Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Sohn d. Sophonides, bekannter att. Staatsmann
Band V,2 (1905) S. 28492852
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4) Sohn des Sophonides (Aristot. Ἀθ. πολ. 25, 1. Aelian v. h. II 43. III 17. XI 9; bei Diod. XI 77, 6 ist in den Hss. fälschlich Σιμωνίδου überliefert), bekannter attischer Staatsmann. Eine Zusammenstellung der leider sehr lückenhaften Zeugnisse über ihn bieten Sintenis Ausgabe von Plutarchs Perikles (1835) 104ff. und Sauppe Quellen Plutarchs für das Leben des Perikles 21ff.; E. ist in der Erinnerung durch seinen Genossen Perikles mit Unrecht zurückgedrängt worden, so auch bei Neueren (E. Curtius Griech. Gesch. II³ 141. Grote Hist. of Greece V² 218ff.). Was seine persönlichen Verhältnisse anlangt, so wird von den Späteren behauptet, er sei arm gewesen (Plut. Cimon 10; Demosth. 14. Aelian v. h. II 43. XI 9. XIII 39); doch ist dies kaum etwas anderes als eine aus der Zusammenstellung [2850] des E. mit Aristeides entstandene Legende (Busolt Griech. Gesch. III 1, 246, 1. Ed. Meyer Gesch. d. Altert. III 567). Eher wird man daran denken, daß er aus vornehmem Hause war, wie alle demokratischen Politiker vor Kleon. Ein erdichteter Zug ist ebenfalls, wenn er als Philosoph bezeichnet wird (Aelian. v. h. III 17); auch dies entsprang daraus, daß er in eine Linie mit Perikles, Phokion, Epameinondas gestellt wurde. Er war Führer der fortgeschrittenen demokratischen Partei, wie sie in Athen seit den Perserkriegen emporgekommen war (Aristot. Ἀθ. πολ. 25, 1. 28, 2. Plut. Per. 7), als solcher befreundet und verbündet mit dem etwas jüngeren Perikles (Plut. Per. 7. 10), der neben ihm die zweite Stelle eingenommen haben wird. Nach der Art der attischen Politiker des 5. Jhdts. bewährte er sich auf militärischem Gebiet; wie Kallisthenes berichtet (frg. 1 bei Plut. Cim. 13), fuhr er mit einer Flotte von 30 Schiffen bis jenseits der chelidonischen Inseln, ohne von den Persern daran gehindert zu werden (zur Beurteilung dieser Nachricht Ed. Meyer Forsch. z. alten Gesch. II 3ff., richtiger als Ed. Schwartz Herm. XXXV 1900, 108ff.). Der Zeitpunkt dieses Ereignisses ist unbestimmt (eine unsichere Combination bei Duncker Gesch. d. Altert. VIII² 247, 1), jedesfalls aber nach der Schlacht am Eurymedon anzusetzen. Die Tatsache, daß E. die Strategenwürde bekleidete, spricht ebenfalls gegen die für ihn behauptete Armut. Der Beginn seiner politischen Laufbahn, über welche die Überlieferung verhältnismäßig spät berichtet (Duncker a. O. VIII5 247. Ed. Meyer Gesch. d. Altert. III 567), ist unbekannt, doch darf man aus der Ausdrucksweise des Aristoteles Ἀθ. πολ. 28, 2 schließen, daß E. nach Themistokles Sturz an die Spitze der Volkspartei trat. Schon in dieser Zeit wird seine gegen die Areopagiten und die Anhänger der konservativen Partei, die er in Rechenschaftsprozessen belangte, gerichtete Tätigkeit begonnen haben (Aristot. Ἀθ. πολ. 25, 2. Plut. Per. 10); daß es sich dabei um deren Verfolgung wegen Unterschleifs von Staatsgeldern handelte, vermuten zutreffend Busolt a. O. III 1, 263, 1 und Ed. Meyer a. O. (vgl. auch v. Wilamowitz Aristoteles und Athen II 94). In diesen Prozessen bewährte jedesfalls E. die ihm sogar von einem Gegner des Demos, wie Aristoteles (Ἀθ. πολ. 25, 1), nachgerühmte Tugend der Unbestechlichkeit und Gerechtigkeit (noch Plut. Cim. 10; Demosth. 14; ein recht zweifelhaftes Exempel, das mit aus der attischen Geschichte erborgten Namen wirtschaftet, bei Val. Max. III 8 ext. 4). Sauppes Ansicht a. O. 22, angenommen von Philippi Areop. u. Epheten 262, daß Theopomp der günstigen Auffassung des E. den Durchbruch verschafft habe, ist recht zweifelhaft. Sonst erfährt man nichts von E.s Eigenschaften und Charakterzügen, am wenigsten die von E. Curtius a. O. II³ 142 hervorgehobene ‚stürmische Beredsamkeit‘; viel eher wird man in ihm einen kalten, in jeder Beziehung folgerichtigen Theoretiker der Demokratie sehen, der, auch in der Art, wie er seine Gegner zu vernichten strebte, mit gewissen Erscheinungen der französischen Revolution zusammenzustellen ist und auf den die von v. Wilamowitz (Aristoteles und Athen II 100) für Perikles mit wenig Recht [2851] angewandte Bezeichnung eines ‚Rechners‘ paßt. Die äußeren und inneren Ziele der attischen Demokratie standen ihm mit voller Klarheit vor der Seele. Zunächst strebte er darnach, die leitende Partei nicht bloß in ihren Gliedern zu treffen, sondern auch ihres Hauptes zu berauben; dazu sollte die Anklage Kimons nach dem thasischen Feldzug (463) das Mittel bieten, welche jedoch scheiterte (Aristot. Ἀθ. πολ. 27, 1. Plut. Cim. 14; Pericl. 10, vgl. Busolt a. O. III 1, 245. 254). Als dann (462) die Spartaner an Athen die Bitte stellten, ihnen gegen die aufständischen Messenier, deren Festung Ithome sie belagerten, zu Hülfe zu kommen (Thuc. I 102), trat E. in der schärfsten Weise gegen die Gewährung des Ansuchens auf (Plut. Cim. 16) – es ist bezeichnend für unsere trümmerhafte Überlieferung, daß dies der früheste Anlaß ist, bei welchem E. erwähnt wird; die von ihm berichteten Worte (die einzigen, welche die Überlieferung bewahrt) sind gewiß authentisch und bezeichnend: er beschwor die Athener, seinem Rivalen nicht wieder auf die Beine zu helfen, sondern dessen Überhebung niedertreten zu lassen. Der E. von seiner Parteistellung diktierte Gesichtspunkt traf in diesem Falle mit den Interessen des Staats völlig zusammen; es gelang jedoch Kimon, diesmal noch seine Ansicht durchzusetzen. So ging unter seinem Befehl das attische Hülfscorps in die Peloponnes ab. Allein gerade die Entfernung Kimons machte der Partei des E. die Durchführung ihrer auf die innere Umgestaltung des Staates gerichteten Absichten möglich (Ed. Meyer Forsch. z. alten Gesch. II 54; Gesch. d. Altert. III 570). Daß die Reform des E. in das J. 462/1 gehört, ist durch Aristoteles Ἀθ. πολ. 25, 2 sicher gestellt; daß sie, während Kimon in der Peloponnes war, durchgeführt ward und dessen Ostrakismos in die Zeit nach seiner Rückkehr 461 zu setzen ist, haben, nachdem Philippi Der Areopag und die Epheten 251ff. die richtige Gruppierung der Ereignisse erkannt hatte, Busolt a. O. III 1, 260ff. 269ff. und Ed. Meyer Forsch. II 50ff.; Gesch. d. Alt. III 569ff. gegen v. Wilamowitz a. O. I 141. II 291f. endgültig erwiesen. Der Sturz des Areopags durch E. wird kurz erwähnt bei Aristot. Ἀθ. πολ. 35, 2. 41, 2; Polit. 1274a, 7ff. Philoch. frg. 141b. Diod. XI 77, 6 (unter dem J. 460/59). Plut. Cim. 10. 15; Pericl. 7. 9; praec. r. p. g. 812D. 805D. Paus. I 29, 15. Bekker Anecd. 188 mit der Verbesserung Sauppes a. O. 23; eine ausführliche Erzählung findet sich in Aristot. Ἀθ. πολ. 25, die jedoch, wie jetzt allgemein zugegeben wird, was die Beteiligung des Themistokles an der Reform anlangt, ungeschichtlich ist, vgl. besonders v. Wilamowitz a. O. I 140ff. Busolt a. O. III 1, 29; Griech. Staatsaltertümer² 167, 4. Ed. Meyer Gesch. d. Altert. III 567. Über den Inhalt und die Bedeutung dieser Reform, durch welche dem Areopag nur die Blutgerichtsbarkeit belassen, dagegen die übrige Gerichtsbarkeit und die bisherige Kontrolle über die Staatsverwaltung entzogen und auf den Rat, die Volksversammlung und die Gerichte übertragen wurden, bes. Philippi a. O. 264ff. v. Wilamowitz a. O. II 186ff. Busolt a. O. III 1, 269ff. Schoemann-Lipsius Griech. Altert. I 357. Ed. Meyer Gesch. d. Altert. III 572ff. Die Gesetze, welche sich auf die Umgestaltung [2852] bezogen, wurden von E. und Archestratos beantragt (Aristot. Ἀθ. πολ. 35, 2, mit Ed. Meyer a. O. III 570 gegen v. Wilamowitz a. O. I 68, 1 und Busolt a. O. III 1, 270, 1. Der Versuch Kimons nach seiner Heimkehr, sie wieder rückgängig zu machen, endete mit dessen Ostrakisierung; damit war der Sieg der von E. vertretenen Richtung entschieden. Bald darauf wurde E. bei Nacht meuchlings ermordet (Aristot. Ἀθ. πολ. 25, 4 und bei Plut. Per. 10. Diod. a. O., vgl. auch Antiph. V 68); sein Tod fällt noch in das Archontatsjahr des Konon (Aristot. Ἀθ. πολ. 26, 2), vgl. Busolt a. O. III 1, 295. Ed. Meyer a. O. III 70. Beloch Griech. Gesch. I 465, während v. Wilamowitz a. O. I 141 nach dem Vorgang von Duncker Gesch. d. Altert. VIII5 334ff. und E. Curtius a. O. II³ 157 ihn mit Unrecht in das J. 457 herunterrückt. E.s Ermordung zeugt von der Erbitterung, mit welcher damals die Parteikämpfe geführt wurden und wie verhaßt er bei seinen Gegnern war; sie ging unzweifelhaft von den Exaltados der konservativen Partei aus (Plut a. O.), und noch im 4. Jhdt. wurde sie von den literarischen Vertretern der antidemokratischen Richtung als gerechte Sühne seines Vorgehens angesehen (Aristot. Ἀθ. πολ. 25, 4. Diod. XI 77, 61). E.s Mörder blieb unentdeckt (Antiph. V 68); später wurde als solcher Aristodikos von Tanagra genannt (Aristot. a. O. Plut. a. O.). Von Idomeneus von Lampsakos wurde dann die alberne Lüge aufgebracht, Perikles habe aus Neid E. umbringen lassen (Plut. a. O.), vgl. Sintenis a. O. 313ff. und Sauppe a. O. 20. E.s Leiche wurde in einem Grabe des attischen Staatsfriedhofes auf dem Wege zur Akademie beigesetzt, jedesfalls auf öffentliche Kosten (Paus. I 29, 15).

Vgl. zu den Angeführten noch Duncker Gesch. d. Altert. VIII5 245. 247ff. 255ff. Grote Hist. of Greece V² 211ff. E. Curtius Gr. Gesch. II² 139ff. Sauppe a. O. 20ff. Holm Gesch. Griechenlands II 171ff. Beloch Griech. Gesch. I 463ff. Busolt Griech. Staatsaltertümer² 167ff. v. Wilamowitz Aristoteles und Athen II 93ff. Ed. Meyer Gesch. d. Altert. III 555ff. 566ff. Kirchner Prosopogr. Attica I 400 nr. 6157.