Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Forstregal“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 6 (1887), Seite 447
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Forstregal. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 447. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Forstregal (Version vom 22.11.2023)

[447] Forstregal, nach der Auffassung des 17. und 18. Jahrh. „die öffentliche Macht und Gewalt, wegen der Jagden, Forsten und Wälder etwas zu gebieten und zu verbieten, über die Forst- und Jagdstreitigkeiten zu erkennen, die Übertreter zu bestrafen und allen Nutzen aus dem Forst zu genießen“, im wesentlichen also gleichbedeutend mit Forsthoheit. Der Begriff des Forstregals hat heute nur noch historische Bedeutung. Ein wirkliches Regalrecht, d. h. ein nutzbares Hoheitsrecht in Bezug auf die Forsten, hat thatsächlich nie bestanden.