Geistesgegenwart (Die Gartenlaube 1854)

Textdaten
<<< >>>
Autor: unbekannt
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Geistesgegenwart
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 17, S. 202
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1854
Verlag: Verlag von Ernst Keil
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite


[202] Geistesgegenwart. Zwischen dem Grafen Flemming (✝ 1740), Gouverneur der Stadt Leipzig und dem damaligen Magistrate fielen verschiedene Zwistigkeiten vor. – Bei einem Gastmahle, bei dem der Graf zugegen war und auch der regierende Bürgermeister, der um Leipzig hochverdiente Hofrath Dr. Adrian Steger, kam die Rede auf den Zapfenstreich, den der Gouverneur Abends zuvor hatte schlagen lassen. – „Wissen Sie,“ fragte er den Bürgermeister, „auch den Text dazu?“ – „Nein,“ erwiederte dieser. – „Nun, er lautet:

Und wenn der Rath des Teufeln wär’,
So bin ich doch der Gouverneur.“

„Excellenz,“ versetzte Steger sogleich, „wir haben eine andere Lesart. Nach der heißt es:

Der König nur ist unser Herr;
Der Teufel hol’ den Gouverneur.