Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Lehrer der Jurisprudenz
Band V,1 (1903) S. 1521
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Domninos. 1) Lehrer der Jurisprudenz (Liban. epist. 85. 117. 447. 1124). In den Überschriften der Briefe des Libanios wird er mehrmals Domnio genannt, doch scheint der andere Name besser überliefert. Er stammte aus Larissa (Liban. epist. 871; or. III 212) und unterrichtete in Phoinikien (Liban. epist. 567), also wohl an der bekannten Rechtsschule von Berytus, zu der Zeit, wo Modestus Comes Orientis war (Liban. epist. 85), d. h. zwischen 357 und 361 (Sievers Das Leben des Libanius 227). Libanios suchte ihn als Rechtslehrer für Antiochia zu gewinnen (epist. 209). Er war auch als Sachwalter thätig (Liban. epist. 871. 1410; or. III 212), und wurde Statthalter irgend einer Provinz (Liban. epist. 871. 1038. 1345 b. 1410. 1548; or. III 212). Im J. 363 war er noch am Leben (Liban. epist. 1039), später wird sein Tod und sein ihn überlebender Sohn erwähnt (Liban. epist. 871. 872). An ihn gerichtet Liban. epist. 85. 117. 209. 447. 567. 1038. 1039. 1124. 1345 b. 1410. 1548. Sievers 260.

[Seeck. ]