Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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im Senat die Debatte durch Rede und Gegenrede
Band I,2 (1894) S. 1692 (IA)
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Altercatio, Debatte durch Rede und Gegenrede. 1) Im Senate. Trotz der festen Reihe der Umfrage kann es im Senate zu einer Debatte kommen, da einmal die Magistrate das Recht haben, jederzeit das Wort zu ergreifen (Cic. ad Quint. fr. II 1), und da die Senatoren ausnahmsweise auch ausser der Reihe reden (Liv. III 39, 2. Sall. Cat. 50, 4. Suet. Iul. 14. Sinnius Capito in Schol. Bob. Cic. p. 342 Or.). Die A. kann demnach zwischen Magistraten, zwischen einem Senator und einem Magistrate und endlich zwischen zwei Senatoren statthaben. Einzelne Fälle bei Willems Le sénat de la république romaine II² 191. Mommsen St.-R. III 947. 985.