Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Eupator, Ti. König des bosporanischen Reiches von 154/5-um 170/1 n. Chr.
Band X,1 (1918) S. 579580
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218) Ti. Iulius Eupator, war König des bosporanischen Reiches. In Münzen wird er genannt βασιλέως Εὐπάτορος (Koehne Musée Kotschoubey S. 268f. = Cat. Greek Coins, Bospor. S. 65 nr. 1–8), in den Inschriften wird er zitiert βασιλευοντος βασιλέως Τιβερίου Ἰουλίου Εὐπάτορος φιλοκαίσαρος καὶ φιλορωμαόυ εὐσεβοῦς (Latyschev Inscr. regni Bosp. Graecae et Latinae II 422. 438f. und vermutlich auch IV 447). Er war Nachfolger des Rhoimetalkes, der Name seines Vaters ist nicht bekannt, jedenfalls gehört er derselben Dynastie wie Rhoimetalkes an. Schon sein Kognomen Eupator weist darauf hin, daß er als Nachkomme des Mithridates Eupator, des Granden des bosporanischen Reiches, betrachtet [580] und des Dreizackes auf seinen Münzen die Fiktion der Abstammung von Herakles und Poseidon andeuten. Seine Begierungszeit läßt sich mit Hilfe der Münzen annäherungsweise bestimmen, denen zufolge er von 154/5 n. Chr. (451 der bosporanischen Ära) bis zum J. 170/1 n. Chr. (467 der bosporanischen Ära), wahrscheinlich bis zum J. 174/5 n. Chr. regierte, da die ersten 10 Münzen seines Nachfolgers, des Ti. Iulius Sauromates II., aus diesem Jahre stammen. Er war ein Vasall der römischen Kaiser, wie die Titulaturen in den Inschriften φιλόκαισαρ, φιλορώμαιος, und der Umstand, daß er jährlich an den kaiserlichen Statthalter von Bithynien Tribut abführen mußte und daß sein Bild auf den Münzen gemeinschaftlich mit denen der römischen Kaiser erscheint, lehren. Auch konnte er im Falle eines Rechtsstreites nach Rom zur Verantwortung zitiert werden, wie wir aus der Hist. aug. Pii 9 ersehen. Freilich ist nicht erwiesen (was Cary annimmt, der statt curatorem Eupatorem zu lesen vorschlägt), daß zwischen Eupator und Rhoimetalkes ein Rechtshandel bestanden habe, wir können curatorem recht wohl als Titel eines kaiserlichen Beamten verstehen, mit dem Eupator Differenzen hatte. Über die politischen und kulturellen Zustände des bosporanischen Reiches hat zuletzt E. v. Stern gehandelt (Herm. 1915, 210ff. ,Griechenkolonien des Schwarzmeergebietes‘). Der Statthalter, dem Eupator durch seine Gesandten den jährlichen Tribut überbringen ließ, heißt bei Lukian. Alex. 57 Aueitos, ohne Zweifel L. Hedius Rufus Lollianus Avitus, der von 161–168 Statthalter von Bithynien und Pontus war (Prosop. Imp. Rom. II p. 127 nr. 26). Damit ist wieder ein Anhaltspunkt für die Ermittlung der Regierungszeit des Eupator gegeben. Weil die meisten Inschriften aus Tanais stammen, dürfen wir annehmen, daß er dorthin seine Residenz verlegt habe. Münzen dieses Regenten mit der Darstellung eines Tempels des Iuppiter Capitolinus lassen die Annahme zu, daß er den von Kotys II. angefangenen Tempel vollendet habe.

[Riba. ]