Die Taufe des heiligen Aristophanes

Textdaten
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Autor: W. T.
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Titel: Die Taufe des heiligen Aristophanes
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 1, S. 18–20
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1877
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Die Taufe des deutschen Aristophanes.
Mitgetheilt von W. T.


An der Halle-Casseler Eisenbahn, ziemlich in der Mitte zwischen Nordhausen und Cassel, liegt – lang gestreckt – in dem schmalen Leinethal das freundliche Städtchen Heiligenstadt, die Hauptstadt des Eichsfeldes, bekannt durch die jährlich von da ausströmenden Arbeitermassen und als Burg des Ultramontanismus, einer Erbschaft aus der früheren Zugehörigkeit zum Kurfürstenthum Mainz. Weniger bekannt ist, daß das Eichsfeld eine Menge landschaftlicher Schönheiten und prachtvoller Aussichtspunkte besitzt, die trotz der Bahnverbindung noch ihres Bädecker oder Meyer harren, der sie für die größere Touristenschaar entdeckt.

Die Zeit, von welcher wir sprechen, kannte Eisenbahnen noch nicht, wohl aber lag Heiligenstadt an einer damals bedeutenden Verkehrsader, der sogenannten großen Rheinstraße; lange Reihen schwerer, hochbethürmter Frachtwagen und zweirädriger Karren, mit schweren Brabanter Hengsten bespannt, durchzogen die Straßen der Stadt, um ihre Abfertigung nach der nahen hessischen und hannoverschen Grenze auf dem Zollamte zu bewirken, denn es war noch die Zeit, wo jedes auch noch so kleine deutsche Vaterländchen seine Grenzen der Zufuhr aus dem Nachbarländchen nur gegen hohe Zölle öffnete – zum Glück vergangene und jetzt fast vergessene Zeiten!

Wenn man sich der Stadt auf der Rheinstraße von Nordhausen her nähert, erscheint zunächst ein Doppelthurm, bis zur Kreuzblume von massiven Sandsteinquadern gebaut, und scheinbar dazwischen stehend, ein schiefergedeckter Thurm, hochragend, von außerordentlich feiner, eleganter Form. Beide Kirchen, zu denen diese Thürme gehören, liegen auf hügeligen Erhöhungen. Die doppelthürmige Liebfrauenkirche auf dem Kirchberge inmitten der Stadt ist die katholische Hauptkirche; neben ihr sehen wir eine kleine Capelle in mustergültigem gothischem Baustyle. Die Martinskirche mit dem schlanken Schieferthurme auf dem „Berg“, am Westende der Stadt, wurde bei Aufhebung des Martinsstiftes der evangelischen Gemeinde überwiesen. Neben der Kirche liegt das frühere kurfürstliche Residenzschloß, hoch die Stadt überragend und weit über dieselbe hinweg in die hübsche Landschaft hinausblickend. Tief unter dem Schlosse, in einem schmalen ungepflasterten Gäßchen, blickt die Amtswohnung des evangelischen Geistlichen mit wenigen Fenstern trübe und traurig nach dem Gäßchen, desto freundlicher aber auf der Rückseite nach dem großen Obst- und Gemüsegarten. Das Haus, früher fast ganz überwachsen von weißen und rothen Kletterrosen, ist heute dieses Schmuckes beraubt, weil – es neu angestrichen werden sollte.

Es war um die Rosenblüthe 1825. Im Pfarrhause herrschte reges Leben. Die Hausfrau hatte vor einigen Wochen ihren Mann, den Superintendenten M. Gottlob Grimm, mit einem Zwillingspärchen beschenkt, und der morgige Tag war zur Taufe der Zwillinge bestimmt, zu welcher der Freund des Hauses, Dr. Bonitz aus Langensalza, als erbetener Pathe schon gestern eingetroffen war. Es sollte eine große Taufe sein, und alle Hände waren voll Arbeit, doch als der Hausherr die kurze Mittheilung machte: „Wir haben heute noch einen Gast,“ war es weniger das Erscheinen eines neuen Tischgenossen, was den weiblichen Theil der Familie beschäftigte, denn man lebte in einfachen Zeiten und war gewohnt, Gäste zu sehen, wenn auch bei einfacher Bewirthung und wenig Gerichten – es war mehr die ungewohnte lakonische Kürze der Mittheilung, welche über die Person des Fremden keine Auskunft gab und deshalb den Vermuthungen freies Spiel ließ.

Kurz vor zehn Uhr klingelte es, und die Dienstmagd, welche geöffnet hatte, meldete, es sei der blasse Göttinger Student, welcher in letzter Zeit öfter da gewesen, gekommen und habe sich sofort nach oben zum Herrn begeben, wo auch schon der Herr Dr. Bonitz warte. Damit war nun zwar der Gast bekannt, was aber der blasse Student so oft bei dem Hausherrn zu thun habe, darüber fehlte die Aufklärung. Nach zwölf Uhr erschienen die Herren im Familienzimmer und stellte der Hausherr den Fremden als stud. jur. Heinrich Heine vor, unwillkürlich auf den Vornamen einen stärkeren Accent legend, was den Freund Bonitz zu einem raschen Aufblicken und Lächeln veranlaßte. Das Mittagessen verlief still; der Hausherr und Bonitz führten die Unterhaltung ziemlich allein, aber auch nur mit halber Aufmerksamkeit. Heine betheiligte sich dabei nur so viel wie nöthig, um nicht unhöflich zu sein; sein Gesicht trug den Stempel tiefer innerlicher Erregung, und in den dunkeln Augen war erkenntlich, daß seine Gedanken nicht bei der Unterhaltung waren. Ebenso ging es den geistlichen Herren, die, beide als geistreiche Gesellschafter in ihren Kreisen bekannt, heute offenbar mit anderen als den geführten Gesprächsgegenständen beschäftigt waren und öfter ihre Blicke zu dem jungen Manne prüfend und doch mit einer besondern Milde und Freudigkeit hinüber gleiten ließen. Nach Tische empfahl sich Heine bald. Sein Abschied von dem Superintendenten Grimm war ein besonders herzlicher und warmer, und als er, schon an der Thür, sich nochmals umwendete und denselben wiederholt die Hand reichte, schimmerte es ihm feucht im Auge.

Nun theilte Grimm seiner Familie mit, daß heute der jüdische Student Heine von ihm die Taufe empfangen habe, nachdem die Vorbereitung dazu seit längerer Zeit geschehen, und daß Bonitz dessen Pathe sei. –

Ueber diese Taufe haben sich in den nachgelassenen Papieren des Superintendenten Grimm Aufzeichnungen gefunden, deren Bekanntwerden jedenfalls von weiterem Interesse ist. Ich gebe dieselben nachstehend im genauen Wortlaute der Originalien.

Ueber das Vorleben des Täuflings hatte Grimm sorgfältige Erkundigungen eingezogen, welche sehr günstig ausgefallen waren. Dahin gehörten vor Allem folgende „Zeugnisse, welche der Proselyt Heinrich Heine vorgelegt hatten“: Und zwar 1) Testimonium der [19] Juristenfacultät zu Berlin vom 23. December 1823 über mit ununterbrochenem Fleiße gehörte Vorlesungen. – 2) Testimonium für den Studiosus juris Harry Heine d. d. Berlin 24. December 1823 vom Rector der Universität Hoffmann: daß derselbe am 4. April 1821 immatriculirt und sich während seines Aufenthaltes auf der Universität gesittet betragen. – 3) Testimonium morum, unterzeichnet Bonn, den 14. September 1820. Königl. Preuß. Rhein-Universität. Augusti h. t. Rector: daß des Heine sittliches Betragen vom Herbste 1819 an, wo er die Universität bezogen, stets untadelhaft gewesen sei. – 4) Ein Dekanats-Zeugniß von demselben Dato, der Juristenfaculität, über gehörte Vorlesungen. – 5) Zeugniß des Directors des Gymnasii zu Düsseldorf Kortüm vom 16. September 1819, daß Harry Heine, ältester Sohn des Kaufmanns Heine zu Düsseldorf, vom Jahre 1809 bis Michaelis 1814 auf dem Lyceum in Hinsicht seines Fleißes und seines Betragens zu den vorzüglichsten Schülern gehört habe. – 6) Zeugniß des Prorectors Tychsen zu Göttingen vom 9. Februar 1821: daß Heine vom 4. October 1820, der Zeit der Aufnahme unter die Bürger der Universität, an sich durchaus lobenswerth betragen habe, aber am 23. Januar 1821 wegen intendirten Pistolenduells mit dem Consilio abeundi auf ein halbes Jahr bestraft worden sei. – 7) bis 9) Drei Zeugnisse der Aufnahme unter die akademischen Bürger d. d. Bonn, 13. December 1819, d. d. Göttingen, 14. October 1820, renovirt 30. Januar 1824, d. d. Berlin a. d. IV. mens. Aprilis 1821.

In mehr als einer Beziehung fesseln unsere Theilnahme die für gewisse theologische Richtungen unserer Zeit nach Inhalt und Form sehr beachtenswerthen „Gegenstände der Unterredung mit dem Studiosus juris Heine von Göttingen den 28. Juni 1825.“ Wir theilen dieselben hier vollständig mit:

„1) In der christlichen Religion ist die Vorstellung von Gott als einem liebevollen Vater der Menschen vorherrschend. – Seine Liebe und Fürsorge erstreckt sich nicht nur auf ein Volk, sondern umfaßt das ganze Menschengeschlecht. Seine Gesetze sind nicht Vorschriften der Willkür, sondern nothwendige Forderungen eines heiligen Wesens.

2) Durch äußerliche Ehrenbezeigungen und Handlungen wird Gott nicht verehrt, sondern durch fromme Gesinnungen und Empfindungen und durch ein mit den Vorschriften des Sittengesetzes übereinstimmendes Verhalten.

3) Die vollkommenste Belehrung über Gott, über seine Eigenschaften und über seine Rathschläge hat Jesus Christus den Menschen ertheilt. Zu den durch Jesum uns bekannt gemachten Rathschlüssen Gottes gehört: a) daß Gott durch Jesum sich am vollkommensten habe offenbaren wollen, und eine noch vollkommenere Religion und Offenbarung nicht zu erwarten sei; b) daß Gott den Menschen um Jesu Christi willen die Sünden verzeihen wolle; c) daß Gott die Menschen zu einem ewigen Leben bestimmt habe.

4) Jesus Christus war ein Gesandter Gottes, beauftragt: a) die Menschen zu belehren, b) für die Menschen zu leiden und zu sterben, c) als vollendetes Muster der Tugend ihnen vorzuleuchten.

5) Der Tod Christi soll nach Gottes Absicht und Willen den Menschen eine Bestätigung sein, daß Gott die Sünden verzeihen wolle. Uns liegt ob, um Verzeihung zu erlangen, diese Bestätigung gläubig anzunehmen und gelten zu lassen und uns mit allem Ernste der Besserung zu befleißigen.

6) Jesus hat zwei religiöse Gebräuche angeordnet, die wir Sacramente oder verpflichtende Handlungen nennen: a. die Taufe, zur Aufnahme in die christliche Religionsgesellschaft und zur Uebernahme der damit verbundenen Rechte und Pflichten; b. das heilige Abendmahl, zur Erinnerung an Jesu Tod, und zum verpflichtenden Zeichen, daß wir ihm angehören.

7) In dem künftigen Leben wird der Zustand der Menschen, ihrer Würdigkeit und ihrem Verhalten auf Erden gemäß, entweder selig oder unselig sein.

8) Die einzige Erkenntnißquelle der Lehre Jesu ist die heilige Schrift.“

Grimm hat zu verschiedenen Malen sich über dieses Examen geäußert und stets sehr anerkennend für Heine. „Die Antworten desselben,“ versichert er, „zeigten von eingehendem Nachdenken über den Inhalt und das Wesen der christlichen Religion, seine Fragen von scharfem Geiste; überhaupt nahm er die vorgetragene Lehre nicht einfach gläubig hin – er wollte überzeugt sein, und der Glaubenswechsel war ihm nicht ein bloßer Wechsel einer äußeren Form, erschien vielmehr als das Resultat einer aus dem Inneren dringenden Nothwendigkeit. Wir (Grimm und Bonitz) haben bei der Unterredung übereinstimmend die Ansicht gewonnen, daß Heine mit voller Ueberzeugung Christ geworden ist, und ich bin heute noch der festen Ansicht, daß sein späterer Skepticismus in Glaubenssachen nur auf der Oberfläche lag und er im innersten Herzen den Glauben an Gott nie verloren hat. Ich habe vor der Taufe tief in sein Innerstes geblickt, und er hat uns sein ganzes Denken und Fühlen bloß gelegt, ein Mensch aber, der so denkt und fühlt, wie Heine damals, kann meiner innersten Ueberzeugung nach den Glauben an Gott nie ganz verlieren.“ –

Auch die „Rede bei der Taufe des Proselyten Harry Heine, den 28. Juni 1825, Vormittags nach 10 Uhr“ ist noch erhalten. In derselben heißt es, nachdem Wesen und Vorzüge des Christenthums, ungefähr den Inhalt der soeben angegebenen „Gegenstände der Unterredung“ weiter ausführend, dargethan worden sind:

„Dies sind die unaussprechlich großen Segnungen, welche das Christenthum Ihnen darbietet, deren hoher Werth Ihr Gemüth ergreifen und mit dankbaren Empfindungen gegen Gott erfüllen muß, daß Sie zur Theilnahme an denselben gelangen sollen. Und obschon mit dem Bekenntnisse der Lehre Jesu in christlichen Staaten auch wichtige äußere Vortheile verknüpft sind, so sind es diese doch nicht und sollen es nicht sein, welche in dieser feierlichen Stunde Ihnen vorschweben. Durch höhere Güter müssen Sie sich angezogen fühlen. Ihrem Verlangen, an die Gemeine der Christen sich anzuschließen, muß die Ueberzeugung zum Grunde liegen, daß in dem Schoße derselben die reinste Gotteserkenntniß, die herrlichsten Belehrungen, die erquickendsten Tröstungen, die wirksamsten Antriebe zum Guten, die seligsten Hoffnungen der Menschheit zu finden sind.

Der Anspruch an diese Güter legt Ihnen aber auch die Verbindlichkeit auf, sich derselben würdig zu beweisen. Sie sollen gesinnt sein, wie Jesus Christus gesinnt war, und wandeln, wie er gewandelt hat. Sie sollen Ihren Glauben durch Reinheit der Sitten, durch Wohlwollen und Liebe, durch regen Eifer, Gutes zu wirken, durch gewissenhafte Pflichtachtung und Pflichterfüllung rechtfertigen. Das äußerliche Bekenntniß, die Annahme der Taufe, macht noch nicht zum Christen. Der Erlöser erklärt (Matth. 7, 21): Es werden nicht Alle, die zu mir 'Herr, Herr' sagen, in das Himmelreich kommen, sondern die den Willen thun meines Vaters im Himmel.

Bei der Taufe, die der Apostel Petrus (1. Petr. 3, 21) den Bund eines guten Gewissens mit Gott nennt, legen Sie das Gelübde vor Gott dem Allwissenden ab, ein gutes schuldloses Gewissen zu bewahren und den Namen eines Christen, den Sie erlangen, durch christliche Tugenden zu zieren. In erhabenen Ausdrücken schildert eben dieser Apostel die Vorzüge und die Würde der wahren echten Bekenner Christi, wenn er sagt (1. Petr. 2, 9): Ihr seid das auserwählte Geschlecht, das königliche Priesterthum, das heilige Volk, das Volk des Eigenthums, daß ihr verkündigen sollt die Tugenden des, der Euch berufen hat von der Finsterniß zu seinem wunderbaren Licht.“ (Nach der Verlesung des Glaubensbekenntnisses erhob der Geistliche die Fragen:)

„Begehren Sie die Taufe und wollen Sie durch die Taufe zum Bekenntniß dieser Wahrheiten sich verpflichten? Und Sie (Dr. Bonitz), als erbetener Taufzeuge, halten Sie den Täufling für geeignet, die Taufe zu empfangen, und wollen Sie, daß die Taufe vollzogen werde? So verpflichten Sie sich zum treuen Bekenntniß der Wahrheiten des Christenthums und zur gewissenhaften Befolgung seiner Vorschriften durch einen Handschlag!

Zur Erinnerung an Ihre Aufnahme in die Gemeine Jesu Christi sollen Sie die Namen Christian Johann Heinrich empfangen.“ (Es erfolgte nun die Taufe und dann folgende Einsegnung:)

„Der barmherzige Gott, der Sie in das Reich und in die Gemeine Jesu Christi aufgenommen hat, der erhalte Sie in seiner Gnade und lasse Ihnen die Segnungen des Christenthums in reichem Maße zu Theil werden! Gott, Vater unseres Herrn Jesu Christi, du hast das Gelübde dessen gehört, der sich deinem Sohne und seiner Religion geweiht hat! du hast ihn in die Gemeine aufgenommen, die Jesus Christus sich erworben hat. Laß ihn auf immer sein Eigenthum sein, laß ihn in dem Lichte wandeln, das dein Sohn der Menschheit angezündet hat! Laß [20] ihn in den Anstalten der Besserung und Bildung, die von Jesu gestiftet sind, Ermunterung, Kraft und Stärkung, und in den Quellen des Trostes, die sich den Seinigen öffnen, erquickende Beruhigung finden! Laß ihn wachsen und zunehmen an christlicher Weisheit und Erkenntniß, an Liebe und Fleiß in guten Werken, laß ihn treu bleiben bis an’s Ende und das Ziel des Glaubens, die Seligkeit, davonbringen! O Vater im Himmel, sei mit ihm, leite ihn, regiere und segne ihn, und laß ihn Deine unendliche Huld um Christi willen erfahren! Ja, du erhörest uns, du wirst den Segen erfüllen, den ich jetzt im Vertrauen auf deine Erbarmung in Christo über ihn ausspreche.

Der Herr segne Sie und behüte Sie! Der Herr erleuchte sein Angesicht über Sie und sei Ihnen gnädig! Der Herr erhebe sein Angesicht auf Sie und gebe Ihnen seinen Frieden! Amen!“

Wir lassen zum Schlusse auch das über diesen Act ausgestellte „Taufzeugniß“ hier folgen. Es lautet:

„Nachdem der zu Düsseldorf den 13. December 1799 geborene, in Göttingen die Rechte studirende Herr Heinrich Heine am heutigen Tage in Gegenwart des Herrn Superintendenten Dr. Bonitz aus Langensalza über die Hauptlehren des Christenthums geprüft worden ist und aus der Prüfung sich ergeben hat, daß er die Wahrheiten des Christenthums richtig erfaßt habe und mit denselben vertraut sei, er auch sehr vortheilhafte Zeugnisse über sein sittliches Verhalten beigebracht hatte, so ist derselbe heute, als am 28. Juni 1825, in Gegenwart des Herrn Dr. Bonitz als Zeugen, von mir getauft worden, und hat mit Beibehaltung des Familiennamens Heine in der Taufe die Namen

Christian Johann Heinrich

empfangen.

Solches wird hierdurch pflichtmäßig bescheinigt und durch meine, des Pfarrers, der die Taufe verrichtet hat, Unterschrift, unter Beidrückung des öffentlichen Siegels, beglaubigt.

Heiligenstadt, den 28. Juni 1825.

M. Grimm,
Pfarrer der evangelischen Gemeine und Superintendent.“

Ob Heine wirklich, wie der Herr Pfarrer von Heiligenstadt so überzeugungsfest meint, aus innerstem Herzensdrange zum Christenthum übergetreten, ob der später so weltkluge und menschenkundige Dichter nicht schon damals doch eine praktischere Auffassung seiner Zugehörigkeit zur Gemeine der Christen hegte, wer kann das entscheiden? Wer vermag darüber ein vollgültiges Urtheil abzugeben, ob Heine in seiner späteren Zeit wirklich ein Skeptiker „nur auf der Oberfläche“ gewesen?