MKL1888:Veterinärrat, deutscher

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Veterinärrat, deutscher“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 16 (1890), Seite 175
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Veterinärrat, deutscher. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 16, Seite 175. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Veterin%C3%A4rrat,_deutscher (Version vom 13.10.2023)

[175] Veterinärrat, deutscher, ein Zentralverein der Tierärzte des Deutschen Reichs, welcher das Veterinärwesen und in Verbindung mit demselben die Interessen der deutschen Tierärzte zu fördern sucht. Schon seit 1830 traten die Tierärzte in Deutschland nach dem Vorbild Frankreichs und Englands in den einzelnen Staaten und Provinzen zu Vereinen zusammen, um durch Anträge bei den Behörden auf eine zeitgemäße Reform des Veterinärwesens hinzuwirken. Da diese Bestrebungen nicht den gewünschten Erfolg hatten, bildete sich 1841 ein „Verein deutscher Tierärzte“, der auf die Verbesserung des Veterinärwesens in den süddeutschen Staaten fördernd einwirkte, aber 1849 unter der Ungunst der politischen Verhältnisse zum letztenmal tagte. 1863 trat auf Anregung von Hering in Stuttgart und Gamgee in Edinburg ein internationaler Veterinärkongreß in Hamburg zusammen, 1865 folgte ein zweiter Kongreß in Wien, 1867 ein dritter in Zürich. Die Neubegründung des Deutschen Reichs ließ die alte Idee von einer Versammlung deutscher Tierärzte wieder aufleben, und 1872 trat ein Kongreß in Frankfurt a. M. zusammen, um eine Reform des tierärztlichen Unterrichtswesens und des Zivil- und Militärveterinärwesens zu beraten. Feser in München hat 1874 den Plan angeregt, aus den tierärztlichen Vereinen in Deutschland eine ständige Zentralvertretung hervorgehen zu lassen; die von ihm gewünschte Delegiertenkonferenz trat in Berlin zum erstenmal zusammen und legte sich die Bezeichnung d. V. bei. Die Zahl der stimmberechtigten Delegierten wurde so normiert, daß auf je 50 Mitglieder, resp. auf jedes angefangene Fünfzig der Mitgliederzahl eines Vereins ein Delegierter gewählt werden kann. Die Wahlperiode ist sechsjährig, für welche ein ständiger Ausschuß gewählt wird, der in der Regel über Zeit und Ort des Zusammentritts des Veterinärrats entscheidet. Gegenwärtig gehören dem Veterinärrat 37 Vereine mit mehr als 1800 Tierärzten an.