Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Eiserne Krone“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 5 (1886), Seite 482483
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Eiserne Krone. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 5, Seite 482–483. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Eiserne_Krone (Version vom 01.05.2024)

[482] Eiserne Krone (Orden der Eisernen Krone), gestiftet von Napoleon I. als König von Italien 5. Juni 1805 zum Andenken an seine Krönung zu Mailand als Ordine della Corona di Ferro, ein Name, den der Orden von dem eisernen Reif trägt, welchen die Königin Theodolinde nach der Legende 593 aus einem der Kreuzesnägel fertigen ließ, und mit dem die Könige der Langobarden und auch Napoleon gekrönt [483] wurden. Der Orden erlosch mit Napoleons Sturz. Kaiser Franz I. von Österreich stellte ihn 12. Febr. 1816 unter seinem jetzigen Namen her und zwar für Verdienste um das Königreich Italien, Anhänglichkeit an die Krone, wissenschaftliche und künstlerische Leistungen. Die Dekoration besteht aus einer goldenen Krone mit dem doppelten kaiserlichen Adler darüber, der von der Kaiserkrone gekrönt wird. Auf der Brust des Adlers befindet sich vorn ein blauer Schild mit dem Buchstaben F und rückwärts der Jahreszahl 1816. Der Orden hat drei Klassen. Die Ritter erster Klasse tragen den Orden über der rechten Schulter an breitem, goldgelbem, dunkelblau gerändertem Bande, daneben auf der Brust einen silbernen Stern, in dessen goldenem Mittel sich die Eiserne Krone und darin auf blauem Email die Devise „Avita et aucta“ („Alt und erweitert“) befindet. Die Ritter zweiter Klasse tragen den Orden am Hals, die Ritter dritter Klasse im Knopfloch. Die Kriegsdekoration hat zu beiden Seiten der Adler aufwärts gerichtete, grün emaillierte Lorbeerzweige. Bei feierlichen Gelegenheiten wird eine goldene Kette um den Hals getragen, deren Glieder abwechselnd aus dem Monogramm F. P., der Eisernen Krone und Eichenlaubkränzen bestehen. Die Ritter erster Klasse haben die Geheimratswürde und werden vom Kaiser „Unser Vetter“ tituliert. Die Ritter zweiter Klasse wurden bis 1884 auf Ansuchen in den erblichen Freiherrenstand, die der dritten Klasse in den erblichen Ritterstand erhoben. Der Ordenstag ist der 7. April. S. Tafel „Orden“.