Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Buleuten in Epidauros
Band II,2 (1896) S. 1462
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Ἀρτῦναι heissen nach Plut. qu. gr. 1 die Buleuten in Epidauros, die aus der Zahl der 180 vollberechtigten Bürger erwählt werden. Derselben Bezeichnung begegnen wir in dem Vertrag zwischen Athen und den Argivern, Mantineern und Eleern bei Thuc. V 47, wo bestimmt wird, dass der Eid auf den Vertrag in Argos vom Rate, den Achtzig und den Artynen zu leisten sei. In Argos waren also die ἀ. eine Behörde.

[Szanto. ]