Mein Nachtrag zu der vorläufigen Antwort der Herausgeber des Journals v. und für Franken auf die versuchte Apologie des Herrn P. Cajetan a S. Andrea. d. Z. Priorn
Meine Antwort auf die Apologie des P. Cajetan a S. Andrea d. Z. Priorn bey den Reuerern zu Wirzburg in der Beylage des XXIX. Stücks der Würzb. gelehrten Anzeigen, kommt aus der Ihnen bekannten Ursache zwar etwas spät, doch noch frühe genug, dem Apologeten meine Schuld vor dem Publicum zu bezahlen.
Der P. Prior gibt das Schreiben im II. Hefte des II. Bandes vom Fränkischen Journale S. 145 sub Lit. (i) für ganz ungegründet aus, und führt seinen Beweis darüber sehr unbestimmt in 6 Puncten, in welchen, nebst einigen Wiederhohlungen, unnöthige, von mir gar nicht berührte Sachen, vorkommen, wie dieß gleich der erste in zwey Sätze getheilte Artikel ausweiset.
Er nöthiget mich den Vorgang hieher zu setzen, wie ich zu der Geschichte gekommen bin, welche ich in der Note sub Lit. (i) erzählte, und die ein dritter, von mir unbestochener,| und mir ganz unbekannter Zeuge in seiner beygefügten Note bestättigte.Der Apologet sagt „die Geschichte sey ganz ungegründet:“ zur Probe versichert er ein unbefangenes Publicum
1. Das Bildniß des sogenannten Prager Kindleins bey den P. P. Reuern sey so alt, als ihre Kirche, und ihr Kloster.
Antw. Davon wird in dem Schreiben sub Lit. (i) gar keine Meldung gethan.
Nur das Behältniß, worin es ohne alles Gepränge, und ohne Anathemen aufbewahret war, wurde im Jahre 1774 (sub Lit. (i) ist 79 angegeben, mit dem Zusatze, wenn ich mich nicht irre) durch einige ansehnliche Freunde des Klosters ganz neu, und einfach verfertiget.
Antw. Wieder kein Wort im ganzen Schreiben — sub Lit. (i)
2. Weßwegen nicht die geringste Eifersucht zwischen den Ursuliner Klosterfrauen | und den P. P. Reuern entstand, und auch nicht entstehen konnte.3. Die Klosterfrauen haben nie eine Deputation der P. P. Reurer gesehen, sind nie im Mißverständnisse mit den P. P. Reuern gewesen (dieser Satz ist synonym mit dem eben beantworteten 2ten Artikel:) nie ist vor einem hohen Ordinariat deswegen eine Rechtsklage angestellt worden, folglich ist auch nie von demselben ein Urtheil in dieser Sache ergangen.
Antw. Ist theils in der vorausgeschickten Geschichte beantwortet: theils tragt es zum Interesse meiner Behauptung wenig bey, über diesen Umstand Nachfrage zu halten, da die Hauptsache erwiesen da stehe.
4. Noch weniger hörte man von den PP. Reuern einige Klagreden und Verunglimpfungen gegen die gedachten Klosterfrauen in der Stadt.
| Antw. Bedarf eines Zeugenverhörs: mir zum wenigsten gilt mein Zeuge so lange, so lange das Publicum mehrere dergleichen und noch schlimmere Anekdoten von den in den Häusern umher schleichenden, die Wirthschaft und oft den Hausfrieden zu Grund richtenden Mönchen zu erzählen, und dar zu thun weiß.5. Suchten die PP. Reuerer schon von vielen Jahren her die vorm Christag bey den Klosterfrauen mit Erlaubniß der Obern angestellte 9tägige Andacht mit Lesung einer heil. Messe um halb 12 Uhr jährlich zu befördern.
Antw. Dieß nicht begehrte Geständniß rechtfertiget mich mehr, als es mich beschuldiget. Mit Erlaubniß, daß ich hier frage: Von welchem Jahre her ist diese Gewohnheit? Vor oder nach 1774? – Allerdings wird hier so viel gesagt: die Parteyen haben sich wieder mit einander ausgesöhnt, wie das oft der Fall ist, und arbeiten nun beyderseits nach einem und dem nämlichen Zwecke: dabey kommt keine Parthey zu kurz: die Reuerer haben das Kopfstück für die Messe, und die Nonnen das Opfer. Ein magerer Vergleich ist besser, als ein fetter Proceß.
| 6. Wurde besagtes Bildniß von den Reuern weder aus Gewinnsucht noch aus Eifersucht erst im Jahre 1779 neu ausgesetzt, sondern es blieb beym Alten.Antw. Was hier ohne Grund versichert werden will, widerlegt die Geschichte, der Genius der Klöster, und die Erfahrung. Wie mag der P. Prior im Jahre 1790 die Männer seines Klosters und ihre Handlungsart im Jahre 1774 vertreten? Mag kaum ein Bruder für den andern, in Sachen die der Veränderung so sehr unterworfen sind, als Gewohnheiten und Vorurtheile, gut stehen!
Daß aber der P. Prior allen Schein des unerlaubten Gewinns von seinem Kloster ablehnen will, daran thut er gar nicht recht an einem katholischen Publicum, das die unchristliche Beutelschneiderey bey dem Reliquien- und Bilder-Handel bereits zu gut kennet. Da ist ja wohl kein Bildlein in der Kirche, das nicht in der Hoffnung, sein Procent zu tragen, aufgestellet ist. Zum wenigsten weiß ich mir den verdorbenen Geschmack der mit Bildern überladenen und dadurch einstellten Kirchen nicht anders zu erklären. Leider! daß man heut zu tage| noch mit der in den Gang gebrachten Einnahme zufrieden ist, und nicht darnach fragt: „quo jure? oder mit was für einem Gewissen?“ – Herr P. Prior! heben sie einmahl alle den Schnickschnack aus ihrer Kirche hinweg; so haben sie sich besser verantwortet, als mit einer ellenlangen Apologie. Aber nur noch ein Wort! Sie sind in ihrer eigenen Sache als ein dazu gar nicht qualificirter Zeuge aufgetreten. Sie werden mir es nun nicht verargen, wenn ich das Publicum urtheilen lasse, ob die unparteyischen Männer, welche ohne mein Wissen die Note zu meinem Aufsatz lieferten und mich bestättigten, mich nicht besser vertraten, als sie sich?