Frauenwirken in den Gefängnissen

Textdaten
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Autor: Louise Otto
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Titel: Frauenwirken in den Gefängnissen
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 9, S. 152
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1881
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[152] Frauenwirken in den Gefängnissen. Das aufopfernde und segensreiche Wirken ausgezeichneter Engländerinnen in den Gefängnissen ihres Landes, namentlich Londons, ist allbekannt. Nach den aus diesem Wirten gewonnenen Erfahrungen schlug 1872 bei Gelegenheit des Gefängniß- Congresses in London der Gouverneur des West-Hiding-Gefängnisses in Wakefield vor, diesen wohlthätigen Einfluß der Frauen dauernd zu gewinnen. Es ward bald darnach öffentlich aufgefordert, daß gebildete Frauen die gesonnen wären, diesen schweren und einflußreichen Beruf zu ergreifen sich melden möchten, um sich einige Zeit durch Aufenthalt in den Gefängnissen daraus vorzubereiten. Seitdem sind überall für die Frauenabtheilungen je eine Oberaufseherin und zwei bis drei Wärterinnen angestellt worden. Ueberall zeigte sich der gute sittlichende Einfluß, als die gefangenen Frauen nicht mehr genöthigt waren, nur von Männern beaufsichtigt und beobachtet zu werden, wobei naturgemäß oft noch der letzte Rest von Scham, der den gesunkenen Frauen übrig geblieben, verloren gehen mußte. Die Aufseherin, die einen milden, mitleidigen und Vertrauen erweckenden Ton anschlug, wußte meistens wohltuend, im Guten und Nützlichen fördernd für die Haftzeit, wie für das ganze Leben zu wirken.

In Deutschland, zunächst in Sachsen, folgte man bald diesem Beispiele. Es wurden in den Gefängnißhäusern ebenfalls Frauen als Aufseherinnen und Handarbeitslehrerinnen für die weiblichen Abtheilungen angestellt. Auch hier war der Erfolg ein sehr guter, es fanden sich viele zur Uebernahme dieser schweren Stellung bereit, die, entsprechend den deutschen Verhältnissen, bevor diese Aufforderung an sie erging, nicht gewagt hatten, sich in einen solchen Wirkungskreis einzudrängen, da man das, was man in England bei der Lady als einen Zug weiblicher Milde und Großherzigkeit hochachtete, der deutschen Frau als Unweiblichkeit anrechnete.

Man ist aber in Betracht der durch den weiblichen Einfluß erzielten guten Erfolge noch einen Schritt weiter gegangen und hat z. B. in Sachsen schon vom 1. December 1877 an nicht nur in den Straf- und Correctionshäusern, sondern auch in den Arresthäusern Frauen angestellt.

Gerade in den Arresthäusern ist es von Wichtigkeit, daß die vielleicht zum ersten Male „eingebrachten“ Delinquenten von Frauen und Mädchen, nicht nur von Männern beaufsichtigt werden. Zuweilen sind unter Jenen doch Solche, die ein geringes Vergehen gegen das Eigenthum aus momentanem Leichtsinn, aus unüberlegten, auf Veranlagung Anderer oder um Anderer willen, aus Liebe oder Noth, oft auch in trauriger Begriffsverwirrung aus beiden Motiven zugleich begingen, solche beklagenswerthe Geschöpfe werden zu einer gebildeten Frau Vertrauen fassen und ihr Herz ihren Ermahnungen öffnen, ihr Vergehen einsehen und gestehen.

Schon sind uns sehr erfreuliche Resultate dieser neuen Einrichtung bekannt. Aber um sie überall zu erzielen ist es höchst wünschenswerth, daß sich gebildete, von der Höhe ihrer Aufgabe durchdrungene Frauen zur Uebernahme solcher Posten entschließen, die ihnen ja auch außerdem die Mittel zum Lebensunterhalt und für die Jahre des Alters und der Krankheit Pension gleich andern Staatsdienern gewähren - zwei Ziele. nach denen ja so viele alleinstehende gebildete Frauen vergeblich streben.

In Sachsen haben Frauen, die solche Anstellungen wünschen, sich an das Ministerium des Innern, wenn sie an Strafanstalten, und an das der Justiz, wenn sie an Arresthäusern angestellt werden wollen, zu wenden. Sie haben dann eine Vorbereitungszeit zu bestehen von ein paar Monaten, während der sie eine tägliche Vergütung von zwei Mark erhalten. In ersteren Anstalten bekommt dann eine Aufseherin meist 900 Mark, eine Oberaufseherin 1800 Mark Jahresgehalt mit freier Station. In den Arresthäusern fällt letztere meist weg, dann ist der Monatsgehalt 50 bis 100 Mark. Pensionsberechtigung tritt nach zehnjähriger Dienstzeit ein.

Aber nicht nur für die gefangenen, auch für die aus den Gefängnissen entlassenen Mädchen ist weibliche Fürsorge nötig, denn es wird solchen noch viel schwerer in der bürgerlichen Gesellschaft Erwerbsstellungen zu finden, die sie vor Rückfällen und Versuchungen schützen, als den männlichen entlassenen Sträflingen. Man bereitet darum jetzt in Berlin die Gründung einer „Haus- und landwirtschaftlichen Industrieschule für aus dem Gefängniß entlassene minorenne Mädchen“ vor. Die Kaiserin und die Spitzen der betreffenden Behörden in Berlin sind für diesen Zweck gewonnen worden, und dem Unternehmen gingen bereits namhafte Geldbeträge zu. Man will mit der verwahrlosen Jugend beginnen wo es am ehesten möglich ist rettenden Einfluß zu gewinnen, indem man die Mädchen lehrt, wie sie sich selbst ihr Brod verdienen können, und ihnen dann Gelegenheit zu passenden Stellungen verschafft. Auch hierbei wird den Frauen obliegen, an ihren hilfsbedürftigen Schwestern das Meiste und Beste zu thun,

Louise Otto.