Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Corbulo, Cn. cos. 39 n. Chr.
Band V,1 (1903) S. 14251426
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49) Cn. Domitius Corbulo (der Vorname ist bei Dio LIX 15, 3 und auf der Inschrift erhalten), Consul unter Kaiser Gaius. Er verdankte den Consulat den unausgesetzten Verfolgungen, die er gegen die mit dem Strassenbau beschäftigten Beamten richtete. In diesem Sinne hatte er schon unter Tiberius mit Erfolg gewirkt. Damals schuf er sich unter den Senatoren Gegner auch dadurch, dass er den jungen L. (Cornelius) Sulla (Felix?) wegen Ausserachtlassung der schuldigen Ehrfurcht anklagte. Durch seine Aufdeckung der Missbräuche bei den Strassenbauten in Italien vermehrte er die persönliche Feindschaft gegen sich, verschaffte aber dem Staatssäckel infolge der Verurteilung der unredlichen Beamten grosse Einnahmen, Tac. ann. III 31. Dio LIX 15. 3–5. Was ihm unter Gaius den Consulat eintrug (im J. 39 n. Chr., nach der Anordnung bei Dio), das war unter Claudius Grund zu einer Anklage gegen ihn. Als den früher Verurteilten die Geldstrafe zurückerstattet wurde, musste auch D. mit einem Teil seines Vermögens (wahrscheinlich der Anklägerprämie) dafür aufkommen, Dio a. a. O. und LX 17, 2. Sein unversöhnliches Auftreten im Senat zeigt sich auch darin, dass er Cornelius Fidus, [1426] den Schwiegersohn Ovids, beschimpfte, Seneca dial. II 17, 1 (blos Corbulo genannt). Unter Augustus oder Tiberius war er Quaestor der Provinz Asia, wofern er der Cn. Domitius Corbulo ist, den die Stadt Ephesus als ihren εὐεργέτης ehrt, Heberdey Bormannheft der Wien. Stud. 1902, 51f. Er ist wahrscheinlich der Vater des Feldherrn im Partherkriege Neros. Dass er nicht mit diesem identisch sein kann, ergiebt sich daraus, dass er schon im J. 21 n. Chr. Praetorier war und sein Alter hervorgehoben wird, dem gegenüber Sulla bescheidenes Entgegenkommen schuldig gewesen wäre, und dass er in diesem Streite die Sympathien der Älteren für sich hat, Tac. a. a. O. Dass aber zwei verschiedene Männer, der eine unter Tiberius, der andere unter Gaius so genau das Gleiche gethan haben sollten, wie Mommsen St.-R. II³ 1078, 2 annimmt, ist auch nicht wahrscheinlich.

[Stein. ]