MKL1888:Treppe
[820] Treppe (Stiege), eine aus aufeinander folgenden Stufen bestehende Baukonstruktion von Holz, Stein oder Eisen, durch welche die Verbindung zwischen übereinander liegenden Räumen, z. B. Stockwerken von Gebäuden, bewirkt wird. Hinsichtlich der Form
Fig. 2 u. 3. Gebrochene Treppe. | Fig. 1. Gerade Treppe. |
Fig. 4. Doppelarmige Treppe. | Fig. 8. Gemischte Treppe. |
Fig. 5–7. Wendeltreppen. Grundrisse verschiedener Treppen. | |
unterscheidet man: gerade Treppen (Fig. 1), bei denen die Wangenstücke gerade sind; gebrochene Treppen (Fig. 2, 3), bei welchen die Richtung der Wangen vom Antritt bis zum Austritt ein- oder mehrmals wechselt und daher mehrere geradlinige Treppenteile ohne oder mit Treppenabsätzen vorhanden sind; doppelarmige Treppen (Fig. 4), bei welchen eine Mitteltreppe in zwei Seitentreppen mit entgegengesetzter Steigung übergeht, wobei auf der erstern oder auf den beiden letztern angetreten werden kann; Wendeltreppen (Fig. 5–7), bei denen die Stufen, die an der äußern Seite breit und an der innern schmal sind, in einer kreis- oder ellipsenförmigen Richtung fortlaufen, und die Spindeltreppen heißen, wenn die Stufen an der innern Seite in einer runden oder eckigen Spindel befestigt sind, Hohltreppen aber, wenn die Windungen der Spindel in einem hohlen Cylinder liegen; gemischte Treppen (Fig. 8), welche aus gewendelten und geraden Armen bestehen; Schneckentreppen, welche die Form eines Kegels haben, aber bloß zu Treppenanlagen in Gärten und bei kleinen Bergen dienen; romanische Treppen, schiefe Flächen ohne Stufen, die zuweilen in Türmen und andern Gebäuden in schneckenförmiger Richtung angebracht werden; Freitreppen, welche außerhalb der Gebäude angebracht werden, wenn die Hausthür der Trockenheit wegen, oder weil sich Souterrains im Haus befinden, etwas hoch angelegt ist. Kurze Treppen pflegt man nicht zu unterbrechen, längern Treppen gibt man nach 13 oder 15 Steigungen Ruheplätze oder Podeste. Jede ununterbrochene T. oder Treppenabteilung heißt ein Treppenarm; daher nennt man aus je einem, zwei und mehr Armen bestehende, mit Podesten versehene Treppen beziehentlich ein-, zwei- und mehrarmige. Bei Anordnung der T. müssen Auftritt und Steigung in einem solchen Verhältnis stehen, daß die T. bequem bestiegen werden kann. Gute Verhältnisse der Steigung zum Auftritt sind 12:33, 14:32, 15:31, 17:30, 18:29, 19:26. Was die Konstruktion der Treppen betrifft, so werden steinerne Treppen aus gemauerten oder besser massiven Stufen hergestellt, welche man untermauert, unterwölbt oder seitlich so einmauert, daß sie die nötige Unterstützung finden. Die hölzernen Treppen sind solche mit eingesetzten Stufen, wobei Tritt- und Futterbretter in Wangen eingelassen, oder solche mit aufgesattelten Stufen, wobei die letztern auf die Treppenbäume geschraubt oder genagelt werden. Eiserne Treppen werden aus einzelnen, meist durchbrochenen gußeisernen Platten zusammengeschraubt. Bei Treppen aus gemischtem Material werden meist gemauerte Stufen auf eisernen Schienen oder gußeisernen Treppenbäumen angewandt, welch erstere mit schwachen steinernen Auftrittplatten oder mit hölzernen Auftritten belegt werden. Zum Belegen hat man in neuerer Zeit auch hartgebrannte Thonplatten verwendet. Steinerne Treppen sind die solidesten, hölzerne Treppen nicht feuersicher, aber elastisch und leicht herstellbar, eiserne Treppen zwar feuersicherer, doch bei Bränden wegen ihrer eignen Hitze schwer passierbar, aber kompendiös und leicht elegant herzustellen. Vgl. Nix, Handbuch der Treppenbaukunst (Leipz. 1887).