gemäß den Wikisource-Lizenzbestimmungen) hier im Volltext verfügbar gemacht werden.]
Externer Link zum Scan der Anfangsseite

Iuratores.

I. I. waren Personen, welche bei der von den Zensoren alle fünf Jahre vorgenommenen Einschätzung ‚die Angaben der Censiten durch Eid zu bestätigen hatten‘ (Kübler Gesch. d. röm. Rechts 90). [...]

II. I. war bei einer Consulwahl ein vereidigter Zeuge, der über den Lebenswandel des zu Wählenden Zeugnis ablegte (Georges s. v.), eine der vorigen im Grunde verwandte Funktion. [...]

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Band R (1980) S. 138
Bildergalerie im Original
Register R Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|R|138||Iuratores|[[REAutor]]|RE:Iuratores}}        
[Abschnitt korrekturlesen]

Iuratores

I. Die Gutachter. S VII 313,54.

II. Die vereidigten Zeugen. S VII 314,28.