RE:Ἐμπορία

(Weitergeleitet von RE:Emporia)
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
korrigiert  
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Großhandel, Großhändler
Band V,2 (1905) S. 2526
Bildergalerie im Original
Register V,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|V,2|2526||Ἐμπορία|[[REAutor]]|RE:Ἐμπορία}}        

Ἐμπορία und ἒμπορος. Aristoteles teilt de re publ. Ι 4, 11 p. 1258 allen Umsatz an Ware oder Arbeit (die ganze μεταβλητική) ein in ἐμπορία, τοκισμός und μισθαρνία, Kauf-, Zins- und Lohngeschäft, sagt aber, dass die ἐμπορία der bedeutendste Zweig sei und drei Teile habe, nämlich ναυκληρία, φορτηγία und παράστασις, Rhederei, Verfrachtung, Vertrieb. Allein in dieser weitesten Bedeutung wird das Wort gewöhnlich nicht gebraucht, und Aristoteles selbst setzt IV 4 p. 1291 a, wie es sonst immer geschieht, die καπηλεία der ἐμπορία entgegen. Der Landmann, der seine Waren zur Stadt bringt, der Handwerker, der seine Arbeit verkauft, das Weib, das seine Kränze und Tänien feil bietet, bilden die Classe der αὐτοπῶλαι. Der κάπηλος, tief verachtet (Plat. resp. II 317 c), ist Kleinhändler, welcher gekaufte Waren jeder Art, namentlich auch aufgekaufte Lebensmittel, im einzelnen auf der ἀγορά wieder verkauft, also ein Wiederverkäufer, παλιγκάπηλος. Der ἒμπορος dagegen führt als Großkaufmann fremde, d. h. ausländische, besonders überseeische Waren in das ἐμπόριον ein und treibt damit Grosshandel. Er kann selbst Schiffseigentümer sein oder sich eines fremden Schiffs bedienen, [Demosth.] XXXV 33. Er verladet seine Waren nach einem Hafen, wo er auf Absatz hofft, a. O. 10, und begleitet sie entweder selbst, a. O. 16. XXXIII 5. LVI 7, oder überträgt ihre Obhut einem andern, XXXII 8. Natürlich findet er den erhofften Absatz nicht immer, XXXIV 8, ändert auch wohl unterwegs schon auf solche Nachrichten hin sein Ziel, LVI 8f., hat auch vielleicht an dem Bestimmungsort einen Geschäftsteilhaber, der das weitere besorgt, LII 3. XXXIV 8. 28. Dort wurden die Waren in dem Deigma (s. d.) des Emporions ausgelegt, oder es wurden Proben zu den Kunden ausgetragen, Isocr. XV 54. Plut. Demosth. 23. Das Geschäft war mühselig und wenig geachtet, Philostrat. vit. Apoll. IV 32, 2. Angesehene Männer befaßten sich damit nur ausnahmsweise und vorübergehend, wie Solon, Platon, Zenon, oder waren dem Gespött ausgesetzt, wie Andokides und Kallias. Da andererseits geringere Bürger nicht leicht über die erforderlichen Mittel verfügten, so war der Großhandel meist in den (Händen von Metoeken. Vgl. Baumstark De curat. emporii 10ff. Hermann-Blümner Privataltertümer 427. Büchsenschütz Besitz und Erwerb 458.