Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Caesar, L. Sohn von Nr. 141, Bruder von Nr. 135, censor 89, cos. 90 v. Chr.
Band X,1 (1918) S. 465468
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142) L. Iulius Caesar war als L. f. Sex. n. (Fasti Cap. 664. 665) Sohn von Nr. 141 und Bruder [466] von Nr. 135 und nahm gewiß mit diesen und anderen Verwandten 654 = 100 am Kampfe gegen Saturninus teil (omnes Iulii Cic. Rab. perd. 21). Um die Aedilität bewarb er sich vergebens (Cic. Planc. 51, richtig auf ihn und nicht auf seinen Sohn bezogen von Hölzl Fasti praetorii [Diss. Leipz. 1876] 34), und ob er, wie meistens angenommen wird, seine Laufbahn als Münzmeister begann, ist keineswegs sicher. Mommsen (Münzw. 567 nr. 187) hat unter Zustimmung von Blacas (Trad. Blac. II 393 nr. 199) für ihn die Denare mit der Aufschrift L. Iuli(us) L. f. Caesar in Anspruch genommen, weil sich der erste Caesar, der L. f. war, durch die Hinzufügung des Vatersnamens von seinem Vater, der Sex. f. war, unterscheiden konnte, aber nicht mehr sein eigener gleichnamiger Sohn von ihm. Indes die Stücke scheinen jünger zu sein, und wenn sie von seinem Sohne unter seinem Consulat 664 = 90 (oder unter seiner Censur 665 = 89) geschlagen sind, so rechtfertigt sich der Hinweis auf den Vater eben durch dessen Stellung (Babelon Monn. de la rép. rom. II 5. Grueber Coins of the rom. rep. in the Brit. Mus. I 209f.). Auch die jüngeren Denare mit der Aufschrift L. Iuli(us) sind schwerlich mit Babelon diesem I., sondern einem andern unbekannten zuzuweisen (Grueber a. O. I 230f.; vgl. auch Nr. 141). Caesar verwaltete zuerst als Praetor mit consularischem Imperium die Provinz Makedonien; das bezeugen zwei Inschriften von Samothrake, die eine auf seinen Befehl ([Λ.] Ἰούλιος [ἀνθύπα]τος Μακεδονίας IG XII 8, 232) und die andere zu seinen Ehren gesetzt ([Λεύ]κιον Ἰούλιον [Κ]αίσαρα [σ]τρατη[γὸν ἀ]νθ[ύπ]ατον ebd. 241), und die von dem Quaestor Aesillas geschlagenen Münzen mit Cae(sar) pr(aetor) Μακεδόνων (Gäbler Die antiken Münzen Nordgriechenlands III 1, 69f.; vgl. Holleaux Herm. XLIX 585, 2. 588, 1). Ob auch eine athenische Ehreninschrift für Λεύκιος Ἰούλιος Καῖσαρ ohne Amtstitel diesem Manne gilt und infolge seiner Statthalterschaft gesetzt ist, läßt sich kaum entscheiden (IG III 564); über den Sinn der Worte des Ascon. Scaur. 22, daß Caesar anders als sein Bruder erst nach der Praetur das Consulat erlangte, ist jetzt kein Zweifel mehr möglich. Das Consulat erhielt er mit P. Rutilius Lupus (u. Bd. I A. S. 1266f.) für das J. 664 = 90 (Fasti Cap. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Vell. II 15, 1. Plin. n. h. II 98. Obseq. 55. Cassiod.; Appian. bell. civ. I 178 führt ihn infolge Verwechslung mit seinem Amtsvorgänger Nr. 151 als Σέξτος Ἰούλιος Καῖσαρ ein und behält das falsche Praenomen in der weiteren Erzählung bei). Als die beiden noch kaum bewährten Männer gewählt wurden, ahnte man nicht, welche Aufgaben ihrer harrten; als sie ihr Amt antraten. war Rom in furchtbarster Gefahr durch die gewaltige Erhebung der italischen Bundesgenossen. Caesar erhielt den Oberbefehl auf dem südlichen Kriegsschauplatze gegen die Samniten und als Legaten fünf erprobte Männer, L. Sulla, T. Didius (o. Bd. V S. 407ff.), M. Marcellus (o. Bd. III S. 2760 Nr. 226), P. Licinius Crassus und Πούπλιον Λέντλον ἀδελφὸν αὐτοῦ Καίσαρος, wie Appian. I 179 schreibt; es ist zwar o. Bd. IV S. 1376 Nr. 203 versucht worden, diese Angabe festzuhalten und den P. Lentulus zu identifizieren, aber im Hinblick auf Cic. Font. 43 ist zuzugeben, daß die von Marcks [467] (Überlieferung des Bundesgenossenkrieges 47, 1) und Groebe (bei Drumann G. R². III 694–696) begründete Vermutung manches für sich hat, der Name des P. Lentulus sei durch ein Versehen an die Stelle des Namens des Q. Catulus getreten, des Kimbernsiegers und Halbbruders des Consuls; Marcks (a. O. und 51, 4) dachte auch an Einschiebung eines καί vor ἀδελφόν und an Beziehung der Nachricht auf Sex. Caesar Nr. 151; dagegen macht bedenklich, daß Caesar dann mehr Legaten als sein Kollege gehabt hätte (vgl. Groebe a. O.), und daß die beiden Consuln Sex. Caesar von 663 = 91 und dieser L. nicht einmal Vettern waren. Wenn Catulus zu den Unterfeldherren Caesars gehörte, so ist es beachtenswert, daß er und Sulla dem aristokratischen Consul zugeteilt worden, ihr Gegner Marius aber dem demokratischen, um alle Konflikte zu vermeiden. Die Feststellung der Operationen Caesars muß damit rechnen, daß die Ereignisse in der Livianischen Tradition und bei Appian nach verschiedenen Gesichtspunkten gruppiert sind (vgl. Marcks a. O. 41f. 71f.). Caesar wollte zunächst dem noch treugebliebenen Aesernia in Samnium zu Hilfe eilen, wurde aber mit starkem Verlust von Vettius Scato geschlagen (Appian. I 182. Liv. ep. LXXIII. Oros. V 18, 11. 14). Dann wurde Venafrum von Marius Egnatius (o. Bd. V S. 1995 Nr. 10) genommen, und nach längerem Widerstande mußte sich auch Aesernia ergeben; die Samniten fielen in Campanien ein, nahmen den ganzen südlichen Teil des Landes in Besitz, Apulien und Lucanien schlossen sich dem Aufstande an, und überall kämpften die einzelnen Abteilungen des Heeres Caesars unglücklich. Er selbst mit der Hauptmacht von 30 000 Fußsoldaten und 5000 Reitern geriet wahrscheinlich am Savo in einen von Marius Egnatius gelegten Hinterhalt; er verlor den größten Teil seines Heeres und wurde auf einer Sänfte, da er selbst krank war, mühsam gerettet; er mußte bis Teanum Sidicinum zurückgehen (Appian. I 199; vgl. Oros.). Hier sammelte er seine Streitkräfte und verstärkte sich durch fremde Auxilien, die in diesem Kriege den Römern überhaupt wertvolle Dienste leisteten; dann rückte er wieder gegen das von Papius Mutilus belagerte Acerrae vor (Appian. I 200). Während die beiden Heere hier längere Zeit einander gegenüberstanden (Appian. I 200). verlockte Papius zahlreiche Leute aus dem numidischen Hilfskorps durch Vorführung eines Prätendenten Oxyntas zur Desertion, so daß Caesar die ganze Truppe heimschicken mußte (Appian. I 188f.; so mit dem später Erzählten zu verbinden). Schließlich ging der Feind zum Angriff gegen Caesars Lager vor und drang bereits siegreich ein, als er durch die römische Reiterei im Rücken angegriffen und nun schwer geschlagen wurde (Appian. I 189. Liv. Oros.). Auf diesen Sieg hin, der erst spät im Jahre erfochten wurde, empfing Caesar den Imperatortitel (Oros. V 18. 15), und wurde in Rom selbst der Kriegszustand für aufgehoben erklärt (Liv. Oros. 15; vgl. 17). Inzwischen war der Amtsgenosse des Consuls gefallen, aber er selbst hatte keine Zeit gehabt, um zu Ersatzwahlen nach der Hauptstadt zu kommen (Appian. I 196); erst gegen Ende des Jahres, nach seinem eigenen Erfolge und nach dem des Pompeius Strabo auf [468] dem picentischen Kriegsschauplatz, kam er nach Rom, hielt die Wahlen ab, führte die Senatsbeschlüsse aus, die über religiöse Angelegenheiten gefaßt worden waren (Cic. div. I 4; vgl. Obseq. 55), und brachte vor allem das wichtige seinen Namen tragende Gesetz durch, das den treugebliebenen Latinern und Italikern das römische Bürgerrecht gewährte (Cic. Balb. 21 u. a.); da bereits Cn. Pompeius Strabo vor Asculum am 18. November den Reitern der spanischen Turma Salluitana das Bürgerrecht ex lege Iulia verlieh, so muß das Gesetz spätestens in der ersten Hälfte November erlassen worden sein (Bull. com. XXXVI 170: vgl. 191f. 194). Am Kriege hat Caesar weiterhin nicht mehr teilgenommen. Was Appian. I 210, immer mit dem Praenomen Sex., von ihm berichtet, bezieht sich wirklich auf Sex. Caesar, seinen Amtsvorgänger (Nr. 151), und bei Flor. II 6, 12 liegt eine offenbare Verwechslung mit seinem Amtsgenossen P. Rutilius Lupus vor (vgl. Appian. I 192. 194). Caesar wurde mit P. Licinius Crassus für das folgende J. 665 = 89 zum Censor gewählt und mit der Durchführung der bedeutsamen Neuerungen beauftragt, die durch seine eigene Lex Iulia und die sie ergänzende Lex Plautia Papiria notwendig wurden, nämlich mit der Verteilung der Neubürger in die Tribus. Die Namen beider Censoren geben Fasti Cap. Cic. Arch. 11. Plin. n. h. XIII 24. XIV 95. Fest. 289; über ihre Tätigkeit vgl. noch Appian. 1214, dazu Mommsen Histor. Schr. II 263, über das von ihnen gefeierte Lustrum zuletzt Leuze Röm. Censur (Halle 1912) 8. 26f.; die Censur des I. bezeugen ferner Val. Max. IX 2, 2: C. Caesaris consularis et censorii unter Verwechslung mit seinem Bruder Nr. 135, Ascon. Scaur. 22 K.-S., wo: L. et consul et censor fuit wegen der Reihenfolge für das überlieferte: et consul et praetor gesetzt wird, und eine Ehreninschrift aus Ilion (Dörpfeld Troja und Ilion II 454 mit Brückners Erläuterung. Dittenberger Or. Gr. 440 = Dessau 8770): ὁ δῆμος ∣ Λεύκιον Ἰούλιον ∣ Λευκίου υἱὸν Καίσαρα ∣ τιμητὴν γενόμενον ∣ καὶ ἀποκαταστή∣σαντα τὴν ἱερὰν ∣ χώραν τῇ Ἀθηνᾷ ∣ τῇ Ἰλιάδι καὶ ἐξελόμενον ∣ αὐτὴν ἐκ τῆς δημοσιωνίας, die bisher das früheste Zeugnis für die Beziehungen des Iulischen Geschlechts zu Ilion ist. 667 = 87 nach der Einnahme Roms durch Marius und Cinna wurde Caesar mit seinem Bruder (Nr. 135) erschlagen, und ihre Köpfe wurden auf der Rednerbühne ausgestellt (Cic. de or. III 10; Tusc. V 55; Scaur. 2. Liv. ep. LXXX. Val. Max. IX 2, 2 [s. o.]. Flor. II 9, 14. Ascon. Scaur. 22. Augustin. civ. dei III 27. Appian. I 332). Caesar war verheiratet mit Fulvia, deren Vater M. Fulvius Flaccus Consul 629 = 125 war und das Schicksal des C. Gracchus geteilt hatte (Cic. Cat. IV 13 [mit Schol. Gronov. 413 Or. = 290 Stangl]; de domo 114; s. o. Bd. VII S. 243, 25); seine Kinder waren Nr. 143 und Iulia.