« Nürnberg Geschichte von Kloster Heilsbronn
Poppenreuth »
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50. Petersaurach,

Aurach, Urach, Petriurach. Das Kloster erhielt bei seiner Gründung dort keinen Besitz, erwarb aber allmählig das ganze Pfarrdorf, auch das Patronat. Zur Zeit des 5. Abts Albertus 1212 (s. dort) besaß dort einen Hof und Grundrenten das Domkapitel Würzburg, welches einen bischöflichen Ministerialen Ulrich von Wischenvelt und einen Ulrich de Durne mit diesen Besitzungen belehnte. Als Afterlehensleute erscheinen ein Konrad von Haselach, welcher auch in Haselach selbst einen Hof besaß, dann ein Wernhardus de Wazendorph. Das Domkapitel überließ alle diese Besitzungen in Petersaurach dem Kloster, wurde aber dadurch entschädigt, daß die genannten Lehensleute einen Hof in Haselach und entfernter gelegene Güter in Vilbrunnen, Volkamneresrute und Pollence (?) dem Domkapitel lehenbar machten. Zur Sicherung der Errungenschaft erhielt das Kloster vom Bischof Otto von Würzburg zwei Urkunden, in welchen jede Beeinträchtigung des nunmehrigen Besitzstandes mit dem Zorn Gottes und aller Heiligen und mit Exkommunikation bedroht wurde. Die beiden Dokumente deuten darauf hin, daß die genannten Adeligen ökonomisch bedrängt waren und darum ihre Güter und Gefälle an das Kloster verkauften.

Außer den ebengenannten waren damals noch andere Dorfherren in Petersaurach, darunter die Herren von Dornberg, über deren Verhältniß zu Heilsbronn in den Beiträgen S. 215 bis 18 Einiges mitgetheilt worden ist. Sie waren bischöfliche Vögte und erhielten von den Bischöfen zu Würzburg den Auftrag, das Gumbertusstift und zugleich auch das Kloster Heilsbronn bezüglich seiner Acquisitionen in Petersaurach gegen Beeinträchtigungen zu schützen. Dafür bezogen sie von den Grundholden jährlich gewisse Renten. Bei Erhebung derselben erlaubten sich Rudolf von Dornberg und schon sein Vater, von Schulden gedrückt, Erpressungen. Die Grundholden beschwerten sich und veranlaßten die Bischöfe, gegen ihre eigenen dornbergischen [258] Vögte einzuschreiten. Die heilsbronner Äbte befreiten ihre Grundholden in Petersaurach von den Erpressungen dadurch, daß sie die den Vögten zustehenden Reichnisse kauften, wozu die Bischöfe gerne ihre Einwilligung gaben. In dem oben beim 7. Abt Waltherus zitirten bischöflichen Erlaß hieß es: Hermannus, Dei gratia episcopus herbipolensis. Noverint omnes, quod cum abbas et conventus ecclesiae in Hahelsbrunn viderent, bona ipsorum in villa Vrach propter advocaciam super ipsa bona, quam Rudolfus, advocatus in Schalchusen in feodo ab ecclesia nostra tenet, quam pater ipsius pluribus personis pro 72 talentis obligaverat, immo propter nimias extorsiones, quas eaedem personae facere ibidem consueverant, penitus dissipari, cogitantes, per redemtionem ejusdem advocaciae ea eximere a tantis oppressionibus, humiliter petiverunt a nobis, ut eis liceret, advocaciam redimere: nos vero, cum utilitatibus ecclesiarum intendere debeamus, redemtionem ejusdem advocaciae indulsimus eisdem. Datum apud Nuremberg 1235, 5. Kalend. Febr., episcopatus nostri anno 10. Der Bischof war nebst Andern vom jungen König Heinrich VII., welcher wiederholt in Heilsbronn einkehrte, nach Nürnberg einberufen worden, daher trägt sein Erlaß nicht das Datum Würzburg. Am Schluß des Erlasses erscheinen nicht bloß würzburger Domkapitulare, sondern auch Personen aus der Gegend von Nürnberg, Heilsbronn und Ansbach als Zeugen, z. B. Friedrich von Grindelach, Krafto von Warperg, Friedrich von Burleswac, Konrad von Dietenhofen und zwei Mönche von Heilsbronn. Wolfram von Dornberg, ebenso verschuldet wie sein Vater Rudolf, überließ gleichfalls dem Kloster mehrere vogteiliche Renten in Petersaurach, erst durch Legat, dann durch Verkauf. 1266 urkundete er: Ego Wolframus de Dornberg advocatus profiteor, quod jus advocaciae, quod in piscina ecclesiae halsprunnensis apud Vrach possideo, lego et trado ad ipsam ecclesiam libera donatione, ut proinde mei et meorum parentum memoria apud dictam ecclesiam uberius habeatur.[1] [259] 1266, Kal. Maji. Der Ausstellungsort ist nicht genannt. Fünfzehn Jahre darauf sah sich Wolfram gezwungen (am 18. Jan. 1281), auch seine noch übrigen vogteilichen Bezüge in Petersaurach an den 12. Abt Rudolf und dessen Kloster für 240 Pfund Heller zu verkaufen. Er that es mit Zustimmung seiner Frau, Richze, und seiner an Gottfried von Heideck verheiratheten Tochter Kunigunde und seiner sonstigen Erben. Er versprach dem Abt, auch den bischöflichen Konsens beizubringen, was aber im Augenblick nicht geschehen könne, da das Domkapitel in Würzburg nicht vollzählig sei; er verpfände aber als Garantie für die Haltung seines Versprechens Besitzungen in Warzfeld und Beutellohe (donamus monasterio in vadimonium, quod vulgo dicitur Vrsatz, villam nostram Wartsuelde, quae solvit annuatim 20 maldra siliginis, et etiam villam nostram Butelloch, quas villas tam diu habeant, quousque litteras praedicti capituli praesentemus eis). Zeugen des Verkaufs waren: Gunzelinus, Heinrich Vogel, Konrad von Dietenhofen, Marquardus Vogel, Milites, Konrad genannt Urach, Burkhard von Imelndorf, Konrad Rumel. Der oberlehensherrliche Konsens wurde schon nach einigen Tagen beigebracht. Darin hieß es: Bertholdus, Dei gratia herbipolensis episcopus. Noverint universi, quod cum vir nobilis Wolfram, advocatus de Dorenberg, aeris alieni necessitate compulsus, advocacionem super villam Vrach, quam a nobis in feodo tenuit, venerabilibus Rudolfo et conventui in Halsprunn de nostro assensu pro 240 libris vendidisset, nos, propter exhibita et exhibenda nobis per eundem nobilem servitia, venditionem gratam habentes, advocationem in Vrach cum omnibus attinenciis abbati et conventui in [260] proprium damus. Actum Herbipoli 1281, 9 Kal. Febr. Im Jahr vor seinem Tode machte Wolfram auf seinem Schlosse zu Vestenberg das in den Beiträgen S. 217 besprochene Testament, durch welches das Kloster abermals einen Güterzuwachs in Petersaurach erhielt. Die obenerwähnte Urkunde vom 18. Januar 1281 war eigentlich kein Kauf-, sondern ein Hypothekenbrief und Schuldschein. Denn Wolfram erklärte darin: Pro nostra necessitate advocatiam super bonis monasterii halsprunnensis in villa Vrach vendidimus domino Rudolfo abbati et conventui pro 240 libris hallensium hoc tamen pacto, quod reemendi praedictam advocaciam infra spacium 12 annorum habeamus facultatem, ita videlicet, ut infra 12 annos 14 diebus 240 libras praedictis fratribus simul dederimus, tunc ad nos vel haeredes nostros advocacia reverteretur. Si autem rerum copia nobis defuerit, tunc reemtionis bonorum nullam habebimus potestatem, et praedicti fratres possidebunt advocaciam perpetuo. Die 240 Pfund waren sonach kein Kaufschilling, sondern ein Darlehen, welches Wolfram auf 12 Jahre erhielt gegen Verpfändung seiner vogteilichen Renten, die er dem Kloster auf 12 Jahre überließ, unter Vorbehalt der Wiedereinlösung gegen Heimzahlung des Darlehens. Diese Wiedereinlösung und Heimzahlung muß auch erfolgt sein, da Wolfram’s Erben i. J. 1294 als Besitzer jener vogteilichen Renten erscheinen.

Die Erben Wolfram’s waren seine Schwiegersöhne: Gottfried von Heideck und die Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen sammt ihren Frauen Kunigunda, Elisabetha und Anna, Wolfram’s Töchter. Allein diese Erben verkauften nach und nach ihre Besitzungen in Petersaurach an das Kloster. Den Anfang machte Gottfried von Heideck.[2] Er verkaufte 1294 die Gefälle von einem Hofe, dessen Besitzer, der Bauer Summersach, jährlich 6 Sra. Korn etc. abzugeben hatte. Gleichzeitig verkaufte er an das Kloster die Gefälle von vier kleineren [261] Anwesen, genannt „Seelhäuser“ (Söldengüter), von welchen jährlich 24 Pfennige, 4 Käse etc. gegeben werden mußten. Er fertigte die Urkunde über diesen Verkauf in dem aus der Dornbergischen Erbschaft ihm zugefallenen Kastrum Lichtenau im Februar 1294 aus. An demselben Tage verkaufte er an das Kloster für 161 Pfund Heller die vogteilichen Gefälle von 6 Morgen, deren Lage (in colle, in valle) und Besitzer (Sawer, Eberlinus; der Schuhhof) im Verkaufbriefe näher bezeichnet sind. Kunigunde, Gottfrieds Frau, hatte diese Gefälle als Erb- und Heirathsgut erhalten, erklärte aber eidlich, daß sie für sich und ihre Erben allem Anspruch an diese Güter entsage. Sie verzichtete um so bereitwilliger, da sie von ihrem Manne Güter von nicht geringerem Werthe in Immeldorf erhielt. Die deßfallsige Urkunde trägt dasselbe Datum, wie die vorige: Lichtenau, 3. Idus Febr. 1294. Der Anwesenheit des 13. Abts Heinrich von Hirschlach ist darin ausdrücklich gedacht. Auch Burggraf Friedrich III. und sein Bruder Konrad waren bei dem Akt zugegen und besiegelten die Urkunde; eben so Gottfried von Heideck und seine Frau. Weiter sind als Anwesende und Zeugen genannt: 5 Milites, 4 Militares (z. B. Hermann von Ror, H. von Urach) und 5 Klosterbrüder. Der Bischof Mangold von Würzburg bestätigte den Verkauf durch eine von ihm und dem Domkapitel besiegelte Urkunde, in welcher er als Oberlehensherr seine deßfallsigen Rechte und seine jährliche Rente von 11 Pfund Heller an das Kloster abtrat, dafür aber dadurch entschädigt wurde, daß Gottfried und Kunigunde ihm in Immeldorf das Gut des Bauern Kruse mit einer jährlichen Rente von 15 Pfund lehenbar machten. Zugleich sprach er seine freudige Theilnahme an dieser Errungenschaft des Klosters aus, eingedenk der Bedrückungen, welche die Klöster von all’ ihren Schirmvögten zu erleiden hätten. (Consideravimus etiam commodum, quod ex hoc fratres in Halsprunne, quos sincere diligimus, consequi potuerunt propter nimias extorsiones et multas indebitas vexationes, quas quilibet advocati in talibus advocaciis et juribus circa monasteria facere consueverunt.) Sechs Jahre darauf kam es zu Konflikten zwischen [262] Gottfried von Heideck, dem Kloster und den Klosterunterthanen in Petersaurach über die Jurisdiktion im Orte, über die Jagd im Walde Urlaz, über die Weidegerechtigkeit und Anderes (super insultibus, qui Heimsuche nuncupantur). Gottfried unterlag im Streit und mußte in einer dem Abt Heinrich von Hirschlach eingehändigten Urkunde anerkennen, daß er keine Jurisdiktion im Orte habe, daß der Genuß des Waldes Urlaz nicht ihm, sondern dem Dorfe Urach zustehe und daß er in den Waldungen des Klosters nur mit Genehmigung desselben jagen dürfe; auch versprach er, daß durch seine Leute die Klosterunterthanen bezüglich der Weide nicht mehr belästigt werden sollten. Die Urkunde wurde in Petersaurach selbst am 20. Jan. 1300 ausgefertigt in Gegenwart von elf Zeugen. Der erste Zeuge ist Gottfried’s Capellanus Berthold, ohne Zweifel sein Pfarrer in Lichtenau. Die folgenden fünf Zeugen sind heilsbronner Mönche; die übrigen fünf sind Milites, darunter Konrad und Heinrich von Urach. Angehängt sind die Siegel Gottfrieds und des Abts. Ferner verkauften die genannten Heideck’schen Eheleute die Gefälle von 8 Gütern in Petersaurach an das Kloster für 150 Pfund Heller zur Zahlung ihrer Schulden. In der auf ihrem Schlosse Vestenberg ausgefertigten Urkunde versprachen sie „Werschaft“ des Verkaufs und benannten als Bürgen vier Milites, darunter den ebengenannten Heinrich von Urach. Weitere Zeugen: drei heilsbronner Mönche und der vorhin genannte Berthold, Kaplan Gottfrieds von Heideck. Daß auch noch andere heideck’sche Güter in der Umgegend theils von Gottfried, theils von seinen Nachkommen an das Kloster verkauft wurden, erhellt aus den Mittheilungen in den Beiträgen S. 231. Den letzten Rest von den heideckischen Besitzungen in Petersaurach verkauften Friedrich von Heideck, dessen Frau Beatrix und Johann von Heideck i. J. 1403 für 25 fl. an das Kloster.

Auch die vorhingenannten zwei andern Schwiegersöhne Wolframs von Dornberg, die Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen, verkauften die von ihrem Schwiegervater geerbten Gefälle und Güter in Petersaurach an das Kloster, zuerst [263] i. J. 1299 für 306 Pfund Heller (pro suorum extenuatione debitorum) ihre vogteilichen Bezüge (vicedominatum seu jus advocaticum) von 12 Gütern, deren Besitzer in den Verkaufsverhandlungen sämmtlich genannt sind, z. B. Osterbronner, Merklin, Schüttlock, Hofmann etc. Jeder dieser Bauern hatte jährlich 40 bis 80 Pfennige, 1 bis 3 Malter Korn etc. zu geben, zusammen 6 Pfund Heller und 14 Heller, 18 Malter Korn etc. Der Kaufbrief ist datirt: In castro nostro Hohenburg 1299. Dann folgen die Zeugen, darunter zwei Mönche von Heilsbronn, der öttingische Notar und drei Milites. Angehängt sind die Siegel der Grafen Ludwig und Friedrich und der Frau des Letztern, Elisabeth von Dornberg. Anna von Dornberg, die Frau des Ersteren, scheint nicht mehr gelebt zu haben, da ihr Siegel fehlt. Der Oberlehensherr Bischof Mangold genehmigte d. d. Würzburg 1300 den Verkauf. Er trat, wie in der obenbesprochenen Urkunde von 1294, seine Rechte und Renten an das Kloster ab gegen Entschädigung durch andere Güter, welche die Grafen ihm lehenbar machten, und bezeugte, wie oben, seine Freude über die Erlösung des Klosters von seinen Advokaten, eingedenk extorsionum, vexationum, angariarum, exactionum aliarumque oppressionum, quas advocati in bonis advocaciaticis, maxime contra monasteria facere consueverunt. „Wird – schrieb der Bischof – die Bosheit abgeschnitten, so können die Klosterbrüder ruhiger den Gott des Friedens verehren.“

Auch die Herren von Solzburg waren Dorfherren in Petersaurach. Daß die Schwestern Adelheid und Petrissa von Solzburg i. J. 1268 ihr Schloß Bürglein nebst Gütern in Petersaurach an das Kloster verkauft haben, ist oben bei Bürglein berichtet worden. Nach diesem Verkaufe scheint die Familie Sulzburg nichts mehr dort besessen zu haben.

Um 1294 waren auch Eberhard und Gottfried von Schlüsselberg (Schluzzelburch) Mitdorfherren in Petersaurach. Sie hatten gemeinschaftlich mit Gottfried von Heideck Gefälle vom Hofe des Bauern Sumersach zu beziehen. Gottfried von Heideck verkaufte aber nothgedrungen (pro necessitate) seinen Antheil [264] an das Kloster und bat seine Verwandten (affini), Eberhard und Gottfried von Schlüsselberg, ihren Antheil gleichfalls dem Kloster zu überlassen, was sie auch thaten. Sie schenkten ihren Antheil dem Kloster zur Stiftung eines Jahrtages für sich und ihre Voreltern. Der Schenkungsbrief ist datirt: Non. Kal. Aprilis 1294, nennt aber den Ausstellungsort nicht. Vorhin wurde berichtet, daß Gottfried von Heideck und seine Frau ihre Bezüge von 8 Gütern in Petersaurach an das Kloster verkauften. Von vieren dieser Güter hatten auch Gottfried und Konrad von Schlüsselberg vogteiliche Renten zu beziehen, schenkten sie aber dem Kloster. Der Schenkungsbrief ist datirt: In castro nostro Brotselden 1302. Sie hatten bisher mit diesen Gefällen einen Rudigerus von Urach belehnt, welcher gleichfalls zu der Besitzveränderung seine Einwilligung gab. Was sie zu dieser Schenkung bewog, sagt ihr Schenkungsbrief: die Bitte des Abts (Konrad von Brundelsheim), die Bitte Gottfrieds von Heideck und die Aussicht auf Belohnung im Himmel. Dem Abt und seinem Konvent bezeugen sie ihre Verehrung durch die Worte: quos prae ceteris extollit devotio et hospitalitas. Konrad von Schlüsselberg schenkte 1308 dem Kloster, ut eorum oratio nobis impetret gratiam apud Deum, zwei Zehnten in Mkt. Erlbach und Eschenbach. Er sagt in der Urkunde über die Schenkung: Testes sunt dominus Chunradus Burggravius de Nurenberch, noster avus, et Gotfridus senior de Brunecke, noster avunculus, item abbas Henricus (von Hirschlach). Datum in curia Burggravii praedicti in Nurenberch. Sonach muß der Schenker ein Sohn Konrad’s von Schlüsselberch gewesen sein, dessen Frau Leukardis eine Tochter des Burggrafen Konrad des Frommen war.

Auch die Herren von Vestenberg waren in Petersaurach begütert. Albert von Vestenberg[3] und seine Frau Gertraud besaßen daselbst Gefälle von vier Anwesen „des Snitzer, Maylan, Mezzersmit und der Hereifelin.“ Von jedem mußten jährlich [265] 20 bis 44 Pfennige, 2 bis 4 Käse und Hühner, 20 bis 36 Eier, aber kein Getreide entrichtet werden. Diese Bezüge verkaufte Albert für 28 Pfund Heller an das Kloster, leistete „Gewerschaft“ und seine Vettern (germani) verbürgten den im März 1309 geschlossenen Kauf.

Gleichfalls begütert daselbst war Wolfram von Urach, ein Afterlehensmann, wie wir gleich sehen werden. Er bezog von dem „Herr Wolframshof“ genannten Gute des Bauern Beheim jährlich 10 Unzen Pfennige weniger 10 Pfennige, 6 Simra Korn, 1/2 Sra. Waizen etc., vertauschte aber diese Gefälle an das Kloster, welches ihm dafür Gefälle in Brunn bei Emskirchen überließ. Wolfram wohnte in der dortigen Gegend. Der Tauschkontrakt wurde im Juni 1312 in Heilsbronn ausgefertigt und verbürgt von „Gutende, Vitztum meines Herrn Burggrafen Friedrichs (IV.) von Nürnberg.“ Die vier Lehensherren des Wolframshofes: Graf Ludwig von Oettingen, dessen Sohn Ludwig, Gottfried von Heideck und Konrad von Schlüsselberg, genehmigten den Tausch, da Wolfram die Lehenschaft auf die von ihm eingetauschten Gefälle übertragen ließ.

1342 urkundeten Konrad Groz, Schultheiß in Nürnberg, und seine Schöffen, daß das Kloster von den Herren Alb. Ebner, Ulr. Kudorfer und Eysvogel das Gut zu Petersaurach, da Schmitner auf sitzet, das jährlich 5 Schillinge, 7 Sra. Korn etc. gibt, gekauft hat. 1345 entlehnten Heinrich Meyer und seine Wirthin Adelheid vom Kloster 12 Pfund Heller und verzinsten das Darlehen in der Weise, daß sie und ihre Erben jährlich 52 Pfennige Ewigzins von ihren sieben Morgen „auf der Röde“ zahlen sollten, „sonderlich in das Spital des Klosters.“ 1390 kaufte das Gottshaus zu Petersaurach, zur Zeit des Pfarrers Ulr. Hofstätter, von Hermann von Vestenberg, dessen Frau Agnes und Sohn Konrad, und von Hans von Vestenberg und dessen Frau Else ihre Hofstatt, Garten und Wieslein in Petersaurach gelegen.

In den besprochenen Urkunden werden gegen 50 Anwesen namhaft gemacht, oft mit Angabe der Namen ihrer damaligen Besitzer. 1605 zählte das Dorf 58 Anwesen.

[266] Die in den Urkunden von 1281, 1294, 1300, 1302 und 1313 genannten Konrad, Heinrich, Rudigerus und Wolfram von Urach werden bald als Milites, bald als Militares bezeichnet, Rudigerus als Lehensmann der Herren von Schlüsselberg, Wolfram als Lehensmann der Grafen von Oettingen, des Gottfried von Heideck, des Konrad von Schlüsselberg und von denselben belehnt mit dem „Herr-Wolframshofe“, dessen damaliger Besitzer der Bauer Beheim war. Wolfram, damals bei Emskirchen wohnend, besaß, wie auch alle vorgenannte Dorfherren von Petersaurach, von nun an nichts mehr daselbst. Als alleiniger Dorfherr erscheint nunmehr das Kloster, dem Eines nur noch fehlte, – das Pfarrpatronat, in dessen Besitz es erst 200 Jahre später kam, wie oben beim 33. Abt berichtet worden ist. Über die Herren von Urach wird nachher Einiges mitgetheilt werden. Über die Zustände in Petersaurach im Reformationsjahrhundert siehe oben Abschn. VI, 2.

Während der ersten 13 Jahre des 30jährigen Krieges kamen zwar Einquartierungen etc., aber keine größere Drangsale vor; die eigentliche Noth begann erst in dem für die ganze Umgegend so verderblichen Jahre 1632. Zwar wurden vom Kriegsvolk nur fünf Wohnhäuser in Asche gelegt; allein 37 von den vorhandenen 58 Häusern standen von 1632 an viele Jahre lang unbewohnt und verfielen, wie wir es oben bei Weiterndorf, Bürglein und Bonhof gesehen haben, und fielen der Herrschaft heim. Die Felder flogen mit Wald an; Niemand war geneigt, eines der verödeten Güter mit den darauf ruhenden Lasten zu übernehmen. Zwei Jahre nach dem Kriege wurde das eine und andere Gut an den Mann gebracht, aber für keines mehr als 8, höchstens 15 Gulden gezahlt. Der Pfarrer Walter, schon vor dem Kriege dort, wurde vom Hunger weggetrieben. Er übernahm 1633 die Pfarrstelle in Großhaslach und pastorirte von dort aus Petersaurach. Die Lokalkirchenstiftung nahm von 1632 bis 43 fast nichts ein. Der Klosterverwalter bemerkt in der Kirchenstiftungsrechnung: „Da nichts eingenommen wurde in diesen 11 Jahren, so konnte auch nichts ausgegeben werden für Flickwerk, [267] Almosen etc. Nur Pfarrer und Meßner konnten ihre kleine Besoldung und 2 Maas Wein erhalten.“ Alle Ausstände mußten niedergeschlagen werden; „denn die Höfe, die Zins und Gült schuldeten, waren Brandstützen oder öde, dem Kloster heimgefallen, die Besitzer verdorben und gestorben.“ Der Pfarrer Walter starb in Großhaslach. Nach seinem Tode pastorirte Petersaurach der Pfarrer Kon. Renner von Weißenbronn (ermordet, s. bei Weißenbronn). Er vermiethete das ruinose Pfarrhaus in Petersaurach und verpachtete die sämmtlichen Pfarrgrundstücke (15 Morgen Äcker, 2 Tgw. Wiesen). Für Miethe und Pacht erhielt er in Summa 1 Sra. 8 Mtz. Korn. Seine übrigen Einkünfte für die Verwesung der Pfarrei bestanden in 21 fl. vom Klosteramte, 1 fl. 30 kr. vom Gottshaus und 29 Kreuzern Ewigzins von Altendettelsau, „dazu 15 fl. von der Gemeinde, bis sich die Pfarr mag bessern, aber zu keiner immerwährenden Gerechtigkeit; thut also an Geld in Allem 37 fl. 59 kr.; dazu noch die Accidenzien und was der Junker zu Neuendettelsau zuschießen wird.“ Diese spärlichen Mittel boten keine Mannesnahrung. Da man aber für nöthig erachtete, der Gemeinde wieder einen eigenen Pfarrer zu geben, so schlug das Klosteramt 1652 dem Herrn Veit Adam von Eyb in Neuendettelsau vor, einen Zuschuß zu leisten, wofür der in Petersaurach anzustellende Pfarrer die in Folge des Krieges vakante Pfarrstelle Neuendettelsau mitversehen sollte. Der Vorschlag wurde genehmigt, der Unterstützungsbeitrag geleistet, aber nur vier Jahre lang, da Neuendettelsau wieder einen eigenen Pfarrer erhielt. Das Klosteramt deckte den Ausfall.

Nicht während des Krieges, wohl aber vor und nach demselben wurde Petersaurach durch Feuer schwer heimgesucht. 1603 brannten 8 Häuser ab; am 26. April 1658 15 Wohnhäuser, 4 Hofhäuslein, 17 Scheunen; die ganze Häuserreihe an der Ostseite, fast die Hälfte des Dorfes brannte nieder. Die meisten dieser Häuser waren nach dem Kriege neu erbaut worden. Das Brandunglück hatte Logler’s Frau durch brennend gewordenes Schmalz herbeigeführt. Sie und ihr eben im Walde beschäftigter Mann entflohen. Den Beschädigten wurde gestattet, auswärts [268] zu kollektiren; auch blieben sie drei Jahre lang befreit von Abgaben. Das Dorf erholte sich langsam. 1667 berichteten die Klosterbeamten: „Das Dorf ist mit lauter armen Leuten und dazu nicht völlig besetzt, überdieß ein großes Stück Feldes, darunter ein gut Theil Pfarräcker, mit Holz verwachsen, die andern sehr naß, kalt und unfruchtbar.“ Neunzehn Anwesen waren damals noch öde und unbewohnt; eben so die sämmtlichen 6 Anwesen in Ziegendorf; in den übrigen eingepfarrten Weilern stand es besser.

Der westphälische Friede brachte keinen Frieden in die Gemeinde. Sie erhielt zwar sechs Jahre nach dem Kriege wieder einen Pfarrer, Müller; allein der Verkehr zwischen Pfarrer und Gemeinde war nach dem Kriege nicht besser als vor demselben. Es kam zwischen dem Pfarrer Müller, dem Schulmeister Winter, dem Wirth Probst und Andern zu den pöbelhaftesten Auftritten, so daß Amt, Dekanat und Konsistorium strafend einschreiten mußten. Eine Hauptrolle spielten dabei die Frauen, über welche der Pfarrer u. A. berichtet: „Heute hat die Käserin in der Kirche geschrieen: Hat doch der Pfarrer zwölf Kopstück verspielt! Die Schulmeisterin hat ihren Kirchenstuhl mit Ungestüm zugeschmissen, daß sich meine Zuhörer heftiglich darüber beklagen.“ Im Konsistorialbescheid hieß es: „Wir haben alle Parteien, den zänkischen Wirth, den frechen Schulmeister etc. vernommen und befunden, daß der Streit mehrentheils von den abgebrochenen Weichseln und vom Hund der Käserin herkommt. Schulmeister, Wirth etc. haben dem Pfarrer abzubitten. Dem Pfarrer haben wir ernstlich vorgehalten, worin er limites defendendi überschritten und sonsten gefehlt, und ihm befohlen, wie er sich hinfüro verhalten und die Personalia auf der Kanzel unterlassen soll.“

Im Vorstehenden wurden die Namen einiger Herren von Urach genannt. Es kann urkundlich nicht erwiesen werden, daß eine Adelsfamilie in der Vorzeit ihren Stammsitz in Urach, Petersaurach, hatte und sich nach diesem Orte nannte. Die vorhin genannten Wolfram, Konrad, Ulrich, Heinrich und Rudiger de Urach gehörten dem niedern Adel an. Ihre Besitzungen [269] in Petersaurach (Gefälle von dem „Herr-Wolframshofe“) empfingen sie, wie vorhin berichtet wurde, von den Dornbergen, Oettingen, Heidecken und Schlüsselbergen. Wegen ihrer dortigen Besitzungen nannte man sie „Herren von Urach“, ob sie gleich nicht in Petersaurach, sondern an andern Orten wohnten und ganz andere Geschlechtsnamen führten. Es verhielt sich mit ihnen, wie mit den Herren von Seckendorf, Dornberg und Vestenberg, welche sehr oft „Herren von Stopfenheim, Onolzbach, Haselach“, nach den Orten, wo sie begütert waren, genannt wurden, mit Hinweglassung der Geschlechtsnamen Seckendorf, Onolzbach, Vestenberg.


  1. Im Todtenkalender heißt es beim 9. Juni: Anniv. domini [259] Wolframi de Dornberck junioris, qui dedit monasterio curiam in Neudorf, insuper plura bona. Bei Ostern: Rudolfi de Dornberck. Bei Palmarium: De advocatissa de Dornberc. Beim 21. März: Anniv. Kunegundis advocatissae de Dornberck. Beim 14. Oktober: Dominae Ricze, alias Rihgenae, advocatissae de Dornberc, de bonis in Zandt. Insgesammt nicht in Heilsbronn begraben.
  2. Vgl. Stillfried S. 195.
  3. Vgl. Stillfried S. 206.
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