Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Urheber eines Gesetzes gegen die Anmassung des Herrenrechtes
Band VI,2 (1909) S. 1743
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2) Fabius, Urheber eines Gesetzes gegen die Anmaßung des Herrenrechtes über freie Leute und fremde Sklaven, zuerst von Cic. Rab. perd. 8 im J. 691 = 63 erwähnt, später öfters in den Rechtsquellen angeführt (vgl. Mommsen Strafr. 780ff.); das Gesetz rührt schwerlich von Q. Fabius Labeo Nr. 91 her (so noch Lange Röm. Altert.³ II 663), sondern eher aus dem Zeitalter der Bürgerkriege.