Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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L. Erhielt röm. Bürgerrecht in sullan. Zt.
Band IV,2 (1901) S. 1671
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Cossinius (und Cosinius). 1) L. Cossinius aus Tibur erhielt das römische Bürgerrecht etwa in sullanischer Zeit als Belohnung für die erfolgreich durchgeführte Anklage des T. Caelius nach der Lex Servilia repetundarum (Cic. Balb. 53f.). Er ist vielleicht identisch mit dem Folgenden Nr. 2. Ein Freigelassener einer Cossinia (L. f.) findet sich in Tibur (CIL XIV 3755).