Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Comes rerum privatarum
Band III,2 (1899) S. 1982
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9) Comes rerum privatarum, Cod. Theod. V 14, 32 (8). Da die Verordnung, welche an ihn adressiert ist, zwischen Gesetzen aus den J. 408 und 411 steht (Abh. Akad. Berl. 1879, 45), muss seine Magistratur in diese Zeit fallen.

[Seeck. ]