Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Comes rerum privatarum im Westen 398–399 n. Chr.
Band VI,2 (1909) S. 2380
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3) Comes rerum privatarum im Occident 398–399. Cod. Theod. I 11, 2. X 2, 2. 10, 22. XI 19, 4. XII 6, 25. Die Überschriften dieser Gesetze geben ihm zwar teilweise den Titel com. s. l., doch zeigt ihr Inhalt, daß dies nicht richtig ist. Er ist wohl identisch mit dem F., den August. confess. VII 6, 8. 9 als vornehmen Mann und seinen Freund erwähnt.

[Seeck. ]