Ernennung zu Deutschen Konsuln. Vom 23. September 1872

Gesetzestext
fertig
Titel: Ernennung zu Deutschen Konsuln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 30, Seite 399
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 23. September 1872
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[399]


(Nr. 882.) Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs

den Kaufmann Otto Degetau in Monterey,
den Kaufmann C. W. Adolph Bülle in Guaymas,
den Hüttenwerksbesitzer Wilhelm Brockmann in Guanajuato,
den Kaufmann Theodor Lenz in Coronel und
den bisherigen Konsularagenten Peter le Cocq in Gernsey

zu Vizekonsuln des Deutschen Reichs zu ernennen geruht.