Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Röm. Märtyrer um 184 n. Chr.
Band II,1 (1895) S. 125 (IA)
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66) Römischer Märtyrer um 184. Nach Eusebius h. e. V 21, 2ff., der die Acten dieses Processes seiner leider verlorenen Martyriensammlung einverleibt hatte, war er τῶν τότε πιστῶν ἐπὶ παιδείᾳ καὶ φιλοσοφίᾳ βεβοημένος, wurde als Christ angezeigt, hielt vor dem Senat eine glänzende Verteidigungsrede, wurde aber doch hingerichtet. Nach Eusebius schreibt Hier. vir. ill. 42, bezeichnet aber die ἀπολογία seiner Quelle als insigne volumen, quod (A.) in senatu legit, und den Verfasser ohne weiteres als Senator. Das letztere wird ein richtiger Schluss sein; dass über die Apologie Hieronymus nichts Genaues wusste, verrät er selber, indem er vir. ill. 53 den A. unter den lateinischen, epist. 70, 4 ad Magn. unter den griechischen Autoren aufzählt. Um eine zur Publication bestimmte Abhandlung hat es sich da schwerlich gehandelt; wenn doch, so läge es nahe, diese mit der etwaigen gemeinsamen Quelle für Minucius Felix und Tertullian zu identificieren; vgl. C. P. Caspari Quellen z. Gesch. d. Taufsymbols III 1875, 413–6. K. J. Neumann D. röm. Staat u. d. allgem. Kirche I 1890, 79–83. 288. Ad. Harnack Gesch. d. altchristl. Litt. bis Euseb. I 1893, 590f. 932; Sitz.-Ber. Akad. Berlin 1893. 721–746. R. Seeberg Neue kirchl. Ztschr. IV 1893, 10. Mommsen Sitz.-Ber. Akad. Berlin 1894, 497ff.