Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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M. F. Fusus, Konsulartribun im J. 403 v. Chr.
Band VII,1 (1910) S. 354
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60) M. Furius Fusus. Beim J. 351 = 403 nennen die Fasci Cap. sechs Consulartribunen, darunter M. Fú[rius ..f ..n.] Fúsus (vgl. Fuso Chronogr.), und als Censoren M. Furius Camillus Nr. 44 und M. Postumius Albinus Regillensis; ebenso nennt Diod. XIV 35, 1 dieselben sechs Tribunen, jedoch mit einigen Entstellungen, und darunter Μάρκος Φούριος. Dagegen gibt Liv. V 1, 2 die Zahl der Tribunen auf acht an und erreicht sie, indem er die beiden am Schluß stehenden Censoren mitzählt, und vor ihnen nennt er statt M. Furius einen M. Postumius. Da manche Versehen dadurch entstanden sind, daß ein mehrfach in einem Tribunencollegium vorkommender Gentilname nur einmal gesetzt wurde (vgl. Nr. 65), so ist auch dieses damit zu erklären; beim J. 351 = 403 war nicht nur das Nomen, sondern auch das Praenomen dem einen Censor und dem einen Tribunen gemeinsam, und fälschlich ist in einer Liste das Zeichen der Verdopplung, wie es auch beschaffen war, zu dem andern Censor gerückt worden, sodaß nun zwei Marci Postumii bei Livius statt der zwei M. Furii erscheinen. Diese Übertragung dürfte stattgefunden haben, ehe noch die Cognomina in den Fasten hinzugefügt waren.

Nachträge und Berichtigungen

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Band S III (1918) S. 532
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60) Vielleicht ist dieser F. der Augur, der nach einem neuen Fragment der Auguralfasten im J. 364 = 390 in das Collegium aufgenommen wurde, von dessen Namen freilich nur ...us Q. f. P. nepos Fu... erhalten ist (Dessau 9338).

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Band R (1980) S. 113
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60) M. F. Fusus, Konsulartribun im J. 403 v. Chr. S III. = [---]us Fu[---], Augur im J. 390 v. Chr., ebd., (?).