Miscellaneen (Journal von und für Franken, Band 6, 6)

Textdaten
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Autor: Diverse
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Titel: Miscellaneen
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aus: Journal von und für Franken, Band 6, S. 737-744
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1793
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
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XII.
Miscellaneen.


1.
Nürnberg. 
 Am 24 Jun. führte die Müllerische Teutsche Schauspieler-Gesellschaft das Trauerspiel des| Herrn von Buri: Ludwig Capet, oder trauriges Ende Ludwig XVI ehemahligen Königs in Frankreich, auf. Die gedruckte Ankündigung desselben enthält folgende Stelle: „Die Geschichte des unglücklichen Königs ist so merkwürdig, daß sie in den Jahrbüchern dieses leider aufgeklärten Jahrhunderts unvergeßlich bleiben wird.“ Am Schluß versichert die Gesellschaft: „Wir haben unsrer Seits nichts fehlen lassen, was zur Verherrlichung dieses Stücks beitragen kann, und weder Fleiß noch Kosten gespart; denn unter andern Theater-Verzierungen wird eine ganz neue nie gesehene Dekoration zum Vorschein kommen, und auch der Caroussel Plaz mit dem zur Hinrichtung Ludwigs erbauten Schaffot und der Guillotine, wo die zertrümmerte Statue Ludwigs des 14ten liegt, zu sehen seyn.“ Sollte dieß kein Beweis der Unüberlegtheit eines Schauspieldirectors seyn, der selbst noch der Aufklärung sehr bedürftig ist?


2.

 Die dießjährige Karfreytags-Procession hat in Kitzingen, vermuthlich durch Einleitung des neuen allgemein beliebten katholischen Herrn Stadtpfarrers Ludwig eine Abänderung erlitten. Ehehin begleiteten diese Procession, wobey die Leidensgeschichte des Heilandes in Bildnissen auf eine sinnliche Art vorgestellt worden, auch etwan ein halbhundert vermummte Kreuzschlepper. Mancher mag dabey seine Gott wohlgefälligen Absichten gehabt haben, andere haben aber auch offenbaren Muthwillen dabey geäussert. Diese vermummte Kreutzschlepper scheinen nun auf immer abgeschafft zu seyn, da sie dieses Jahr zum erstenmahl wegblieben.


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3.
Anspach den 23 Jul.

 Am 18ten dieses Monats ist eine Deputation der königl. Oberrechenkammer aus Berlin hier eingetroffen, welche aus dem Oberrechenkammer-Präsidenten Herrn von Kummer und dem Ober-Finanz-Kriegs- und Domainenrechnungsrath Flaminius nebst 2 geheimen Secretären besteht. Die Absicht dieser Deputation ist die Militärfonds zu reguliren, und das Anspachische und Bayreutische Rechnungswesen ganz die Preußische Form zu bringen, wozu wegen der hiesigen so verschiedenen Localverhältnisse von denen der übrigen königl. Provinzen eine mündliche Geschäfftsbehandlung an Ort und Stelle erforderlich ist.

 Möchte das neuerlich durch Tauschgerüchte so sehr aufgeschreckte Publicum hierin einen Beweis finden, daß Friedrich Wilhelm seine Stammlande nicht wegzutauschen Willens ist, sondern sie vielmehr seinen übrigen Staaten immer näher anzuschließen, und in allen Verwaltungszweigen gleichförmige Einrichtungen zu machen gedenkt!


4.
Erlangen. 

 Herr D. und Prof. Hildebrand zu Braunschweig hat den Ruf als ordentlicher Professor der Arzneygelahrheit hieher erhalten und angenommen.

 An die Stelle des verstorbenen D. Hofackers ist Herr D. Jul. Friedrich Malblanc, ordentl. Lehrer der Rechte zu Erlangen, mit Herzoglicher gnädigsten Bestättigung vom akademischen Senat zu Tübingen zum Rechtslehrer erwählt worden.


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5.

 Der gräflich Pücklerische Hof- und Justizrath, Herr D. Friedrich Christian Schmidt, hat von der unmittelbaren Reichsritterschaft in Franken Orts an der Baunach den Ruf zum Syndikus erhalten und angenommen.


6.

 Die kurfürstliche Akademie der Wissenschaften zu Mannheim hat dem Herrn Regierungsrath Spieß in Bayreut für eine Abhandlung vom Geschlecht des Pfalzgrafen Hermann von Staleck diejenige Denkmünze in Gold zuerkannt und überschickt, welche sie auf die Jubelfeyer des Kurfürsten von Pfalzbaiern hat ausprägen lassen.


7.
Wirzburg, den 3. Jun.

 Der für seine Verdienste um das Schulwesen des Hochstifts Wirzburg, noch lange nicht genug belohnte Herr Consistorialrath und Pfarrer zu Bergtheim David Götz wurde von Seiner Hochf. Gnaden zum Dechant des Landcapitels Dettelbach ernennt.


8.
Bamberg. 

 Der bisherige ordentliche Professor der Philosophie und Vorsteher des Maxianischen Studentenhauses, Herr Johann Baptista Reuder, ist zum Dechant des Collegiatstiftes zu Vorcheim, wie auch zum Stadt- und Spital-Pfarrer ernannt worden.


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9.
Bamberg. 

 Am 21 März starb Herr D. Joseph Renatus Maria Joachim, Hochf. Fuldaischer Hofrath und ord. Prof. der Physiologie, Chemie und Arzneymittel-Lehre auf der hiesigen hohen Schule.


10.
Anspach. 

 Herr D. Hänlein ist im März dieses Jahrs zum wirklichen geheimen Regierungsrath ernennt und bloß zu den Landes Directorial-Geschäfften bestimmt worden. Seine Stelle in der Regierung I. Senats hat der auch schon als Schriftsteller bekannte Herr Landgerichts-Assessor Zenker, mit Beybehaltung seiner Stelle im Landgericht, erhalten.


11.
Absberg den 22 May 93. 

 Nachfolgende Bekanntmachung ist gestern von einem Boten aus Obereschenbach unter die Leute ausgetheilt worden, als man nach dem Gottesdienste aus der Kirche ging, wo der Bote vor der Thüre harrte. Der Bote sagte mir, es halten sich zu gleicher Zeit und in dem nämlichen Hause zu Eschenbach nicht mehr als 4 solche Vagabunden auf, zu denen die Leute von allen Gegenden haufenweise hinströmen. Ins Brandenburgische und Eichstättische wurden die Boten nur in der Stille geschickt, ins Teutschherrische aber mit einer offenbaren Dreistigkeit. Ein Beweis, daß die Beamten in unserer Gegend keine gute Policey halten mögen.

d. E. 
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Soli Deo Gloria.

 Weigere dich nicht geneigte Leser, diese gegenwärtige Zeiten zu durchlesen, denn sie preisen die göttliche Vorsehung, und sind nicht wie andere Lügenzettel eines Gassen- oder Marktschreiers, sondern sie entdecken die Aufrichtigkeit eines ehrlichen Mannes, welchen der Betrug und das Elend des armen Nächsten durch die Seele geht. Deswegen wird einen hochgeehrten Publico durch nachfolgendes bekannt gemacht, wie das der examinirte Oculist und Operateur aus Trockau allhier angekommen ist, und sich eine Zeitlang aufhalten wird. Wer daher seines Raths benöthigt ist, beliebe sich in seinem Quartier einzufinden.

 Erstlich curire ich diejenigen, welche viele Jahre stock- und staarblind sind, ohne Ausnahme des Alters, sowohl der Blindheit, als des Blinden und sollte der Mensch achtzig Jahre alt, und zwanzig und mehr Jahre des edlen Lichtes beraubet seyn; gleichwie ich dergleichen Menschen, ja sogar welche von Mutterleibe an blind gebohren, und bis in das 37. Jahr in diesem elenden Zustande verharren müssen, wiederum glücklich mit der Gnade Gottes zum vollkommenen Gesicht und Sehen geholfen, davon noch 2 Personen am Leben seyn. Ich könnte allhier viele blind gewesene, und von mir glücklich curirte Patienten, sowohl in hiesigen Gegenden, wie auch in vielen Hauptstädten in Chur-Sachsen, deren Angesicht ich glücklich curiret, wo ich mich mit bey mir habenden Attestaten legitimiren kann; könnte sie auch mit Nahmen und Ort, zum Beweiß anführen, wenn ich nicht wüste, daß es einigen unanständig wäre, sie in dieses öffentliche Blatt zu setzen. Gleichwie es überhaupt meine Gewohnheit nicht ist, von meinen Curen, sowohl in Gesellschaften, als öffentlich zu reden, und dadurch des Nächsten Mangel bey Gelegenheit zu erzählen; als welches unter die Art der Großsprecher und Windmacher gehöret.

 Zum Trost aber der Patienten, und wegen Meiner selbst eigenen Ehre, erbiete ich mich, jedweden auf Begehren durch obrigkeitliche Zeugnisse die Wahrheit oben angezeigter Curen zu beweisen; um so viel mehr kann die Aufrichtigkeit eines ehrlichen Mannes erkannt werden.

|  Auch verspreche ich, alle arme Leute, welche den grauen und weißen Staar haben, umsonst und ohne Geld zu curiren, wofern sie sich in der Zeit melden.

 2) Diejenigen, welche rothe, hitzige, fliessende, trübe und dunkle Augen, ingleichen junge und alte Personen, welche Felle und Flecken auf den Augen haben, werden von mir durch die Gnade Gottes curiret.

 3) Welche viele Jahre lang taub und gehörlos seyn, wofern das Timpanum oder Gehörblättlein nicht lädirt oder verletzt ist, kann ihnen geholfen werden, derer ich ebenfalls viele curiret habe, und zwar die meisten, ehe sie aus meinem Logis gehen; solche Personen müßen aber erst besichtiget werden.

 4) Kleine Kinder, welche mit Hasenscharten, gespaltenen Lippen, oder Wolfsmäulern behaftet sind, curire ich nächst Gott in 6 Tagen, daß man nicht daß geringste Zeichen sehen kann.

 5) Curire ich diejenigen, welche mit dem grausam um sich fressenden Krebs behaftet. Mannspersonen an Mund oder Nasen, Weibspersonen an denen Brüsten, heile ich sowohl mit als ohne Schnitt; weil aber die Zufälle derer Schäden, an sich selbst sehr unterschieden sind, so ist auch die Cur nicht von allen ohne Ausnahme zu verstehen, sondern in Augenschein zu nehmen.

 6) alle Arten von Gewächsen sie mögen so groß seyn als sie wollen, und auch an solchen gefährlichen Ort stehen, wie sie wollen, werden sowohl mit, als ohne Schnitt curiret; wie auch alle Arten von Muttermähler, Oberbeine, Kröpf, oder Sad- und Monatshälse, Gliedschwämme, werden mit Gotteshülfe von mir curiret.

 7) Alle offene und faule fistulirte Schaden, sie seyn am Leibe wo sie wollen.

 8) Curire ich diejenigen, welche mit Ructuren oder schmerzhaften Leibesschaden behaftet sind, es sey männlich- oder weiblichen Geschlechts, der Bruch mag seyn wie er will, kann ich solchen curiren, mit und ohne Schnitt; doch muß ich solchen erst in Augenschein nehmen. Es werden auch von mir verfertiget neuerfundene Bruchbänder männlich und weiblichen Geschlechtes, nach der neuesten Invention.

|  9.) So sind auch bey den ehrbaren Weibspersonen vielerley Krankheiten, absonderlich bey denen Frauen, so durch schwere Geburten sind verdorben worden, oder durch ungeschickte Hebamen, wie es leider viele Exempel giebt, woraus dann vielerley Krankheiten entstehen, als Vorfälle, Mutter- und Nabelbrüche, oder andere Mängel, welche ich wegen Ärgerniß der Jugend nicht namhaft machen will; welche nun mit dergleichen behaftet sind, belieben mir zu sprechen, sollen auch in Verschwiegenheit von mir curiret werden, und werde einem jeden um ein billiges dienen.

 10) Auch curire ich Personen oder Kinder, die s. v. den Erbgrind haben, es mag der trockene oder fliessende seyn.

 11) Curire ich auch alte und junge Personen, die mit der Epilepsie oder hinfallenden Krankheit behaftet sind.

 12) Welche nicht wissen was ihnen fehlt, belieben früh Morgens nüchtern ihren Urin aufzufangen, und zu mir ins Quartier zu bringen, so werde ich einen jeden sagen, was ihm fehlt, und wo die Krankheit herstammet, und ob den Patienten zu helfen oder nicht.

 NB. Es wird dem Publico zur Nachricht gemeldet, wenn Personen sich solten auf meinen Namen berufen, und sich für meine Bediente ausgeben, keinen Glauben solchen Betrügern beyzumessen, indem ich meine Leute mit keiner Medicin hausiren schicke, auch nicht öffentlich ausstehe, wie andere Marktschreyer, sondern wer was nöthig hat, beliebe mich in meinem Quartier zu sprechen oder mich zu sich rufen zu lassen.

 Ich habe mein apartes Zimmer, mit jedem alleine zu sprechen, unterdessen erbiete ich mich mit aller Dexterität zu dienen, und verbleibe allen Hülfsbedürftigen.

Dienstwilliger
Johann Paulus Heiß,
Operateur und Oculist aus Trockau.
Ist dermalen anzutreffen in Stadt Ober Eschenbach.