Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres und für die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvertheidigung
[204]
(Nr. 1719.) Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres und für die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvertheidigung. Vom 1. Juni 1887.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
§. 1. Bearbeiten
- Die Aufwendung eines Betrages bis zur Höhe von 15.647.702 Mark für die in der Anlage aufgeführten Zwecke wird genehmigt.
§. 2. Bearbeiten
- Insoweit Beträge von der im §. 1 angegebenen Summe zu den daselbst bezeichneten Zwecken im Etatsjahre 1886/87 bereits verausgabt sind, wird dazu die nachträgliche Genehmigung ertheilt.
§. 3. Bearbeiten
- Der Reichskanzler wird ermächtigt:
- 1. die nach §. 1 erforderlichen Geldmittel,
- 2. die außerordentlichen Geldmittel, welche in dem Nachtrage zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1887/88 zur Bestreitung einmaliger Ausgaben:
a) der Verwaltung des Reichsheeres im Betrage von 117.114.994 Mark b) für die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvertheidigung im Betrage von 36.314.000 Mark c) zu eisernen Vorschüssen für die Verwaltung des Reichsheeres im Betrage von 3.195.789 Mark im Ganzen bis zur Höhe von 156.624.783 Mark
- vorgesehen sind,
- im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Beträge von insgesammt 172.272.485 Mark erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes-Gesetzbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen auszugeben. [205]
§. 4. Bearbeiten
- Die Bestimmungen in den §§. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und Telegraphenverwaltung (Reichs-Gesetzbl. S. 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen mit der Maßgabe Anwendung, daß Zinsscheine auch für einen längeren Zeitraum als vier Jahre ausgegeben werden dürfen.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Berlin, den 1. Juni 1887.
[206]
Anlage. Bearbeiten
U e b e r s c h l a g
derjenigen
einmaligen Ausgaben aus Anlaß der Heeresverstärkung und aus anderen Gründen, welche für das Etatsjahr 1886/87 außeretatsmaßig zur Verrechnung gelangen.
Lau- fende Nr. |
Bezeichnung der Ausgaben. | Geldbetrag für 1886/87 |
Mark. | ||
Verwaltung des Reichsheeres. | ||
a. Preußen etc. | ||
A. Bekleidungswesen. | ||
1. | Zur Beschaffung der Ausrüstungsstücke für die vier neuen Füsilier-Regimenter 799.000 Mark.
|
|
2.160.000 | ||
Summe A für sich. | ||
B. Garnison-Verwaltungswesen. | ||
2. | Zur Beschaffung der Utensilien für die einzurichtenden militärfiskalischen Gebäude etc. und für die von Kommunen und Privaten zu ermiethenden, von der Militärverwaltung auszustattenden Einquartierungshäuser und Stallungen, ausschließlich Elsaß-Lothringen | 536.000 |
3. | Desgleichen in Elsaß-Lothringen | 928.500 |
4. | Zur Erwerbung neuer beziehungsweise Erweiterung vorhandener Exerzir- und Schießplätze, sowie zur Herstellung und Einrichtung derselben, ausschließlich Elsaß-Lothringen | 130.000 |
5. | Desgleichen in Elsaß-Lothringen[207] | 600.000 |
Summe B | 2.194.500 | |
C. Militär-Medizinalwesen. | ||
6. | Zur Beschaffung von Filzzelten für Kranke | 25.000 |
Summe C für sich. | ||
D.Trainwesen. | ||
7. | Zur Beschaffung von Feldgeräth für die neu zu errichtenden 27 Infanterie-Bataillone | 120.000 |
Summe D für sich. | ||
E. Remontewesen. | ||
8. | Zum Ankauf von 1.383 Dienstpferden für die neu zu errichtenden 17 Feld-Batterien und 12 Train- Kompagnien. | 1.382.850 |
F. Artillerie- und Waffenwesen. | ||
9. | Zur Beschaffung von Gewehrriemen und Büchsenmachergeräthen | 91.326 |
10. | Zur Herstellung von Patronen | 12.000 |
Summe F | 103.329 | |
Hierzu Summe A | 2.160.000 | |
Hierzu Summe B | 2.194.500 | |
Hierzu Summe C | 25.000 | |
Hierzu Summe D | 120.000 | |
Hierzu Summe E | 1.382.850 | |
[208] Summe a. Preußen etc. | 5.985.676 | |
b. Sachsen. | ||
A. Bekleidungswesen. | ||
11. | Zur Bekleidung und Ausrüstung der neu aufzustellenden Truppentheile | 250.000 |
B. Trainwesen. | ||
12. | Zur Beschaffung von Feldgeräth für die neu zu formirenden Truppentheile beziehungsweise für die hinzutretenden Kriegsformationen | 300.000 |
C. Remontewesen. | ||
13. | Zum Ankauf von 196 Dienstpferden für die neu zu errichtenden zwei Feld-Batterien, eine reitende Batterie und eine Train-Kompagnie | 196.000 |
D. Artillerie- und Waffenwesen. | ||
14. | Zur Beschaffung der Handfeuer- und blanken Waffen, des Artilleriematerials, sowie der Feldchargirung und der ersten Ausrüstung mit Exerzirmunition für die neu zu formirenden Truppentheile beziehungsweise für die hinzutretenden Kriegsformationen | 100.000 |
Summe b. Sachsen | 846.000 | |
c. Württemberg. | ||
A. Garnison-Verwaltungswesen. | ||
15. | Zur Beschaffung der Utensilien für die zur Unterbringung der neu zu formirenden Truppentheile beziehungsweise der eintretenden Verstärkungen einzurichtenden Gebäude, sowie für die bauliche Instandsetzung der letzteren | 58.000 |
[209] Summe A für sich und Seite. | ||
B. Remontewesen. | ||
16. | Zum Ankauf von 216 Dienstpferden für die neu zu errichtenden zwei Batterien und eine Train-Kompagnie | 225.600 |
Summe B für sich. | ||
Summe c. Württemberg | 283.600 | |
Summe a. Preußen etc. | 5.985.676 | |
Summe b. Sachsen | 846.000 | |
sind | 7.115.276 | |
17. | Dazu: Quote an Bayern | 744.172 |
Zusammen | 7.859.448 | |
18. | Zur Kompletirung des Waffenmaterials: a. Preußen etc. 5.200.000 Mark b. Sachsen 500.000 Mark |
5.700.000 |
19. | Dazu: Quote an Bayern | 759.254 |
⸗ | 6.459.254 | |
20. | Neubau einer Kaserne nebst Zubehör für ein Regiment Infanterie in Saarburg | 1.243.000 |
21. | Neubau und Ausstattung eines Garnisonlazareths in Saarburg | 86.000 |
⸗ | 1.329.000 | |
Ueberhaupt | 15.647.702 |