Erlaß, betreffend die Einrichtung von Ober-Postdirektionen in Minden und Bromberg

Gesetzestext
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Titel: Erlaß, betreffend die Einrichtung von Ober-Postdirektionen in Minden und Bromberg.
Abkürzung:
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1875, Nr. 35, Seite 388
Fassung vom: 15. Oktober 1875
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. Dezember 1875
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(Nr. 1103.) [1] Erlaß, betreffend die Einrichtung von Ober-Postdirektionen in Minden und Bromberg. Vom 15. Oktober 1875.

Auf den Bericht vom 8. Oktober d. J. will Ich genehmigen, daß, nach gesetzmäßiger Feststellung des Reichshaushalts-Etats, vom 1. Januar 1876 ab je eine Ober-Postdirektion in Minden und in Bromberg eingerichtet werde, und daß der Ober-Postdirektion in Minden die Post- und Telegraphenanstalten im preußischen Regierungsbezirk Minden und in der zum preußischen Regierungsbezirk Cassel gehörigen Grafschaft Schaumburg, sowie in den Fürstenthümern Schaumburg-Lippe und Lippe und in dem Fürstenthum Pyrmont; der Ober-Postdirektion in Bromberg dagegen die Post- und Telegraphenanstalten im preußischen Regierungsbezirk Bromberg und in den zum preußischen Regierungsbezirk Marienwerder gehörigen Kreisen Deutsch-Crone, Flatow, Schlochau, Konitz und Tuchel zugetheilt, im Uebrigen aber die Geschäftskreise der vom 1. Januar 1876 ab neu ins Leben tretenden Direktionen nach den Bezirken der bisherigen Ober-Postdirektionen bestimmt werden.

Baden-Baden, den 15. Oktober 1875.
 Wilhelm.

 In Vertretung des Reichskanzlers:
 Delbrück.

An den Reichskanzler.

Berichtigung

Die Berichtigung gemäß Deutsches Reichsgesetzblatt 1875, Seite VII der chronologischen Übersicht [VII] wurde im Text eingearbeitet.

  1. Vorlage (Nr. 2003.)