Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Ursus Gerichtsredner
Band VI,2 (1909) S. 2730
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216) Flavius Ursus. An ihn, einen iuvenem candidissimum et sine iactura desidiae doctissimum (Stat. silv. II prooem.), richtet Statius II 6 (um das J. 90 n. Chr. verfaßt, Friedländer S.-G. III⁶ 477–479. Schanz Gesch. d. röm. Lit. II 2², 141), um ihn in seinem Schmerz über den Verlust eines geliebten jungen Sklaven zu trösten. Er rühmt darin seine Tätigkeit als Gerichtsredner (v. 95) und erwähnt seine reichen Besitzungen am Fuße des Vesuv, bei Pollentia (in Ligurien), in Lucanien, am rechten Tiberufer, auch außer Italien in Kreta und Kyrene u. a. (v. 60–68). Daß F. damals noch kein Staatsamt bekleidet hatte, könnte man aus dem Stillschweigen des Statius schließen. Die Vermutung, daß er mit dem Flavischen Kaiserhause verwandt und ein Sohn des Ursus war, der unter Domitian Consul wurde, läßt sich nicht erweisen. Vgl. Friedländer S.-G. III⁶ 485.

[Stein. ]