Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Röm. Jurist
Band III,1 (1897) S. 1440 (IA)
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3) Römischer Jurist, von dem nur zwei Fragmente auf uns gekommen sind (Lenel Pal. I 105f.). Da eins derselben die Lex Aelia Sentia (4 n. Chr.) behandelt, das andere sich bei Aburnius Valens findet, der unter Hadrian und Pius lebte (Bd. I S. 127), so muss seine Lebenszeit in das 1. Jhdt. oder in den Anfang des 2. fallen.

[Jörs. ]

Schluss des fünften Halbbandes.

Anmerkungen (Wikisource)

  • Siehe auch Campanus 4 im Supplementband III, Sp. 232.