Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Agricola, Cn., Statthalter Britanniens 77-84 n. Chr.
Band X,1 (1918) S. 125143
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49) Cn. Iulius Agricola.

Quellen.

a) Autoren.

Tacitus de vita et moribus Iulii Agricolae liber, verfaßt im J. 98 n. Chr.; darin an drei Stellen Agricola selbst als Gewährsmann angeführt: 4 memoria teneo solitum ipsum narrare. 24 saepe ex eo audivi. 44 augurio votisque apud nostras auris ominabatur. Cass. Dio LXVI 20. XXXIX 50.

b) Inschriften.

Eph. ep. LX 1039 = Dessau 8704 a (Bleifistula). Rev. arch. XXIII 453.

Leben.[1]

Cn. Iulius Agricola (das Pränomen ist genannt Tac. Agr. 4. Dio LXVI 20 und auf der Bleifistula Ephem. epigr. IX 1039), geboren zu [126] Forum Iulii (Fréjus; Tac. Agr. – im folgenden bloß Tac. zitiert – 4) am 13. Juni 40 n. Chr. (Gaio Caesare tertium consule Tac. 44; das Geburtsjahr endgültig gehalten von Mommsen St.-R. I³ 575, 1). Sein Vater war ohne Zweifel der hochgebildete, auch als Fachschriftsteller bekannte Iulius Graecinus (s. Nr. 263), ein Mann von senatorischem Range (Tac. 4), der wohl in seiner Vorliebe für die Landwirtschaft dem Sohne den Beinamen Agricola gab (Hirschfeld Wiener Stud. V 120); seine Mutter hieß Iulia Procilla und war mutmaßlich die Tochter eines (C.) Iulius Procillus (dasselbe Kognomen von einem angesehenen Mann der gallischen Provinz Caes. bell. Gall. I 47. 53) oder Proculus (so Prosop. imp. Rom. II 208 nr. 330). Agricolas väterlicher Großvater war wohl jener (Iulius) Graecinus, dem Ovid. am. II 10 und ex Pont. I 6 gewidmet hat (vgl. Teuffel Lit. Gesch. II⁶ 209 § 283, 4). Sicher ist, daß beide Großväter als kaiserliche Procuratoren noch dem Ritterstande angehörten; ihre Amtstätigkeit fiel in die Regierungszeit der beiden ersten Kaiser (Tac. 4 procuratores Caesarum). Zugleich mit Anlage der Kolonie Forum Iulii in der Provinz Gallia Narbonensis haben Agricolas angesehene und begüterte Vorfahren vom Dictator Caesar das Bürgerrecht erhalten, wie der Gentilname zeigt, und sind jedenfalls in die Tribus Aniensis (vgl. Ihm o. Bd. VII S. 69f.) eingereiht worden.

Von frühester Kindheit an (statim parvulus) lebte er mit der Mutter in Massilia. Das Studium der Philosophie, das daselbst eifrig betrieben wurde (vgl. Strab. IV 181), zog ihn besonders an, und es bedurfte des Einschreitens der Mutter, seinen Wissensdrang zu zügeln, Tac. 4 (nach Agricolas eigenem Bericht). Die Übersiedlung nach Massilia hing wohl mit dem vom Kaiser Gaius veranlaßten Untergang des Vaters zusammen. Wenn aber Urlichs De vita et moribus Agr. 9 aus Tac. 44 opibus nimiis non gaudebat usw. schließt, daß bei der Hinrichtung des Vaters die väterlichen Güter eingezogen wurden und ihm nur der mütterliche Besitz verblieb, so steht dieser Ansicht das Tac. 7 neben den praedia der Mutter erwähnte patrimonium entgegen.

Seinen ersten Militärdienst machte Agricola in Britannien als tribunus militum unter dem Statthalter Suetonius Paulinus und wurde auch von ihm in den Stab berufen, Tac. 5 electus quem contubernio aestimaret. Als Paulinus nach zweijähriger Amtswirksamkeit im J. 61 abberufen wurde (Prosop. imp. Rom. III 278 nr. 694), wird ihn auch Agricola nach Rom begleitet haben; Urlichs a. a. O. 10. Tac. 6 berichtet, er sei ad capessendos magistratus nach Rom gekommen. Da er erst im J. 64 Quaestor war (s. u.), wird er damals, d. i. 62, ein Amt des XX-virates bekleidet haben, Urlichs 11. Beispiele aus der ersten Kaiserzeit für die Führung eines solchen Amtes nach der militärischen Dienstleistung Mommsen St.-R. I³ 546, 2. In derselben Zeit vermählte er sich mit Domitia Decidiana (Tac. 6), der Tochter seines angesehenen Landsmannes, des Senators Domitius Decidius (Borghesi Oeuvr. IV 148. Groag o. Bd. V S. 1426 Nr. 51).

[127] Für die Chronologie der senatorischen Ämter bis einschließlich der Praetur hat man von den sicheren Angaben Tac. 6 auszugehen, daß Agricola die Praetur im J. 68, d. i. im 28. Lebensjahre und zwei Jahre vor der gesetzlichen Altersgrenze bekleidete und daß zwischen Quaestur und Tribunat ein Jahr lag. Demnach ist für letzteres das Jahr 66, für die Quaestur das Jahr 64, d. i. das 24. statt des 25. Lebensjahres, zu erschließen. Diese Bekleidung der Ämter vor dem legalen Termin (vgl. Cass. Dio LII 20) hängt mit der augusteischen Ehegesetzgebung, und zwar mit der Lex Papia Poppaea zusammen, die bei Vorhandensein von Kindern Ermäßigung des geforderten Lebensalters gewährte, und zwar um je ein Jahr für ein Kind (Dig. IV 4,2). Dem Agricola war nämlich nach seiner Verheiratung, also wohl 63, ein Sohn geboren worden (Tac. 6), der ihm bei seiner Bewerbung um die Quaestur einen Zeitgewinn von einem Jahre einbrachte, und während der Quaestur wurde ihm eine Tochter geboren (ebd.); daher genoß er jetzt, wenn auch das Erstgeborene inzwischen starb, einen Nachlaß von zwei Jahren. Darauf spielt Tac. 6 an: auctus est … filia in subsidium … und vorher: idque matrimonium ad maiora nitenti … robur fuit. (Vgl. Mommsen Herm. III 80f., 4 = Ges. Schr. IV 414f., 7.)

Quaestor war Agricola (im J. 64) in Asia unter dem nicht sehr ehrenwerten Proconsul L. Salvius Otho Titianus (Tac. 6) und auch unter dessen moralisch weit höher stehendem Nachfolger L. Antistius Vetus (Urlichs 13, vgl. v. Rhoden o. Bd. I S. 2559f., auch Waddington Fast. des prov. As. 136 und Mommsen St.R. I³ 575, 1), den aber Tacitus dem Kontraste zuliebe mit Stillschweigen übergeht. Nach Asien hatte den Agricola seine Gemahlin begleitet, und hier wurde ihm, gleichsam als Entschädigung für den frühverstorbenen Sohn, die Tochter geboren, die später des Tacitus Gattin wurde, Tac. 6.

Im Jahr zwischen Quaestur und Tribunat (65) und im Tribunatsjahr (66, genauer vom 10. Dez. 65 an) tat sich Agricola nicht weiter hervor, da dies unter Neros Regierung gefährlich gewesen wäre. Auch als Praetor (68) konnte er kluge Zurückhaltung bewahren, da ihm keine Gerichtsbarkeit zugefallen war, Tac. 6. Er hatte also nur Anteil an der Verwaltung als Vorsteher einer städtischen Region (vgl. Mommsen St.-R. II³ 516) und mußte für die Abhaltung von Spielen sorgen. Dabei schlug er einen von Verschwendung entfernten, anständigen Mittelweg ein, Tac. 6; vgl. Urlichs 14f. Von Galba wurde er im J. 68 (genauer nach dessen Regierungsantritt am 9. Juni) auserwählt ad dona templorum recognoscenda, Tac. 6. Es dürfte dies wohl eine außerordentliche Mission gewesen sein (vgl. z. B. Dessau 1019 [missus a] divo Nerva ad agros dividendos), nicht etwa die cura aedium sacrarum et operum locorumque publicorum (so Urlichs 15f.), da diese Cura nur älteren Praetoriern und Consularen verliehen zu werden pflegt (vgl. Kornemann o. Bd. IV S. 1787). Agricola hat denn auch das in ihn gesetzte Vertrauen gerechtfertigt und mit besonderer Sorgfalt die Tempelschätze, welche in Privatbesitz übergegangen waren, zustande gebracht, [128] diejenigen freilich, welche Nero nach Tac. an. XV 45. Suet Nero 32 hatte rauben und einschmelzen lassen, konnte er nicht mehr zur Stelle schaffen; daher Tac. 6 effecit, ne cuius alterius sacrilegium res publica quam Neronis sensisset (vgl. Draeger-Heraeus z. d. St.).

Im folgenden J. (69) traf Agricola ein schwerer Schlag. Als sich die Flotte der Othonianer gegen Ligurien und die Provincia Narbonensis wandte, wurde bei der Plünderung von Intimilium in Ligurien seine Mutter getötet, ihr Besitz und ein großer Teil von Agricolas väterlichem Erbgut geplündert. Tac. 7; über die Ereignisse vgl. hist. II 13f.

Agricola reiste zur Anordnung der Leichenfeierlichkeiten für die Mutter nach der Heimat ab und scheint dort den Ausgang des Bürgerkrieges zwischen Otho und Vitellius abgewartet zu haben, sonst hätte Suetonius Paulinus, jetzt Befehlshaber des Othonianischen Heeres, gewiß seinen früheren Militärtribunen und contubernalis mit einem Kommando betraut, Agricola aber konnte nach dem, was ihm von den Othonianern angetan worden war, unmöglich in deren Reihen kämpfen. Urlichs 16. So schloß er sich denn auch auf die Nachricht von Vespasians Schilderhebung unverzüglich diesem an (Tac. 7), öffentlich wohl damals, als sein Landsmann Valerius Paulinus, ein Parteigänger Vespasians, als Procurator von Gallia Narbonensis Forum Iulii besetzte. Tac. hist. III 43. Urlichs a. a. O. Im J. 70 wurde Agricola als Praetorier von Mucianus, der seit Ende Dezember 69 die Verwaltung in Rom provisorisch leitete, zur Vornahme von Truppenaushebungen (wo, wird nicht angegeben) beordert; Tac. 7 (missum ad dilectus agendos; vgl. z. B. Dessau 1068 missus ad dilectum iuniorum u. ä.). Er wird hauptsächlich bei der Aufstellung der von Vespasian neu errichteten legio II Adiutrix (Dio LV 24) tätig gewesen sein; Urlichs a. a. O. 17. Liebenam Verw.-Gesch. 37. Jedenfalls noch in demselben Jahre wurde Agricola von Mucianus zum Legaten der erst spät vereidigten legio XX Valeria Victrix in Britannien (Tac. 7) ernannt, deren Standquartier in Deva (jetzt Chester = castra) sich befand (vgl. Hübner o. Bd. V S. 259f. Macdonald The Roman wall in Scotland 321), an Stelle des Roscius Coelius, dessen Zwist mit dem 69 abgetretenen Statthalter Trebellius Maximus (Tac. hist. I 60, vgl. Agr. 7; dazu auch Nipperdey Opp. 234ff.) jedes Autoritätsgefühl untergraben hatte, das auch der folgende Statthalter Vettius Bolanus nicht wiederherzustellen vermochte (Tac. 16). Agricolas maßvolles Auftreten und starke Hand schaffte hier bald Wandel, sonst aber hatte der neue Legionslegat unter der energielosen Leitung der Provinz keine Gelegenheit, sich hervorzutun — das Heer war auch damals durch die im J. 70 erfolgte Abberufung der XIV. Legion gegen Civilis geschwächt —, dem Petilius Cerialis jedoch (seit 71) leistete er als selbständiger Kommandant immer größerer Truppenkörper in den Kriegen mit den Briganten erhebliche Dienste; Tac. 8, vgl. 17. Cerialis war wohl auch Agricolas eigentlicher Lehrmeister (s. u.).

Als Agricola im J. 73 nach Rom zurückkehrte, [129] wurde er von Vespasian, der seit dem Frühjahre (vgl. Mommsen St.-R. II³ 352) Censor war, unter die Patrizier aufgenommen (Tac. 9; vgl. Aurel. Vict Caes. 9 lectis undique optimis viris. Mommsen ebd. 1101) und im folgenden Jahre (74; Tac.: deinde) zum Legaten der Provinz Aquitanien gemacht; Tac. 9. Sie stand, wie auch der cursus honorum anderer Senatoren lehrt (vgl. z. B. Dessau 1042), unter den einem Praetorier zugewiesenen Provinzen in erster Reihe, die legatio daselbst bot also die Anwartschaft auf das Consulat; daher Tac.: provinciae Aquitaniae proposuit, … spe consulatus, cui destinarat (Vespasianus). Daß der Kaiser den Agricola in dem Verleihungskodizill auch schon zum Consul designiert hätte, darf natürlich nicht mit Urlichs 22 aus der zitierten Stelle herausgelesen werden. Wenn aber Tacitus bei der Abberufung wieder sagt: ad spem consulatus revocatus est, so wird Agricola bereits als Legat consul designatus gewesen sein, da die Designation während der Statthalterschaft zu erfolgen pflegte; vgl. v. Domaszewski Bonn. Jahrb. CXVII 175. Nicht ganz drei Jahre (minus triennium) bewährte sich hier Agricolas Mäßigung und Einsicht (Tac. 9), er kehrte noch 76 (nicht etwa anfangs 77 wegen des eben zitierten ad spem consulatus) nach Rom zurück und ward consul suffectus im J. 77 (s. u.). Die eponymen Consuln dieses Jahres waren Vespasian und Titus Caesar, letzterer führte das Amt nur bis 12. Jänner, um dann seinem Bruder Domitian Platz zu machen ( Liebenam Fast. cons.). In welchem Monat Agricolas Amtsantritt erfolgte (s. u.) und wer sein Kollege gewesen ist, wissen wir nicht, sicher war es weder Vespasian noch Domitian; denn dies hätte Tacitus zu erwähnen nicht unterlassen. Über Agricolas Tätigkeit als Consul war naturgemäß nichts zu berichten; Tacitus erwähnt auch nur, daß er ihm während des Consulates seine Tochter (die damals ungefähr 13 Jahre alt war) verlobte und nach Ablauf desselben vermählte und daß Agricola sodann ‚statim‘ zum Statthalter (d. i. legatus Augusti pro praetore; vgl. die Bleifistula mit Namen und Titel Agricolas Ephem. epigr. IX 1039. Dio XXXIX 50 ἀντιστράτηγος) Britanniens ernannt und mit der Würde eines pontifex ausgestattet wurde; erstere hatte ihm die öffentliche Meinung schon bei seiner Ankunft in Rom zugesprochen (Tac. 9), jedenfalls in der Erwägung, daß er in derselben Provinz als Tribun und Legionslegat mit Auszeichnung gedient hatte.

Es ist die Frage, ob Agricola noch im J. 77 (Asbach Westd. Ztschr. III 1884, 4. 17, 7. Gsell Domitien 165, 2; vgl. Knox Mc. Elderry Class. rev. XVIII 459f.) oder, wie man gewöhnlich annimmt, erst 78 die Statthalterschaft in Britannien antrat. Die Bemerkung Tac. 9 statim Britanniae praepositus est und die Angabe ebd. 18, Agricola sei media iam aestate hingereist (d. i. ‚schon‘ oder ,noch Mitte Sommer‘, obwohl er im selben Jahre das Consulat bekleidete; vgl. Asbach a. a. O. 17, 7), scheinen an und für sich auf das J. 77 hinzuweisen.

Es wäre ja auch merkwürdig, wenn Tacitus, der doch sonst ziemlich genau nach Jahren scheidet, hier zwar die Jahreszeit angegeben, dabei [130] aber verschwiegen hätte, daß es sich um das folgende Jahr handelte. Wir wissen freilich nicht, ob sich im J. 77 die Consulnpaare in zwei-, (drei-) oder viermonatlichem Turnus ablösten. Bei zweimonatlichem Wechsel konnte Agricola bis Ende April, bei dreimonatlichem bis Ende Juni Consul gewesen sein, also reichlich Mitte Sommers in Britannien eintreffen. Bei viermonatlichem Turnus allerdings hätte seine Amtswirksamkeit bis Ende August gedauert, und für sein Eintreffen etwa im September wäre media aestate kein ganz passender Ausdruck mehr. Wenn auch im vorhergehenden Jahre (76) viermonatlicher Wechsel so ziemlich sicher und für das darauffolgende (78) möglich ist, so war doch in den einzelnen Jahren der Turnus nie gleich, sondern richtete sich nach der Anzahl der Bewerber. Weynand o. Bd. VI S. 2671f. hat zwar aus dem Umstande, daß für 77 keine kaiserliche Feldherrnakklamation bezeugt ist, geschlossen, das erste Kriegsjahr Agricolas müsse 78 sein, da erst wieder in diesem Jahre eine neue auf Agricolas Taten zu beziehende Akklamation (die XX. für Vespasian) vorkommt, allein dabei ist die bisher von niemand ins Treffen geführte entscheidende Angabe Tac. 18 unberücksichtigt gelassen, daß Agricola im ersten Kriegsjahre keinen Siegesbericht an den Kaiser abgehen ließ: ne laureatis quidem gesta prosecutus est. Der Kaiser konnte sich also gar nicht als imperator akklamieren lassen, und so stimmt gerade das Fehlen der Akklamation im J. 77 aufs genaueste mit des Tacitus’ Bericht überein, und als erstes Kriegsjahr Agricolas ist 77 anzusetzen.

Die Provinz Britannien umfaßte vor Agricolas Wirksamkeit als legatus das ganze Flachland, nördlich etwa bis zum Humber (Mommsen R. Gesch. V³ 164) und vom gebirgigen Westen Südwales, d. i. das Land der Silurer, welches von seinem Vorgänger Sex. Iulius Frontinus unterworfen worden war, wogegen die endgültige Unterwerfung des Ordovikerlandes (Nordwales), wodurch das römische Gebiet bis zu der durch die Mündungen des Humber und Mersey gekennzeichneten Einschnürung der britannischen Insel ausgedehnt werden sollte, noch nicht gelungen war. Kurz vor Agricolas Ankunft hatten die Ordovices vielmehr eine in ihr Gebiet vorgeschobene Ala fast ganz aufgerieben und es drohten die Feindseligkeiten auch gegen die in der Provinz dislozierten Garnisonen aufzulodern, wenn der neue Statthalter nicht die nötige Tatkraft besaß. Doch dieser sammelte trotz der vorgeschrittenen Jahreszeit — quamquam transrecta aestas —, was ihm an Truppen zur Hand war, brachte dem Stamm eine vernichtende Niederlage bei und ließ, um den einmal gewonnenen Eindruck auszunützen, auserlesene berittene Auxiliartruppen (vielleicht Bataver, vgl. Tac. hist. IV 12), wie seinerzeit allerdings erfolglos Suetonius Paulinus (vgl. Tac. ann. XIV 29f.) einen kühnen Handstreich auf die Insel Mona (Anglesey), den Herd des religiösen und nationalen Widerstandes, ausführen, der auch zur Unterwerfung derselben führte; Tac. 18.

Über die Erfolge sandte Agricola keinen Bericht nach Rom (Tac. 18), und daher entfällt auch, [131] wie erwähnt, für 77 die Feldherrnakklamation des Kaisers. Jedenfalls betrachtete der Statthalter die in so kurzer Zeit und mit geringer Wehrmacht unternommenen Streifzüge nicht als vollwertige Unternehmungen, und gewiß spielte auch Rücksichtnahme auf seinen Vorgänger mit. Als im darauffolgenden Winter die Waffen ruhten, zeigte Agricola durch seine eigene vorbildliche Einschränkung, durch Menschenkenntnis in der Besetzung der Ämter, durch gerechte Verteilung der Naturalabgaben und Steuern, sowie durch Abstellung jeglicher Schikane sein Geschick als Organisator, Tac. 19; vgl. dazu Hofmann De provinciali sumptu pop. Rom., Berlin 1851, 15.

Im zweiten Kriegsjahre (Sommer 78) erreichte er durch Demonstrationen mit dem gesamten Heer (contracto exercitu) die Unterwerfung vieler noch unabhängiger Civitates (in dem erworbenen Gebiet), ohne daß es zu einem Hauptschlag kam, und sicherte es durch Anlage von befestigten Plätzen, worin er Meister gewesen sein muß (Tac. 20), um im darauffolgenden Winter mit der Romanisierung der neuen Untertanen erfolgreich zu beginnen (Tac. 20; vgl. Haverfield Class. Rev. XXVIII 43). Zu dieser Friedensarbeit gehörte jedenfalls auch die Schaffung einer neuen Gerichtsordnung, die in der Einsetzung eines iuridicus für den romanisierten Landesteil gipfelte. Als solchen finden wir nämlich später unter Domitian, und zwar vor dem J. 90 Iavolenus Priscus CIL III 2864. Ephem. epigr. V p. 655. v. Domaszewski Rh. Mus. XLVI (1891) 601.

Die Erfolge dieses Jahres hatten die XX. Feldherrnakklamation Vespasians zur Folge, die im ersten Halbjahr 79 auf Inschriften erwähnt ist, mithin ans Ende des Vorjahres fallen wird (Weynand o. Bd. VI S, 2671f. ε), und zugleich die XIV. des Titus.

Drittes Kriegsjahr. Im J. 79 machte Agricola einen so energischen Vorstoß usque ad Tanaum, daß die Feinde das durch Verluste geschwächte römische Heer nicht zu beunruhigen wagten und der Feldherr auch noch Zeit gewann, den Gebietszuwachs wiederum durch seine nach dem Urteil Sachverständiger besonders zweckmäßig und widerstandskräftig angelegten Kastelle zu sichern, die mit Proviant für ein volles Jahr versehen wurden und auch während des Winters erfolgreiche Ausfälle ermöglichten, Tac. 22.

Die Lage des Tanaus (so ist wohl der Nominativ anzusetzen; die parenthetische Bemerkung ‚aestuario nomen est‘ meines Erachtens ein späterer Einschub) ist unbekannt (CIL VII p. 183) und auch die Vermutungen gehen weit auseinander: die Teesmündung bei Dunum (Ptolem. Δοῦνον χόλπος) nach Hübner Herm. XVI 543; der Fluß Tyne (Ptolem. Τίνα) nach Wex 191ff. C. Müller zu Ptolem. II 3, 4 (S. 84) u. a.; die Taybucht (Ptolem Ταούα εἴσχυσις) nach Mommsen R. Gesch. V 167, Gsell Domitien 167, 5; vgl. die Konjekturen Glücks (Jahrb. f. Philol. LXXXIX 603f.) usque ad Tavum mit Rücksicht auf die Randbemerkung Taum im Vaticanus 3429 und Nipperdeys usque ad Tavam. Die Bezeichnung ‚ad taum‘ auf der Tab. Peut. (Bungay am Waveny), welche Miller Itin. Rom. (Stuttgart 1916) 19 auf das ,Tanaum aestuarium‘ bezieht, [132] kommt als zu weit südlich überhaupt nicht in Betracht. Gegen den Tay epricht hauptsächlich der Umstand, daß sich Agricola erst im sechsten Jahre mit den jenseits der Bodotria wohnenden Stämmen beschäftigt und hierbei erst die Häfen (also auch die Tavabucht) auskundschaften lassen muß. Der Annahme Mommsens, die Expedition des dritten Kriegsjahres sei mit der Flotte unternommen worden, ist nicht nur die Darstellung bei Tacitus, der die Flotte erst später ausdrücklich das erstemal in Aktion treten läßt, entgegenzuhalten, sondern auch die durch archäologische Funde festgestellte Marschroute in diesem Teile Britanniens (s. u.). Am ehesten dürfte der Tanaus auf der Linie Tynefluß-Firth of Solway (Ptolem. Ἱτούνα), die auch erheblich kürzer ist als die Tees-Front, zu suchen und mit dem Tyne selbst zu identifizieren sein. Somit wäre von Agricola im J. 79 diejenige Linie erreicht worden, welche später der Hadrianswall einnahm. Wenn die hier liegenden frühen Kastelle wirklich dem Agricola zugehören, wäre die Frage vollends entschieden; vgl. Kornemann Klio VII 84. Die Erfolge des J. 79 brachten Titus noch im selben Jahre die XV. Akklamation, wie Dio LXVI 20 bezeugt; die ausdrückliche Erwähnung geschieht jedoch nicht so sehr wegen des bedeutenden Erfolges (so Gsell Domitien 165, 2), sondern vielmehr nur deshalb, weil diese Akklamation die erste ist, die Titus allein bekam, während er bei allen vorausgehenden die Ehre mit seinem Vater hatte teilen müssen.

Aus dem J. 79 stammt die in Chester (Deva) gefundene Bleifistula mit dem Stempel: imp. Vesp(asiano) T(ito) imp, VII cos. Cn. Iulio Agricola leg(ato) Aug(usti) pr(o) pr(aetore), Ephem. epigr. IX 1039. Dessau 8704 a. Frühestens ins J. 79 könnte nach den obigen Ausführungen die in Corbridge (Corstopitum) am Tyne gefundene Bauinschrift gehören, Rev. arch. XXIII 453: [leg(io)] II [(Aug(usta) et XX] V(aleria) V(ictrix) fe[c. sub] cura Agr[icola]e.

Viertes Kriegsjahr. Der Sommer 80 diente vorerst zur Sicherung des im Vorjahr durchzogenen Gebietes, sodann dehnte Agricola die römische Herrschaft bis zur Clota und Bodotria (so die gewöhnliche Überlieferung des Namens; vgl. jedoch o. Bd. III S. 591f.) aus und sicherte diese schmalste Stelle der Insel, jetzt Firth of Clyde–Firth of Forth zunächst als provisorisches Ziel (vgl. Herzog Bonn, Jahrb. CV 54) durch Kastelle, Tac. 23. Durch dieses siegreiche Vorgehen Agricolas wird die XVI und XVII Akklamation des Titus veranlaßt sein. Über die Verlegung des Hauptquartieres nach Eburacum (York) berichtet zwar Tacitus nichts, doch mag in den Worten c. 23 … aestas obtinendis quae percucurrerat insumpta eine Andeutung enthalten sein, denn daß Eburacum eben zur Zeit Agricolas Sitz des Statthalters war (vgl. Hübner Röm. Herrsch. in Brit. 34ff. und die Art. Britannia o. Bd. III S. 871f. und Eburacum o. Bd. V S. 1900), ergibt sich jetzt auch aus dem in York gefundenen Bronzeplättchen mit der Weihung eines Demetrios an die Götter des Hauptquartiers. Ephem. epigr. IX p. 560. Dessau 8861: θεο[ῖ]ς τοῖς τοῦ ἡγεμονικοῦ πραιτωρίου [Σ]κριβ(ώνιος ?) Δη[μ]ήτριος. Das in [133] Delphi geführte Gespräch nämlich über die Unzulänglichkeit der Orakel, an dem ebenderselbe Demetrios teilnimmt, wird von Plut. de defect. orac. 2 ins Jahr des delphischen Archon Kallistratos gesetzt, d. i. nach Pomtow Philol. 1895, 596 und o. Bd. IV S. 2596 das Jahr 83/84. Der langdauernde Aufenthalt des Grammatikers in Britannien (Plut. a. a. O. 2. 45) fällt also vor dieses Jahr, in die Zeit der Amtswirksamkeit des Agricola; Dessau Herm. XLVI (1911) 157f. Für die Verlegung des Hauptquartieres nach Eburacum wird aber nicht etwa das J. 79, wo der ganze Gebietsabschnitt noch nicht völlig pazifiziert war, sondern das J. 80 in Betracht kommen.

Das Vordringen Agricolas nach Norden in den J. 79 und 80 läßt sich auf Grund der bei [134] den Grabungen aufgedeckten Spuren jener Zeit mit Wahrscheinlichkeit verfolgen. Es kommen dabei kleinere Erdkastelle unter den späteren Anlagen, öfter mit einer merkwürdigen Ausbiegung des Walles zum Schutz des Tores versehen, ferner Sigillatatopfware und Münzfunde in Betracht.


I. Marschlinien.

Die von Eburacum im ganzen nordwestlich verlaufende Straße gabelt sich bei Cataractonium (v. Domaszewski Rh. Mus. XLVIII (1893) 342ff. Kornemann Klio VII 82; vgl. Schulten N. Jahrb. 1914) in einen östlichen Arm zum Firth of Forth (die Römerstraße Eburacum–Trimontium hieß im Mittelalter Deerstreet oder Derestreet, Arch. Anz. 1912, 483) und in einen westlichen zum Firth of Clyde hin.

[133–134]
a) Kastelle an dem östlichen Straßenzug:

Corbridge (Corstopitum) am Tyne; Haverfield Arch. Anz. 1911, 292f. 294f. Ephem. epigr. IX 574. Über die Bauinschrift, welche den Agricola nennt, s. o. zum J. 79.

Cappuck auf dem NO.-Abhang des Cheviotgebirges, etwa 43 km von Newstead; Arch. Anz. 1912, 483 (Kastell mit nur einem Tor an der Ostseite, mehreren Gräben und dickem Wall). Ephem. epigr. IX 616.

Newstead (Trimontium) am Südufer des Tweedflusses unweit Melrose ; Arch. Anz. 1909, 230f. (kleineres Erdwerk unter dem späteren Kastell mit der charakteristischen Biegung des Walles an den Eingängen). Ephem. epigr. IX 617. Curle A Roman frontier, Glasgow 1911.

Channel Kirk Schulten N. Jahrb. XXXIII 616f.

b) Kastelle an dem westlichen Straßenzug:

Rey Cross Schulten a. a. O.

Carlisle am Solwaybusen; Arch. Anz. 1911, 292.

Birrenswark Arch. Anz. 1911, 292. Hier ist eine durch circumvallatio zernierte Stadt festgestellt. Zum Belagerungsgürtel gehören zwei römische Lager (mit der charakteristischen Biegung des Einganges am Südtor des Nordlagers; an diesem und am Südlager tutuli, d. h. den Toren frei vorgelagerte tumulusartige Erhebungen) und je ein Fort im Westen und Osten.  Schulten a. a. O. 607–617.

Torwood  Schulten a. a. O. 616f.

Tassies Holm 

Cleghorn 

II. Abschnittlinien.
a) Tyne-Solway Firth (dem späteren Hadrianswall entsprechend).
(von Osten nach Westen) Corbridge (s. o.)
Chesterholm (Vindolana) in einer vom Hadrianswall abweichenden Lage an der Stanegate genannten röm. Verbindungsstraße. Kornemann Klio VII 84; vgl. Krüger Bonn. Jahrb. CX 14f. 28.
Erdkastell am Caw Burn
Carvoran (Magnae)
Carlisle (s. o.)
b) Firth of Forth-Firth of Clyde (dem späteren Piuswall entsprechend). Auf diesem besser untersuchten Limes konnte kein verbindender Wall für die Zeit Agricolas festgestellt werden; der Limes hat anscheinend wie der gleichzeitige in Deutschland nur aus einer Reihe von Kastellen bestanden. Macdonald The Roman Wall in Scotland, Glasgow 1911, 2. 256. Ephem. epigr. IX 620f. Die ursprünglichen Fundberichte aus Schottland in den Proceedings Society of Antiquaries of Scotland.
(von Osten nach Westen) Camelon. Ephem. epigr. IX 630. Macdonald a. a. O. 385ff.
Rough Castle; daselbst ein Vorfeld mit Wolfsgruben; Macdonald 233ff.
Castlecary; am Nordtor die charakteristische Biegung des Walles; Macdonald 211ff. 374f. Arch. Anz. 1909, 230.
Barhill. Erdwerk im Innern eines Piuskastells gefunden. Das einzige im Osten angebrachte Tor durch Außenwerke sorgfältig geschützt; Arch. Anz. 1905, 98. Macdonald 188ff. Ephem. epigr. IX 625.

[133] Fünftes Kriegsjahr. Im J. 81 drang Agricola über die Linie Forth-Clyde hinaus gegen bisher unbekannte Völkerstämme vor, und zwar, wie es scheint, im Westen über die Clota; Tac. 24 (die Stelle in den Hss. verderbt). Eine Truppenkonzentration Irland gerade gegenüber (über die Örtlichkeit lassen sich nur Vermutungen aufstellen; es kann [134] Cumberland, Lancashire oder Nordwales in Betracht kommen, vgl. den Art. Hibernia o. Bd. VIII S. 1389. Engl. hist. Rev. XXVIII 7. 10) sollte einen Angriff auf diese Insel ermöglichen, um die von dort ausgehenden Freiheitsbestrebungen zu unterdrücken. Agricola stellte sich das Unternehmen sehr leicht vor, hauptsächlich wohl [135] auch aus dem Grunde, weil er beabsichtigte, einheimische Thronstreitigkeiten sich zunutze zu machen. Zu diesem Zwecke hatte er bereits einen aus Irland vertriebenen regulus bei sich aufgenommen. Jedenfalls hatte er aber auch von der Größe Hiberniens eine irrige Vorstellung, ebenso wie er über dessen geographische Lage nicht richtig orientiert war; er sah in Irland nämlich einen Stützpunkt für die künftigen Handelsbeziehungen zwischen Britannien und Spanien. Tac. 24. Die Expedition kam in der Folge nicht zustande. Titus starb noch in demselben Jahre, und Domitian brachte Britannien nicht das gleiche Interesse entgegen wie seine beiden Vorgänger, die selbst in Britannien gedient hatten; Asbach Westd. Ztschr. 1884, 4f. Gsell a. a. O. 174.

Daß Agricola wirklich nach Irland hinübergegangen sei, ist nach Pfitzners Vorgang (Neustrelitz 1883; Jahrb. f. Philol. CIII 560) wieder von (Gudeman Proceedings of the Amer. Philol. Assoc. XXIX 36ff.; Class. Rev. XI 328 und in der Agricola-Ausgabe behauptet worden, trotz der berechtigten Zurückweisung von Haverfield Class. Rev. XIII 302f. (die Repliken in dieser Frage ebd. XIV 51–53) neuerdings von Knox Mc. Elderry ebd. XVIII 460. Dagegen spricht aber die klare Darstellung bei Tacitus. Die u. a. zum Beweis herangezogene Iuvenalstelle (II 159f.) arma quidem ultra litora luvernae promovimus besagt nichts. Vgl. auch Engl. hist. Rev. XXVIII 1ff. Journ. Rom. stud. III 156.

Für die Erfolge Agricolas im J. 81 nahm Domitian immerhin die II. imperatorische Akklamation entgegen, die noch in dieses Jahr fällt.

Sechstes Kriegsjahr. Im J. 82 war Agricola eben daran, in einer glücklich erdachten kombinierten Aktion von Heer und Flotte das Küstengebiet nördlich der Bodotria vom Feinde zu säubern, als überlegene kaledonische Streitkräfte in Flanke und Rücken des vordringenden Heeres einzubrechen drohten und die befestigten Punkte gefährdeten. Dem suchte Agricola durch eine in drei Marschkolonnen ausgeführte Offensive, die wohl mit einer teilweisen Schwenkung landeinwärts verbunden gewesen sein wird, zu begegnen; Tac. 25. Jetzt änderte aber der Feind seine Angriffstaktik; er vereinigte seine früher getrennten Abteilungen zu einheitlichem Gesamtstoß auf das (Marsch)lager der IX. Legion, von der Tac. 26 sagt, sie sei maxime invalida gewesen, hauptsächlich wohl wegen der Verluste, die der Feldzug überhaupt gekostet hatte (vgl. c. 22). Die Vernichtung dieser Legion im J. 61 (Tac. an. XIV 32) kann damals nicht mehr nachgewirkt haben (so Draeger-Heraeus Einl. S. 4), wohl aber mag auch die Abgabe einer vexillatio für den drohenden Chattenkrieg zur weiteren Schwächung der Legion beigetragen haben; vgl. CIL XIV 3612 und o. Bd. VI S. 2555 γ. Asbach Westd. Ztschr. 1884, 4f. Zugleich wird damals die Leg. II Adiutrix aus Britannien abgegangen sein, so daß Agricola nur drei Legionen zur Verfügung standen (s. u.); daher auch der Vormarsch in drei Kolonnen.

Agricola kam gerade zur Rettung des nächtlicherweile überrumpelten und in arger Bedrängnis [136] befindlichen Lagers zurecht; Tac. 26; vgl. 34. Durch diesen Erfolg wurde die Stimmung des römischen Heeres gehoben, die Feinde aber begannen sich zu einem großangelegten Hauptschlag zu rüsten; ebd. 27.

Die III. Akklamation Domitians, die, für 9. Juni 83 bezeugt, noch ins J. 82 fallen kann, darf als eine Folge der Ereignisse in Britannien angesehen werden.

Nördlich der Linie Forth–Clyde, und zwar im östlichen Teile Schottlands ist das Kastell Dealgin Roß (zwischen Forth und Tay) dem Agricola zuzusprechen; Schulten N. Jahrb. 1914, 616f.; das Lager von Inchtuthill unweit Dunkeld und Dunisane, 15 km nördlich von Perth, Arch. Anz. 1911, 292, vgl. 1914, 392. Ephem. epigr. IX 631. Macdonald a. a. O. 82; ferner andere (anscheinend wenigstens sechs) noch unerforschte Erdwerke (Marschlager) in dem weiter nördlich, zwischen den Bergen und der Ostküste sich ausdehnenden Flachland; das nördlichste in der Nähe von Ythan Wells ca. 45 km nordöstlich von Aberdeen, ungefähr in der Breite von Iverness, das anscheinend nur wenige Tage besetzt war. Arch. Anz. 1914, 393f.; vgl. Class. Rev. XXVIII 44.

In den Sommer desselben Jahres fällt die Meuterei und abenteuerliche Flucht einer Usipercohorte, die auf drei liburnischen Fahrzeugen nach Umseglung der Nordspitze Britanniens in ihre Heimat zu gelangen suchte, mit ihrem recht kläglichen Ende. Tac. 28; vgl. 32. Dio LXVI 20. Aus der Angabe, daß die Meuterer ihre Exerziermeister erschlugen, also noch in Abrichtung begriffen waren, läßt sich schließen, daß die Flucht von einem Hafen des Hinterlandes aus erfolgte, der nach Dio a. a. O. (περιέπλευσαν τὰ πρὸς ἑσπέραν … καὶ ἔλαθον ἐκ τοῦ ἐπὶ θάτερα) an der Westküste zu suchen ist; Karte mit Einzeichnung der vermutlichen Route in (Gudemans Ausgabe. In diesem Jahr wurde Agricola der zweite Sohn geboren, der im folgenden Jahre starb.

Siebentes Kriegsjahr. (Tac. 33 ist die hsl. überlieferung ‚octavus‘ annus von Acidalius gebessert; vgl. dazu Nipperdey Opp. 265ff.) Im J. 83 drang Agricola, wiederum von der Flotte unterstützt, neuerdings gegen Norden vor bis zu dem Mons Graupius (Lage unbestimmt; vgl. o. Bd. VII S. 1848; über die Marschlager bis nordöstlich von Aberdeen s. o.), der von der kaledonischen Gesamtmacht in einer Stärke von angeblich über 30 000, wozu noch der mobilisierte Landsturm kam, unter Führung des Calcagus besetzt war; Tac. 29. Die beiderseitige Aufstellung und die Phasen der blutigen Hauptschlacht mit der von den Feinden versuchten, von Agricola erfolgreich dagegen durchgeführten Umgehungsbewegung beschreibt Tac. 35–37 sicherlich nach Agricolas eigenem Bericht. Bemerkenswert ist dabei, daß die (drei) Legionen in Reserve gehalten wurden (in ähnlicher Weise hatte sein Lehrmeister [s.o.] Cerialis gegen Civilis die Legionen ins zweite Treffen gestellt; Tac. hist, V 16) und auch nicht eingriffen, da der Sieg von den 8000 Mann Auxiliartruppen und den 3000 Reitern nebst vier Alae Reserven bereits entschieden war. Verluste auf feindlicher Seite angeblich 10 000, auf römischer nur 360 Mann, letztere Zahl wohl [137] authentisch. Da die Feinde zersprengt, aber auch der Sommer zu Ende war, führte Agricola sein Heer in das Gebiet der Boresti (sonst unbekannt; wohl an der Ostküste zu suchen), ließ sich von ihnen Geiseln stellen und beauftragte den praefectus classis, Britanniens Nordspitze zu umsegeln, teils als Flottendemonstration, teils aus geographischem Interesse, um die Inselgestalt Britanniens vollends zu beweisen; Tac. 38. Dio LXVI 20, vgl. XXXIX 50. Mittlerweile zog er langsam in demonstrativem Marsch in die Winterquartiere (wohin?), die Flotte aber gelangte nach Erfüllung ihrer Aufgabe in den portus Trucculensis, Tac. 38. Aus der nicht einwandfrei überlieferten Stelle ,unde proximo Britanniae latere lecto omni redierat‘ scheint hervorzugehen, daß dieser sonst unbekannte Hafen auch der Ausgangspunkt der Expedition gewesen sei; die Flotte kehrte am nördlichsten Punkt, nachdem sie an den Orkneys-Inseln gelandet war (c. 10 domuit wohl Übertreibung; Furneaux 23) und die Insel Thule oder das, was dafür gehalten wurde, gesichtet hatte, wieder um (so auch Haverfield Class. Rev. XXVIII 44); vgl. Tac. 10 … quia hactenus iussum. Demgemäß ist der portus Trucculensis an der Ostküste zu suchen.

Von den beiden zwischen 9. Juni und Ende 83 bezeugten Akklamationen Domitians wird die IV. für den nach Tacitus künstlich gemachten Triumph des Kaisers im Chattenkrieg (Tac. 39 derisui fuisse nuper falsum e Germania triumphum; vgl. Germ. 37 triumphati magis quam victi; vgl. auch Schiller Gesch. d. röm. Kaiserz. I 2, 528, 1), die V. als Folge von Agricolas Siegesbericht in Anspruch zu nehmen sein. Domitian berief nun (wohl anfangs 84) den siegreichen Feldherrn ab, eine Tatsache, die bei Tacitus nicht ausdrücklich erwähnt wird, sondern sich nur aus dem Zusammenhang ergibt, doch ließ er ihm die ornamenta triumphalia und eine Ehrenstatue vom Senate zuerkennen (Tac. 39, vgl. 44; irrtümlich die Angabe bei Dio LXVI 20 τὰς ἐπινικίους τιμὰς παρὰ τοῦ Τίτου λαβών) und zugleich (wohl nur inoffiziell!) die Erwartung aussprechen, daß ihm Syrien, die im Range höchststehende Militärprovinz (vgl. v. Domaszewski Bonn. Jahrb. CXVII 180ff.), verliehen werde, um die Abberufung zu rechtfertigen. Man sagte sogar, der Kaiser habe für den Fall einer Weigerung einen Freigelassenen mit jenem Ernennungsdekret nachgeschickt, der aber Agricola bereits auf dem Heimwege traf, nachdem er die Provinz seinem Nachfolger (vielleicht Sallustius Lucullus; Suet. Domit. 10, vgl. Hübner Rh. Mus. XII [1857] 56) übergeben hatte, und so habe der Bote das Kodizill nicht abzugeben brauchen; Tac. 40.

Der nördlichste Teil der Eroberungen Agricolas wurde nach dessen Abberufung aufgegeben (Tac. hist. I 4 perdomita et statim missa; vgl. CIL VII p. 191. Gsell a. a. O. 175. Mommsen R. Gesch. V 169f.), was man auch aus dem Grabungsbefund in den Kastellen Barhill, Camelon und Castlecary feststellen konnte, die nur sehr kurze Zeit besetzt waren; vielleicht reichte das aufgegebene Gebiet südlich bis zum Tweed; Arch. Anz. 1909, 231. Wegen dieser Rückverlegung der Grenze beurteilt Schiller Kaiserzeit [138] I 2, 526f. 588 Agricolas Eroberungstätigkeit ziemlich skeptisch; vor allem habe er den Fehler gemacht, die extensive Eroberung auf Kosten der intensiven zu betreiben, die Romanisierung sei bei ihm in zweiter Linie gestanden, weil er vor allem den Ruhm in Ausdehnung der Grenzen suchte. Wir wissen jedoch aus Tac. 21, daß Agricola sich bemühte, die weiter südlich gelegenen Teile der neuen Provinz ausgiebig zu romanisieren; je weiter er nach Norden vordrang, desto schwieriger wird ein gleiches Bestreben geworden sein. Eine Niederwerfung der wilden Stämme im Norden aber war zur Sicherung der ganzen Provinz notwendig.

Für die Abberufung Agricolas waren mehrere Gründe vorhanden (Gsell a. a. O. 174f. (Gudeman 95f.), ohne daß man auf eine Böswilligkeit Domitians schließen müßte. 1. Agricola war bereits sieben Jahre, also viel länger als irgendeiner seiner Vorgänger Statthalter von Britannien. 2. Die Kosten der Feldzüge und die Verluste an Soldatenmaterial standen wohl in keinem Verhältnis zum Gewinn. 3. Domitian hatte überhaupt nicht das Interesse für Britannien wie Vespasian oder Titus, die beide dort gedient hatten. 4. Die Verhältnisse am Rhein und an der Donau (Chattenkrieg und Dakeraufstand) machten ein Eingreifen notwendig und ließen eine Zersplitterung der Kräfte des Reiches nicht ratsam erscheinen. Dennoch wird wohl die Eifersucht Domitians, der – zumal ein Thronerbe nicht vorhanden war – allen Grund hatte, einen siegreichen Feldherrn mit einem ergebenen Heere zu fürchten, der Hauptbeweggrund für die Maßregel gewesen sein; vgl. Tac. 39 ducis boni imperatoriam virtutem esse. Daher auch der frostige Empfang bei der Rückkehr Agricolas (Tac. 40). Dies hinderte natürlich nicht, oder hatte vielleicht gerade zur Folge, daß der Kaiser dessen Schwiegersohn Tacitus in der Amtslaufbahn förderte; vgl. hist. I 1 dignitatem a Domitiano provectam; Tacitus war wohl candidatus principis; Urlichs 3.

Das Heer in Britannien zur Zeit Agricolas.

Agricola verfügte 1. über vier Legionen, die II. Augusta, IX. Hispana, XX. Valeria Victrix und II. Adiutrix; CIL VII p. 5. Le Roux L’armée Romaine de Bretagne (Paris 1911) 45ff. Urlichs a. a. O. 28. Hübner Herm. XVI 513ff. Macdonald 317ff. Ein Legat der IX. Legion ist genannt in der Inschrift Journ. of roman. studies III (1913) 260: C. Carist[a]nius C(ai) f(ilius) Ser(gia) F[ron]to … . Z. 8ff. leg(atus) imp(eratoris) divi Vespasian(i) Aug(usti) leg(ionis) IX Hispanae in Britann(ia); da er, wie aus Z. 11 hervorgeht, das folgende Amt, die Statthalterschaft von Pamphylien und Lykien, von Titus erhalten hat, muß er in Britannien noch unter Agricola gedient haben. Über die Abgabe einer Vexillatio der IX. Legion vgl. oben zum sechsten Kriegsjahr. Jedenfalls zugleich damit wurde auch die II. Adiutrix später zur Verstärkung der Donauarmee abberufen; Asbach Westd. Ztschr. 1884, 4f.; vgl. v. Domaszewski Rh. Mus. XLVI (1891) 602. Bonn. Jahrb. CXVII 178. Über die Bauinschrift aus Corbridge mit der Erwähnung der II [Aug(usta)] und der [XX] V(aleria) V(ictrix) s. o. zum J. 79. Ein Altar mit [139] der Inschrift [leg.] XX V(aleria) V(ictrix) früher in Camelon (Proceed. XXXV 376), soll der Zeit Agrioolas angehören; Knox Mc. Elderry Class. Rev. 1904, 399. Den ebd. für die gleiche Zeit beanspruchten Altar mit einer angeblichen Weihinschrift der milites l(eg.) A(diutricis) erklärt Haverfield Class. Rev. 1905, 57 für eine Fälschung, desgleichen Macdonald 321, 2.

2. Auxiliartruppen (Le Roux 74ff. Urlichs a. a. O. 29f. E. Hübner Herm. XVI 551ff., gegen ihn Urlichs Schlacht am Berge Graupius). Im allgemeinen wird die Zahl der am Mons Graupius kämpfenden Auxilien mit 8000 Mann zu Fuß und 3000 Reitern nebst 4 Alae der Reserve angegeben (Tac. 35. 37), und in der Rede des Calcagus (ebd. 32) werden Gallier, Germanen und Britannen (keine Hispanier) genannt; bezüglich der Britannen hat Hübner a. a. O. 552f. gezweifelt, daß sie im britannischen Heere dienten, und bisher sind auch eingeborene Auxiliarformationen da nicht nachgewiesen; sie werden aber in die einzelnen Truppenkörper verteilt gewesen sein, vgl. Tac. 29: expedito exercitu, cui ex Britannis fortissimos et longa pace exploratos addiderat. Im besonderen sind als Teilnehmer an obengenannter Schlacht erwähnt a) drei Batavercohorten (cohortes ⟨tres⟩ Batavorum nach der Lesung von Rhenanus) Tac. 36. Sie sind mit den Tac. hist. mehrmals erwähnten Batavercohorten nicht identisch, sondern werden, von Nummer I an gezählt, Neuformationen darstellen; s. den Art. Cohors o. Bd. IV S. 250ff.; ferner zwei Tungrercohorten, Tac, ebd.; es sind wohl dieselben, die nach Tac. hist. II 14 Fabius Valens der Provinz Narbonensis zu Hilfe schickt, die also später nach Britannien verlegt worden sein werden; vgl. o. Bd. IV S. 343; sodann die meuternde Cohorte der Usiper, Tac. 28, vgl. o. Bd. IV S. 346. Sonst ist die Anwesenheit zu Agricolas Zeit in Britannien am ehesten möglich für die Cohors VI Thracum equitata, o. Bd. IV S. 341. Le Roux 122, weiter läßt sich nichts Bestimmtes angeben (über die coh. I Aquitanorum und coh. II Asturum Le Roux 81 und 83), da uns britannische Militärdiplome aus Agricolas Zeit nicht erhalten sind (das älteste erst aus dem J. 98).

Der einzige Offizier, den Tac. 37 mit Namen anführt, und zwar unter den am Berge Graupius Gefallenen, ist der Praefectus einer Cohorte, namens Atticus. Bemerkenswert ist dabei der Fund eines Helmes mit der inschriftlichen Eigentumsbezeichnung Domitius Atticus Arch. Anz. 1909, 234; vielleicht gehörte er einem Verwandten oder Liberten von Agricolas Gemahlin Domitia Decidiana (die Legaten bedachten ja nicht selten Verwandte mit Offizierspatenten; vgl. Ritterling Jahresh. X 309), ob aber dieser mit dem von Tacitus genannten Offizier identisch ist, muß natürlich dahingestellt bleiben.

b) Tac. 18 erwähnt eine Ala im Gebiete der Ordoviker, die kurz vor Agricolas Ankunft in Britannien aufgerieben worden war, ebd. ist vielleicht eine Ala Batavorum gekennzeichnet. Bezüglich der Ala Picentiana, die laut Militärdiplome vom J. 74 und 82 in Obergermanien stand (vgl. Tac. hist. IV 62), in einem Diplom des J. 90 aber für Germanien nicht mehr genannt [140] ist, dagegen 124 in Britannien sich findet, ist es wahrscheinlich, daß sie zu Agricolas Zeit dahin verlegt worden ist. Le Roux 75; s. den Art. Ala o. Bd. I S. 1257f. über die Ala I Pannoniorum Tampiana, die zur Zeit der Donaukriege Domitians in Britannien gestanden haben kann, weil der Carnuntiner Stein CIL III 4466 einen eques alae Tampianae vexillationis Britannicae nennt, vgl. Le Roux ebd. und o. Bd. I S. 1254. Andere Alae, so die Augusta ob virtutem appellata, Gallorum Indiana pia fidelis, Augusta Gallorum Petriana bis torquata milliaria, II Gallorum Sebosiana können auch nur vermutungsweise dem Heere Agricolas zugeteilt werden, s. den Art. Ala unter den betreffenden Namen.

c) Die Flotte wird erwähnt Tac. 24f. 29. 38. Le Roux 145. –

Nach seiner Zurückberufung und dem frostigen Empfang durch den Princeps (vgl. Tac. 40) lebte Agricola fortan zurückgezogen, konnte es aber doch nicht hindern, daß Neider und Lobredner vor Domitians Ohren sich mit ihm beschäftigten. Insbesondere als die unglücklichen Kriege gegen die Daker (86–88) und die Quaden und Markomannen geführt und der schimpfliche Friede mit Decebalus geschlossen wurde, bezeichnete die Volksmeinung Agricola als den geeigneten Mann, die Lage zu bessern, zum großen Mißvergnügen des Kaisers. Und als der verdienstvolle Feldherr um den Proconsulat losen sollte und zu eben dieser Zeit C. Vettulenus Civica Cerialis, der Proconsul von Asien, wegen angeblichen Hochverrats hingerichtet worden war (ungefähr 88, vgl. Waddington Fastes nr. 104), da war er um so fester entschlossen, das ihm voraussichtlich ohnehin vorenthaltene Amt nicht anzunehmen, und verzichtete Domitian gegenüber ausdrücklich auf die Bewerbung. Das salarium proconsulare (1 Million Sesterzen, vgl. Mommsen St.-R. I³ 303), das sonst in diesem Falle gegeben zu werden pflegte, gewährte dieser dem Agricola nicht; er war auch darum nicht gebeten worden. Tac. 42. So machte sich Agricola von dem eifersüchtigen Groll des Kaisers los (Tac. 42. Dio LXVI 20 übertreibend: ἔν τε ἀτιμίᾳ τὸ λοιπὸν τοῦ βίου καὶ ἐν ἐνδείᾳ … ἔζησε). Er starb am 23. August 93 im 54. Lebensjahre (die Hss. fälschlich sexto et quinquagesimo, VI statt IV!) eines natürlichen Todes (Tac. 44, vgl. 45; vgl. Wex 199ff.). Hierbei war jedenfalls seine Gattin zugegen, nicht aber Tochter und Schwiegersohn; beide waren das vierte Jahr auswärts, wohl in einer Provinz; Tac. 45. Der Tod der stadtbekannten Persönlichkeit machte auch auf das gewöhnlich teilnahmlose Volk Eindruck, und überall sprach man davon mit aufrichtigem Mitgefühl. Bei Domitians Verhalten Agricola gegenüber ist es erklärlich, daß sich hartnäckig das Gerücht erhielt, er sei durch Gift aus dem Wege geräumt worden (Tac. 43. Dio LXVI 20). Tacitus selbst weiß trotz der verfänglichen Bemerkung 45 libens fatum excepisti, tamquam pro virili portione innocentiam principi donares nichts Sicheres darüber anzugeben und scheint auch nicht daran geglaubt zu haben; denn die von Domitian über den Verlauf der Krankheit verlangten Bulletins, die Besuche von Hofbeamten und Ärzten im kaiserlichen Auftrage und [141] endlich der Stafettendienst am letzten Tag (Tac. 43) sind doch eigentlich keine Beweise von Domitians Schuld; vgl. auch Hoffmann Ztschr. f. ö. Gymn. 1870, 266f. Doch wird die Teilnahme bloß erheuchelt und darum um so eifriger, die Trauer nicht sehr aufrichtig gewesen sein. Der Name Agricolas fehlt auch in der Liste der von Domitian getöteten Senatoren bei Suet. Dom. 10f. 15; vgl. (Gudeman z. d. St. Das Testament Agricolas lautete zugunsten von Frau und Tochter – die Ausdrücke optimae uxori et piissimae filiae sind sicherlich dem Testamente selbst entnommen –, aber auch Domitian wurde von dem Erblasser zum Miterben eingesetzt, worin eher wirklich eine der Sicherheit der Familie dienende Maßregel zu erkennen ist (Tac. 43), als daß man deshalb mit Hoffmann a. a. O. 267 geradezu auf ungetrübtes Einvernehmen zwischen Agricola und dem Princeps schließen dürfte.

Charakter. Die im J. 98, d. i. fünf Jahre nach Agricolas Tod von Tacitus verfaßte Schrift ist nicht nach dem rhetorischen Schema für das Enkomion gearbeitet (so (Gudeman Proceed. of Amer. philol. assoc. 1897 S. XLVIII und in der Einleitung z. Ausg.), wenn auch die Charaktereigenschaften, deren Hervorhebung die Rhetoren für unerläßlich erklären, in derselben wiederkehren (Gudeman Ausg. S. 2 und 4) und an zwei Stellen deutlich auf den Kontrast (mit Domitian vgl. 42. 39) hingearbeitet ist: 22 ex iracundia nihil supererat secretum, ut silentium non timeres Nipperdey Opp. 247ff. emendiert: supererat; secretum eius non timeres) und 44 nihil metus in vultu; Gudeman z. d. St.; sie gehört vielmehr in die Reihe der zum Ruhme jüngst Verstorbener verfaßten Biographien, wie sie in Nachfolge der Griechen seit langem in Rom üblich waren, Leo Gr.-röm. Biogr. 229. Jedenfalls bietet die Biographie volles Lob, indem sie uns den Typus eines achtunggebietenden Mannes von altrömischer Art vorführt, der in Charakter und Leben die Mitte der Weisheit einhält (ebd. 230f.), wenn wir in ihm auch gerade keine besonders markante Persönlichkeit erkennen. Allein Tacitus wird kaum haben allzusehr beschönigen müssen; Agricola scheint in der Tat ein lauterer Charakter gewesen zu sein (vgl. Tac. 9 integritatem atque abstinentiam in tanto viro referre iniuria virtutum fuerit). Immer wieder (Tac. 4. 7. 8. 9. 40. 42) tritt weise Mäßigung als die Haupteigenschaft Agricolas hervor, im Glück ebenso wie im Schmerz (29). Hierzu legte teils schon in früher Jugend der Einfluß der Mutter, teils das Studium der griechischen (stoischen) Philosophie den Grund (4). Es konnte ihm daher auch nicht schwer fallen, Selbstbeherrschung dort zu bewahren, wo sie ein Gebot politischer Klugheit war: in seinen Berichten aus dem Felde (Tac. 18. 39), in seinem Zurücktreten als Amtsperson (unter Nero) und nach seiner Verabschiedung, Tac. 6. 42. Dieses maßvolle Benehmen war eben auch der Grund, weshalb ihn Domitian bis zu seinem Ende verschonte, und so konnte ihn Tacitus (42) als Beispiel dafür anführen, wie man auch unter einem schlechten Princeps ein aufrechter und bedeutender Mann zu bleiben vermag. Über Agricolas Verhalten als Amtsperson hören wir, [142] daß seine richterlichen Entscheidungen gerecht und mit natürlichem Geschick gefällt waren, sowie daß er seine Autorität durch Ernst, Aufmerksamkeit und auch die nötige Strenge zu wahren wußte, sich aber doch noch häufiger durch sein gutes Herz leiten ließ; Tac. 9 gravis, intentus et saepius misericors; hierzu Nipperdey Opp. 238ff., der auch den Satz tristitiam – exuerat wohl mit Recht als Einschub erklärt, ebd. 241ff., vgl. auch E. Wolff Berl. philol. Wochenschr. 1909, 1504. Über Agricolas Verkehr mit anderen Amtspersonen Tac. 9, über sein Verhalten als militärischer Vorgesetzter, der die Verdienste seiner Offiziere unparteiisch einschätzt, ebd. 22, wo auch erwähnt ist, daß sein Tadel mitunter schroffere Formen annehmen konnte.

Daß Agricola ein hochgebildeter Mann gewesen ist, zeigt schon die Anwesenheit des griechischen Grammatikers Demetrios (s. o. zum vierten Kriegsjahr) im Hauptquartier, der – vielleicht mit einer Anzahl anderer Gelehrter – zum ständigen Gefolge Agricolas gehört haben wird. Ihm gab auch Agricola zur Erforschung einer kleinen Insel eine Regierungseskorte mit, wie aus Plut. de defect. orac. 18 πομπῇ τοῦ βασιλέως hervorgeht. Von wissenschaftlichem Interesse zeigt auch die anbefohlene Umschiffung Schottlands (s. o. zum siebenten Kriegsjahr), und es ist recht wohl glaublich, daß die Karte des Ptolemaios bezüglich Britanniens auf eine durch Agricola angeordnete Vermessung zurückgeht; vgl. Beckers Geogr. Zeitschr. XXI (1915) 585. Die Reife Agricolas im politischen Urteil zeigt einerseits der sofortige Anschluß an Vespasian (s. o.), anderseits seine Voraussage, daß Traian – zu dem er persönliche Beziehungen unterhalten haben mag – auf den Thron gelangen werde; Tac. 44.

Agricolas Körpergestalt war edel, aber nicht gerade imponierend, sein Antlitz gefällig; Tac. ebd. Ein Bildnis von ihm ist nicht bekannt.

Literatur. Prosop. imp. Rom. II 161 nr. 84. Fabia Onom. Tacit. 373f. Lübker Reallex.⁸ 510f. Clinton Fasti. Stech Klio Beih. X 11 nr. 68. Urlichs De vita et honoribus A., Würzb. 1868. Mommsen Herm. III 80f. = Ges. Schr. IV 414f., 7; R. G. V 155f. Schiller Kaiserzeit I 2, 525ff. Teufel Lit.-Gesch. II⁶ 209. Hübner CIL VII praef. 3ff. Asbach Bonn. Jahrb. LXXIX (1885) 114f.: Westd. Ztschr. 1884, 4f. 17. Gsell Essai sur le règne de l’emp. Domitien 165ff. Weynand o. Art. Flavius Nr. 206 (Vespasian). 207 (Titus). 77 (Domitian) Bd. VI S. 2623ff. 2695ff. 2541ff. Hoffmann Ztschr. f. österr. Gymn. 1870, 253ff. Liebenam Forschungen zur Verwaltungsgesch. I (Legaten) 36ff. Hübner Röm. Legaten in Britannien, Rh. Mus. XII (1857) 56; Röm. Herrschaft in Westeuropa, Berl. 1890, 32ff.; Art. Britanni o. Bd. III S. 858ff. Haverfield Class. Rev. XIII (1899) 302ff. XXVIII (1914) 43ff.; Ancient Rome and Ireland, Engl. hist. Rev. XXVIII 1ff.; Art. Hibernia o. Bd. VIII S. 1388ff.; Romanization of Roman Britain, Oxford 1912². Knox Mc. Elderry Class. Rev. XVIII (1904) 459f. Haverfield Arch. Anz. 1905, 98. 1909, 229ff. 1911, 291ff. 1912, 483ff. 1914, 392ff.; Edinburgh rev. CCXIII (1911) 468ff. Kornemann [143] Klio 1907, 84. Macdonald The Roman Wall in Scotland, Glasgow 1911. Curle Roman frontier post and its people, Glasgow 1911; Proceedings society of antiquaries of Scotland 1902ff. Schulten Birrenswark, ein britann. Numantia, N. Jahrb. XXXIII (1914) 607ff. Roy The military antiquities of the Romans in Britain, London 1793. Hübner Röm. Heer in Britannien, Herm. XVI (1881) 542ff. Urlichs Die Schlacht am Berge Graupius, Würzburg 1882. Le Roux L’armée Romaine de Bretagne, Paris 1911, 19ff. 45ff. 87ff. 144. v. Domaszewski Zur Gesch. d. röm. Provinzialverw., Rh. Mus. XLVI (1891) 599ff. Cichorius Art. Cohors o. Bd. IV S. 231ff.; Ala Bd. I S. 1223ff. – Die erklärenden Agricola-Ausg., bes. Wex, Braunschw. 1852. (Gudeman, Berlin 1902. Draeger-Heraeus⁶, Leipz.-Berlin 1902. Unzugänglich war mir Furneaux Corn. Taciti vita A., Oxford 1898. Nipperdey Opuscula, Berlin 1877, 234ff. Dessau Ein Freund Plutarchs in England, Herm. XLVI (1911) 156ff. Leo Griech.-röm. Biographie, Leipzig 1901, 224ff.

[Gaheis. ]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. In der Vorlage fehlt die Überschrift.