Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Eurycles Herculanus L. Vibullius Pius, C. Spartaner, röm. Senator
Band X,1 (1918) S. 580585
Gaius Iulius Eurycles Herculanus Lucius Vibullius Pius in Wikidata
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221) C. Iulius Eurycles Herculanus L. Vibullius Pius, hochadeliger Spartaner und römischer Senator der traianisch-hadrianischen Zeit. Der [581] ganze Name findet sich in den Inschriften IG V 2, 281 (Γ. Ἰούλιος Εὐρυκλῆς Ἡρκλανὸς Λ. Οὐιβούλλιος Πεῖος), V 2, 311 und V 1, 380 (Βιβουλίου); abgekürzt Γ. Ἰούλιος Εὐρυκλῆς Ἡρκλανός (mehr oder minder vollständig erhalten): IG V 1, 1172. 971. 489; Ἰούλιος Ἐὐρυκλῆς ebd. 32 und 287; sonst nur Ἐὐρυκλῆς. Seine Tribus war die Fabia (IG V 2, 311).

Eurykles war der Sohn des C. Iulius Lakon (IG V 1, 971. 1172), wohl des zweiten dieses Namens (Nr. 310); Foucart bei Le Bas II 245 b, Weil Athen. Mitt. VI 1881, 19 und Fougères Bull. hell. XX 1896, 155 halten ihn für den Sohn des C. Iulius Laco I., Regenten von Sparta unter Claudius, und Enkel des C. Iulius Eurycles unter Augustus (so auch Mommsen R. G. V 261. Dessau Pros. imp. R. II 189 n. 199; mit Recht betont Dittenberger Syll. I² 392, 1, daß dies wegen des zeitlichen Abstandes undenkbar sei). Er gehörte dem vornehmsten spartanischen Geschlecht der Kaiserzeit an (s. o. Nr. 220); τριακοστὸν καὶ ἕκτον ἀπὸ Διοσκούρων feiern ihn die Inschriften (IG V 1, 971. 1172). In denselben Texten wird er als ἔγγονος (971, ἔκγονος 1172) Εὐρυκλέους bezeichnet; dieser Eurykles, nach dem unser I. den Namen trägt, ist der berühmteste seiner Vorfahren, der Gebieter Spartas zur Zeit des Augustus (Nr. 220; auch der Name Herculanus war in der Form Ἡρακλανός schon im ersten Jhdt. v. Chr. bei den Eurykliden gebräuchlich, IG V 1, 94. 265). Wie Eurykles zu den Namen L. Vibullius Pius gekommen ist (die auch der Consul des Js. 137, P. Coelius Balbinus Vibullius Pius [o. Bd. IV S. 195 Nr. 9], führt), steht dahin. Sie erinnern an die angesehene attische Familie der Vibullier, aus welcher die Mutter und der Schwiegersohn des berühmten Rhetors Herodes Atticus, eines Zeitgenossen des Eurykles, stammten (s. o. Bd. VIII S. 923. 935). Es mag sein, daß auch Eurykles’ Mutter diesem Hause angehörte (die Familie des Herodes hatte zu Lakonien nahe Beziehungen, vgl. IG V 1, 32. 45. 62. 287f. 1147. 1171).

Seiner fürstengleichen Abstammung entsprechend nahm Eurykles in der lakedaimonischen Heimat und in ganz Hellas die erste Stellung ein. Er bekleidete in Sparta die von seinen Vorfahren ererbten Würden des Priesters seiner göttlichen Ahnherren, der Dioskuren, und des Oberpriesters des Kaiserkultes (die Inschrift IG V 1, 1172 = Le Bas-Foucart II 245 b nennt ihn λς’ ἀπὸ [Διοσκ]ούρων ἱερέα κ[αὶ ἀρχιερέα] τοῦ τῶν [Σ]εβαστῶν [οἴκου δι]ὰ βίου; zur Analogie vgl. V 1, 537. 559; Kolbe ebd. p. 348 interpretiert ἱερέα (θεᾶς Ῥώμης), doch wäre dies kaum ausgefallen; IG V 1, 971: ἀρχιερέα διὰ βίου τῶν Σεβαστῶν ἀπὸ προγόνων; IG V 1, 380, s u.). Ferner verwaltete er, wahrscheinlich wenige Jahre vor Hadrians erstem Besuch in Sparta (125 n. Chr.), das eponyme Amt eines Patronomen (IG VI, 32. 34. 44. 103. 287. 1315; vgl. Woodward Ann. Brit Sch. Athen XIV 94 und die von Kolbe p. 342 entworfene Patronomenliste, die freilich gerade hier mit seiner eigenen Angabe (zu n. 287), daß zwischen den Patronomien des I. und des Claudius Atticus nicht mehr als zehn Jahre verstrichen sein konnten, im Widerspruch steht). In einer offiziellen Widmung an Kaiser Traian [582] aus dem J. 116 oder dem ersten Halbjahr 117 führt Eurykles (dessen vollen Namen Foucart richtig herstellte) die Titel ἀρχιερεὺς διὰ βίου τῶν [Σε]β[α]στῶν φιλοσέβαστός τε καὶ φιλόπατρις καὶ κηδεμὼν τῆς πόλεος (CIG I 1306 = IG V 1, 380; die seither verschollene Inschrift wurde 1757 auf der Insel Kythera gefunden; Kolbe bestimmt ihre Zeit auf Anfang 115, doch folgte, nach der Abschrift, auf ἰν[π]εράτ[ορ]α τό eine mehrziffrige Zahl, vermutlich ιβ’). Die Bezeichnung κηδεμὼν τῆς πόλεος ist wohl auf Sparta, nicht auf das unbedeutende Kythera zu beziehen (das zwar einst Eigenbesitz der Eurykliden gewesen war, damals aber längst dem lakedaimonischen Gemeinwesen gehörte), sie erinnert an die dynastische Stellung, die seine Vorfahren in Sparta eingenommen hatten. Indes die zahlreichen erhaltenen Urkunden lassen keinen Zweifel daran, daß diese auf Eurykles nicht übergegangen ist. Demnach bedeutet der Titel entweder (und dies ist eher anzunehmen) nur einen Ehrenvorrang oder entspricht vielleicht dem lateinischen curator rei publicae (I. war im J. 116 allerdings noch kaum Senator, aber schon unter Traian finden sich Munizipalbürger als Gemeindecuratoren, vgl. z. B. CIL V 4368; bisher sind freilich nur aus Italien Fälle bekannt, daß der Aufsichtsbeamte aus der von ihm kontrollierten Stadt stammte, s. o. Bd. IV S. 1808; in der Bedeutung corrector findet sich κηδεμών IG ΙΙI 1, 632, s. o. Bd. IV S. 1646; κηδεμὼν τῆς πόλεος als ehrendes Attribut für einen πρεσβευτὴς Καίσαρος, Amer. Journ. IX 1905, 309; Claudius Atticus Herodes wird auf einem Stein aus Gythion, IG V 1, 1171, Κηδεμὼν τοῦ ἔθνους genannt, vielleicht als Proconsul von Achaia, vgl. IG III 1, 611).

Beträchtlich war ohne Zweifel die Zahl der Standbilder, die ihm in den Städten Griechenlands errichtet wurden; bezeugt sind solche für zwei Städte der Eleutherolakonen, Asopos (IG V 1, 971; hier stand sein Denkmal neben dem seines Urältervaters Eurykles, ebd. 970, vgl. Ann. Brit. Sch. Athen XIV 164, 2) und Gythion (IG V 1, 1172), sowie für Tegea oder Mantineia (IG V 2, 311; der Stein befindet sich im Museum von Tegea, doch glaubt Hiller v. Gaertringen, daß er aus Mantineia stamme; das Fragment einer Ehreninschrift im Asklepieion von Epidauros [ἁ πόλις ἁ τῶν Ἐ]πιδαυρίων … Εὐρυκλέους γυναῖκα usw., IG IV 1462, bezieht sich vielleicht eher auf die Gattin des Dynasten [Nr. 220], da das Cognomen Herculanus fehlt). Eurykles, der ohne Frage im Besitz großer Reichtümer war, wird nach dem Brauche seiner Zeit und dem Vorbild des regierenden Herren, Hadrians, die Städte von Hellas freigebig beschenkt und mit Bauten geschmückt haben. Wir wissen dies zufällig von Mantineia (s. u.), und auch der Ausdruck des Ehrendekretes von Asopos ἀρετᾶς χάριν καὶ μεγαλοψυχίας τὸν [ἴδ]ιον ἐν ἅπασιν εὐεργέταν (IG V 1, 971) weist darauf hin. Nicht ganz ausgeschlossen wäre, daß das prächtigste Bad von Korinth und ein Gymnasion in Sparta, die nach Pausanias (II 3, 5. III 14, 6) Werke eines ὐρυκλῆς ἀνὴρ Σπαρτιάτης waren, nicht, wie bisher allgemein angenommen, von dem Zeitgenossen des Augustus, sondern von unserem Eurykles errichtet worden seien, der demnach als Bauherr großen Stiles mit Herodes Atticus wetteifert hätte.

[583] Eurykles schlug auch die senatorische Laufbahn ein. Wir erfahren nicht, ob er als der erste seiner Familie – und überhaupt als der erste Spartaner – in den Senat eintrat und, wenn dies der Fall war, welcher der beiden Kaiser Traian oder Hadrian ihm den Weg zu den Reichsämtern öffnete. Die größere Wahrscheinlichkeit spricht für Hadrian, nicht allein seines Philhellenismus wegen, der ihn wohl veranlassen mochte, den vornehmsten Repräsentanten der Lakedaimonier oder vielmehr aller Hellenen in die Reichsversammlung aufzunehmen, sondern auch, weil Eurykles im J. 130 noch lebte, ohne doch zum Consulat gelangt zu sein (s. u.), sein Eintritt in das hohe Haus demnach nicht zu weit zurückliegen dürfte. Ferner sei darauf hingewiesen, daß er Legat der Baetica war, demnach in einer lateinischen Provinz des Westens Verwendung fand; nach unserem bisherigen Material scheint es aber, als ob erst seit dem großen Griechenfreunde Hadrian Männer hellenischer Abstammung Stellungen im Westen des Reiches erhalten hätten (vgl. Ritterling Öst. Jhft. X 306f.; allerdings handelt es sich hier um ein senatorisches, vom Proconsul vergebenes Amt; die Ehreninschrift Traians aus dem J. 116/117 [s. o.] kann zur Entscheidung der Frage nicht herangezogen werden, solange über die Bedeutung des Titels Κηδεμών keine Sicherheit besteht). Eurykles’ Laufbahn kennen wir durch das Denkmal aus Gythion (IG V,1 1172 = Le Bas-Fourcart II 245 b; im wesentlichen bereits von Foucart richtig ergänzt). Die Vorstufen der senatorischen Karriere, Vigintivirat und Militärtribunat, sind nicht erwähnt, woraus geschlossen werden könnte, daß er den latus clavus nicht in den Jünglingsjahren empfing, sondern mit der Quaestur seines Heimatlandes in den Senat eintrat – darin mußte für ihn eine besondere Auszeichnung liegen. Andererseits kann er damals das quaestorische Alter von 25 Jahren noch nicht wesentlich überschritten kaben, da ihn der Kaiser sonst in eine höhere Rangklasse aufgenommen hätte. Er fungierte demnach zuerst als τα[μί]ας καὶ [ἀντιστρ]άτηγος τ[ῆς] Ἀχαία[ς] und wurde nachher Volkstribun und Praetor (Foucart ergänzt [δήμου Ῥ]ωμαίων δήμαρχο[ν καὶ στρατ]ηγόν, doch diese Wortstellung ist ungewöhnlich und vielleicht eher [ταμίαν Ῥ]ωμαίων zu lesen; I. hätte dann nach der Provinzialquaestur noch eine stadtrömische übernommen, vgl. Mommsen St.-R. II³ 258f.). Als Praetorier war er Legat (des Proconsuls) von Hispania Baetica, dann kaiserlicher Legat der dritten Legion (wohl der III. Gallica, die in Syrien lag). Damit schließt die Inschrift, indes steht nicht fest, ob sie vollständig erhalten ist und, wenn dies der Fall, ob Eurykles nicht noch später zu höheren Ämtern emporstieg (von dem Monument in Tegea, das offenbar gleichfalls seinen Cursus honorum enthält, ist leider nichts als der Name des Gefeierten erhalten, IG V 2, 311). Zum Consulat dürfte er allerdings kaum gelangt sein, da der consularische Rang in den nach seinem Tode verfaßten Urkunden nicht unerwähnt geblieben wäre.

Dem Kaiser Hadrian, der Sparta in den Jahren 125 and 128 besuchte, wird Eurykles bei diesem Anlaß persönlich nahergetreten sein (möglicherweise wurde er eben damals in den Senat aufgenommen, [584] vgl. z. B. Iulius Severus); im Gegensatz zu seinen Vorfahren scheint er sich dauernd in der Gunst des Herrschers behauptet zu haben (φιλοσέβαστος wird er schon unter Traian genannt, IG V 1, 380). Als Hadrians Liebling Antinoos wohl unmittelbar nach seinem Tode (im J. 130) konsekriert wurde, war Eurykles vielleicht der erste, der sich beeiferte, dem neuen Gott seine Verehrung zu bezeugen. Es läßt sich noch erkennen, wie gerade er dazu kam. Mantineia war (angeblich) die Mutterstadt von Bithynion, wo Antinoos geboren war, und Hadrian errichtete ihm daher in der arkadischen Metropolis einen Tempel. Eurykles als der vornehmste, füglich auch der reichste Mann der peloponnesischen Halbinsel, konnte da nicht gut fernbleiben. Er baute in Mantineia eine Stoa, die er der Stadt und dem ἐπιχώριος θεὸς Ἀντίνοος dedizierte; vollendet wurde sie, wie die Bauinschrift (IG V 2, 281 = Dittenberger Syll. I² 392, vgl. Fougères Bull. hell. XX 1896, 152ff.) lehrt, erst durch seinen oder seine Erben (Fougères liest auf dem Steine διὰ τὸν κληρονόμον, was trotz Dittenberger 392, 5 sachlich nicht irrig zu sein braucht, da das Verschweigen des Namens sich durch taktvolle Zurückhaltung des Erben erklären ließe; Reste der von Exedren und einer ionischen Aedicula flankierten Säulenhalle aus Marmor hat Fougères am Südrand der Agora nachgewiesen, Bull. hell. XIV 267f. XX 151ff. Bibl. d. éc. fr. d’Ath. LXXVIII 184f. 516). Gleichfalls nach seinem Tode ist ihm (Γαΐῳ Ἰουλί[ῳ Εὐρυκλεῖ Ἡρ]κλανῷ ἥρω[ι]) von der Stadt Sparta ein Denkmal (sein Heroon?) errichtet worden, dessen Ausführung, wie es scheint, eine Anverwandte übernahm ([ἐπι]μελουμένης [τῆς ἀναθέσεως] … τῆς ἀνεψ[ιᾶς] ergänzt Kolbe den Torso der monumentalen Inschrift, IG V 1, 489 = CIG I 1398 = Le Bas-Foucart II 184). Eurykles wird also keine direkten Nachkommen hinterlassen haben und auch sein Bruder C. Iulius Laco (III.) wird vor ihm gestorben sein (vgl. Nr. 309. 310). Dies läßt sich ferner daraus entnehmen, daß unter Pius oder vielleicht schon in der letzten Zeit Hadrians andere Familien im Besitze der Erbpriestertümer des Euryklidenhauses begegnen (die Memmier, die mit den Eurykliden verwandt waren [vgl. Nr. 208] und sich gleich diesen von den Dioskuren ableiteten, als Priester der göttlichen Zwillinge [IG V 1, 233. 537], C. Pomponius Alcastus als ἀρχιερεὺς διὰ βίου τῶν Σεβαστῶν [ebd. 59. 65]; wenn die Inschrift n. 59 tatsächlich, wie Kolbe annimmt, in das Patronomenjahr Hadrians, um 125 n. Chr., gehört v. Premerstein Klio XI 362, 1 setzt sie in die Zeit zwischen 136 und 138], kann seine Ergänzung ἀρχιε[ρὺς τῶν Σεβ.] nicht zutreffen, da I. damals noch lebte – es müßte denn in Sparta mehrere Kaiserhohenpriester nebeneinander gegeben haben). Eurykles’ Tod wird demzufolge nicht lange nach 130 anzusetzen sein (nimmt man an, daß er ca. 125 in den Senat aufgenommen wurde und gegen 135 starb, so lieBe sich begreifen, daß seine Laufbahn schon mit dem Legionskommando abschloß).

Die vollständige Nomenklatur des Consularen Q. Pompeius Falco enthält auch die Namen des Eurykles in der Form Vibull(i)us Pius Iulius Eurycles Herclanus; sie finden sich jedoch erst in [585] einer Inschrift, die nach dessen Proconsulat von Asia (um 128) errichtet ist (CIL X 6321), auf älteren Denkmälern heißt er nur Q. Roscius Murena Coelius Pompeius Falco (vgl. Pros. III 134 n. 68). Vielleicht läßt sich daraus der Schloß ziehen, daß Falco – obwohl gewiß wesentlich älter als Eurykles – dessen Haupterbe gewesen sei (vgl. o. zu IG V 2, 281) und infolge testamentarischer Übertragung seinen Namen angenommen habe. Wie freilich die Verbindung der beiden Standesgenossen zu erklären ist, bleibt unklar (man könnte daran denken, daß eines der spartanischen Adelshäuser, die den Gentilnamen Pompeius führten [vgl. IG V 1, 303. 559 und sonst], das Mittelglied darstellte). Während in Lakedaimonien im zweiten und dritten Jahrhundert andere Familien an Stelle der Eurykliden den ersten Rang innehaben, vererben sich ihre Namen in einem der angehensten senatorischen Geschlechter dieser Zeit (s. Nr. 222). Auch die Feier der wohl von Eurykles, dem Sohne des Lachares (Nr. 220), gestifteten eurykleischen Festspiele in Sparta erhielt noch etwa ein Jahrhundert lang das Andenken des glanzvollen Hauses.

Plutarch widmet seine Abhandlung περὶ τοῦ ἑαυτὸν ἐπαινεῖν ἀνεπιφθόνως einem Ἡρκλανός (mor. vol. III p. 394 Bern.). Nach Steins Vermutung (o. Bd. VIII S. 549) ist hier unser I. gemeint, dagegen spricht jedoch, daß den Inschriften zufolge dessen Hauptname Εὐρυκλῆς lautete; überdies findet sich in der Schrift keine Anspielung anf die spartanische Abstammung des Empfängers, obwohl sich ein Anlaß hiezu leicht hätte finden lassen (vgl. z. B. c. 15).

[Groag. ]