Die Preußischen Bürger des Jüdischen Glaubensbekenntnisses

Textdaten
Autor: Paulus Stephanus Cassel (anonym)
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Titel: Die Preußischen Bürger des Jüdischen Glaubensbekenntnisses
Untertitel: Erste Gelegenheitsschrift
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Erscheinungsdatum: 1847
Verlag: Gustav Mayer
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Erscheinungsort: Leipzig
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Kurzbeschreibung: Streitschrift für die Emanzipation der Juden in Preußen
Der Autor war Historiker mit der Befähigung zum Rabbiner, trat 1855 zur evangelischen Kirche über und war 1866/67 Mitglied im Preußischen Abgeordnetenhaus.
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[I]
Die
Preußischen Bürger
des
Jüdischen Glaubensbekenntnisses.

Erste Gelegenheitsschrift.


 Lange genug ist an verwesenden Dingen gestümpert
 und die Gleichstellung, nunmehr, glaube ich,
 hinlänglich vorbereitet worden.

Zunz.     



Leipzig,
Verlag von Gustav Mayer.
1847.

[1] Erst, nachdem ich von der Thätigkeit anderer tüchtigerer Männer vernahm, dachte ich diese Zeilen zu schreiben.

Einige Stunden haben hingereicht, um auszudrücken, was ich bei den Dingen, die im Vaterlande vorgehen, empfand.

Es geht ein so frischer Zug durch die Geister unseres Landes, daß einem Jeden die Brust sich weitet und der Gedanke seiner Seele zum Worte sich belebt.

Für meine Glaubensgenossen schreibe ich an meine Mitbürger. Allen gilt es was Wahres und Gutes in diesen Zeilen ist; nur das Unwahre gehört meinem Irrthum an.

Genährt auf dem conservativen Boden der Religion und Geschichte, auf dem nur die Entwicklung fortkommt, kann ich gegen das Vorurtheil nur mit radicalen Waffen kämpfen.

Dürfte ich wie jener Ben Pesisa zu meinen Brüdern sagen: Sendet mich den Jüngsten in die entscheidende Schlacht; mein Sieg ist Euer höchster Ruhm und meine Niederlage nicht Eure Schande.

§. 1.

Natio kommt von nascor wie gens von gigno her. Nach Tacitus Gebrauch wäre natio eine kleine gens, gens eine große natio.

Daher ist auch Nation eine durch Blutverwandtschaft zusammenhängende Familie, deren eigentlicher Begriff als solche erst verletzt und zerstört wird, wenn sie sich durch Ehe mit Anderen vermischt.

Das Alterthum, das Mittelalter sind die Schauplätze des Nationenlebens. Eheverbote aus nationalen Grundsätzen sind hier häufig.

[2] Durch Schicksale der Geschichte kann die Nation aus ihrer ursprünglichen Heimath entfernt werden. Ihre Mitglieder können in verschiedene Theile des Erdbodens zersprengt sein, bewahren sie freiwillig oder gezwungen die Reinheit der Ehe, so hören sie nicht auf durch Geschlechter hindurch ihrer Familie anzugehören.

So gehören Geschwisterkinder, deren Eltern Bürger verschiedener Länder waren, einer Familie, verschiedenem Vaterlande an. Griechen im Alterthum, Armenier in neuerer Zeit geben davon bemerkenswerthe Beispiele.

Die Nation kann ihre Sprache aufgeben, ohne ihren Begriff aufzuheben. Derselben Mundart können sich verschiedene Nationen bedienen.

Die Römer haben die celtischen Mundarten in einige Winkel gedrückt. Die Bulgaren haben ihre Sprache mit der slavischen vertauscht. Aber selbst für den Preis einer erwünschten Weltsprache wird Niemand sich opfern wollen.

Die Nation hat ihre in ihrem Schooße erwachsenen Eigenthümlichkeiten der Sitten, wie jeder Familie ihre Traditionen und Gebräuche heilig sind. Weil sie ihren Keim im Gemüthe haben, sind sie dauervoll; sie umschlingen die Nationalsprache, die sich nicht selten von ihnen nährt; sie sind als das Produkt der Nation als solcher zu achten, als Originale eines Individuums anzuerkennen, nur als Innerliches über den Maßstab äußerlichen Werthes zu stellen und nur im heimathlichen Leben bedeutungsvoll.

Die Nation kann ihren eigenen Gottesglauben haben, aber sie muß nicht. Die Uebereinstimmung religiöser Meinungen bildet keine Nation.

Westeuropa hat sich in Religionskriegen zersplittert, ohne den nationalen Wesenheiten Eintrag zu thun. Das Christenthum erlitt deßhalb Verfolgungen im römischen Reich, weil es nicht die Ueberzeugung einer Nation, sondern Einzelner aus verschiedenen Stämmen war. Es wird für den Begriff des Christenthums gehalten, über Nationalschiedenheiten stehend, Weltreligion zu sein.


[3] Ueber Nationenleben konnte das Alterthum selten hinaus. Staatsleben und Staatenbildung ohne Rücksicht auf Heimath und Blut der Bevölkerung ist das große Resultat neuer Geschichte. Der Staat kann nicht mehr als identisch mit einer Nation sich in so fern hinstellen, daß er Andere als diese von der Theilnahme an sich ausschließt; er kann nicht in die vorpsammetichische Zeit zurück, die allen Fremden den Eingang verbietet; er ist die wahrhafte res publica geworden, die allen gehört, die sie umschließt.

Wenn der Staat wie die Luft ist, die Jeder athmet, die Sonne, die Jedem leuchtet, dann hat er den hohen Begriff ausgedrückt, der die Frucht der letzten Jahrhunderte gewesen. Wenn der Staat eben als Nothwendigkeit in sich zu wurzeln die Kraft hat, so bedarf er keiner besondern Stütze in einem Theile der von ihm Ueberwachten; dann umschlingt er jeden Einzelnen mit seinen Fasern, dann ist er eben nicht gerecht, weil er ohne Recht und Gerechtigkeit selbst nicht ist.

Der österreichische, der preußische Staat vor allen andern Staatenbildungen mit Nationalitäten und ohne Nationalität haben diese Aufgabe. Ob die Monarchen, die an der Spitze stehen, diese Aufgabe zu lösen, diesen Gedanken des Staatslebens zu verwirklichen Lust und Absicht haben, gehört nicht hierher; das Bewußtsein aber, daß sie ihn nicht verwirklicht, wenn sie aus der res publica eine privata machen, darf unter keiner Bedingung verloren gehen.


Die Juden sind eine Nation, insofern sie in Unvermischtheit des Blutes sich erhalten und erhalten worden sind, aber schon seit Jahrtausenden aus ihrem nationalen Leben und Lande gerissen und über den Erdboden zersprengt, fanden und liebten sie neue Heimathländer, lernten und empfingen sie neue Sprachen und Sitten. Die Verschiedenheit der religiösen Ueberzeugung hat sie daran nicht gehindert. Sie haben von jenen nichts aufgegeben und haben von diesen nichts zurückgewiesen. Während das Christenthum und die verschiedenen Nationalitäten in einander aufgingen, haben die Juden ihr Dogma und diese Nationalitäten neben einander erhalten. Ueberall zu Hause, eingeweiht in die tiefsten Interessen des Vaterlandes und des vaterländischen [4] Geistes hat nur das religiöse Bewußtsein ein Band, aber ein unauflösliches zwischen ihnen gebildet. Wie die Gemeinschaftlichkeit des Christenthums nicht hindert, Bürger verschiedener Staaten zu sein, so nicht das Judenthum. Brüder vor Gott sind es nicht immer vor Menschen.

Die Juden gehören also dem Staate an, in den sie entweder getreten oder in dessen Landen sie lebten als er sich bildete. Und da sie doch dem Staate als solchem nicht als Antinationale gegenüber treten können, da der Staat keine Nation ist, so verlangen sie von ihm nichts als staatliche Pflichten und Rechte, nichts von ihm als Mitglieder einer blutsverwandten Familie, als Bekenner des Judenthums, nur als Bewohner der Länder, die den Staat bilden. Denn dem Staat gegenüber sind sie Bürger, dem Christen – Bekenner des Judenthums, dem französischen Nachbar, dessen Vorfahren vor einem Jahrhundert an der Loire gewohnt, ein Jude, dessen Ahnen vor zwei Jahrtausenden am Jordan geweilt.

Ob die Juden die Unvermischtheit ihres Blutes für alle Zukunft [……]ten werden, wage ich weder noch ist es nöthig zu beantworten.

Es hängt die Frage in keiner Beziehung mit der über die Gleichstellung der jüdischen Bürger zusammen.

Es ist ebenso ein Eingriff in die persönliche Freiheit, wenn der Staat dem Einzelnen Ehen außer den ihm beliebten Kreisen gebietet als wenn er sie verbietet; er kann ebensowenig den Besitz vollständiger Freiheit an eine Bedingung der Unfreiheit anschließen, als die Juden auch nur in Verhandlungen über sie eingehen dürfen. Denn sie sind einmal, da sie nichts Anderes als ungeschmälertes Recht verlangen, selbst verhindert, dem, von dem sie fordern, durch freundliche Zugeständnisse entgegen zu kommen, dann aber ist die Ehe ein Akt, bei dem Alles von individuellen unbestimmbaren Neigungen abhängt.


§. 2.

Jeder Staat ist ein Rechtsstaat. Was man ihm auch sonst noch für Eigenschaften beilege, etwas Anderes als ein Rechtsstaat darf er [5] nicht sein. Er muß dem andern Charakter entsagen, wenn er mit dem des Rechtsstaats in Widerspruch steht, denn den des Rechts kann er nicht entbehren, wenn er eben auf ein wahrhaftes Staatsleben Anspruch machen will.

Der preußische Staat nennt sich einen christlichen. Begründet dieser Name sich darauf, daß die größte Zahl seiner Unterthanen Christen sind, so kann man ihm nicht Wahrheit, aber alle Bedeutung absprechen. Oder darauf, daß nur die christliche Religion, zu der das Oberhaupt des Staates sich bekennt, Anspruch auf öffentliche Anerkennung und Unterstützung von Seiten des Staatsvermögens zu machen hat, dann kann man mit Recht dabei einen Eingriff in das Wesen des Rechtsstaates, dessen Aufgabe es ist für die äußern und innern Güter seiner Unterthanen auf gleiche Weise zu sorgen, beklagen. Wenigstens haben mehrere Staaten die Wahrheit dieser Forderung bestätigt, wenn sie neben den christlichen Confessionen auch die jüdische mit unter die vom Staate in den Ausübungen ihres Cultus zu unterstützenden zählen. Der preußische Staat scheint jedoch weder das Eine noch das Andere für den Begriff seines christlichen Staates zu nehmen; in beiden Fällen stände der Verwaltung obrigkeitlicher Aemter durch Juden nichts im Wege. Da aber eben des christlichen Staates wegen letzteres untersagt worden ist, da man also das christliche Dogma für etwas Unerläßliches bei allen Beamtungen des Staates ansieht, Rechtskenntniß und Wissenschaft nur, wenn sie von christlicher Lehre getragen erscheint, in praktische Wirksamkeit treten läßt, so kann man eben den christlichen Staat sich nur als einen solchen vorstellen, den das Christliche wie ein seelischer Stoff mit seinem Aether bis in seine innersten Funktionen durchdringt, der für seine Träger und Stützen christlichen Odem verlangt und jeden Pulsschlag des Staatslebens vom Hüter der Krone auf der Ministerbank bis zum Wächter nächtlicher Ruhe durch christliches Blut gethan haben will.

In einem Rechtsstaat darf aber keine andere Atmosphäre als die des Rechts verbreitet sein, keine, die wie die christliche für einen Theil der Staatsmitglieder Stickluft ist.

[6] Jeder Christ bekennt sich zu einer der Confessionen, die sich im Laufe der Zeiten innerhalb der christlichen Kirche offenbart haben. Bloße Christen kennt der Staat nicht.

Der christliche Geist, der den Staat durchfließt, darf als solcher nicht minder ohne Färbung einer Confession bleiben; es muß an ihm sich entweder das katholische oder das protestantische herausstellen. Der preußische Staat dürfte also in so fern sich näher in Bezug auf jenes christliche Wesen in seinen Adern auszudrücken haben. Es dürfte ihm nicht gleichgültig sein, ob das Fluidum der alleinseligmachenden katholischen oder der protestantischen Kirche angehöre; er müßte mindestens in katholischen Staaten ein ausschließendes katholisches Element anerkennen und hätte das Recht, wenn er sich als protestantischer kundgiebt, ein Aehnliches gegen das katholische, wie als christlicher gegen das nichtchristliche geltend zu machen.

Es ist das eine Consequenz, die nicht der Witz, sondern die Wahrheit zieht.

Es kann nichts christliches geben, das nicht auch confessionell wäre. Es ist nicht der Ort hier es näher auszuführen, aber es ist sicher, daß wenn ein dogmatisches Fluidum für die Bekleidung von Staatsämtern nöthig ist, es durchaus nicht gleichgültig bleiben kann, welche Form innerhalb der Christlichkeit dieses Dogma angenommen. Wenn eine christliche Justiz, christliche Post, christliche Wissenschaft, christliche Philologie des Alterthums kein Unding ist, so ist es auch keine protestantische Post, Wissenschaft, Philologie u. s. w. Wenn die Weltgeschichte nur christliche Wellen schlägt, so muß auch die Weltnatur, in welcher sie sich bewegt, beide von göttlichem Hauche belebt, Form und Leben, nicht nur christlich, sondern auch confessionell erscheinen. Die Wissenschaft der Sterne ist nur inconsequenter Weise aus dem christlichen Luftkreis entfernt worden.

Es führt wirklich in das Reich des Lächerlichen kein besserer Weg als der der Consequenz aus dem christlichen Staate, sobald er den Rechtsboden verlassend, das Heiligthum des Menschen, das Geheimniß seiner innersten Ueberzeugung durch ein Anschmieden an die weltlichen Beziehungen öffentlicher Verhältnisse profanirt. Das [7] religiöse Leben gewinnt wirklich nichts dabei, wenn ihm der Eigennutz und die Gewöhnlichkeit des Lebens als Folie dient.

Bei den Juden, als noch ihr Staat bestand, gab es ein Gesetz, daß aus den Staatsurkunden der Name Gottes weggelassen würde, denn er könnte entweihet werden, und den Namen deines Gottes sollst du nicht umsonst aussprechen. –

Aber wahrscheinlich nur den Juden gegenüber wird ein christlicher Staat geltend gemacht sein, den 200,000 Juden gegenüber, die unter 15,000,000 leben.

Aber Frankreich, Belgien, Holland, England sind keine unchristlichen.

Die Intelligenz des preußischen Staates scheint in dem neuen Charakter ein Schild gegen die Forderungen seines rechtsstaatlichen Gewissens zu suchen. Denn andere Regierungen, die um die Ehre des Rechtsstaates nie gebuhlt, haben auch gegen die Juden nur eine Antwort, die Gewalt gebraucht. In so fern ist der preußische Staat der einzig christliche, weil es außer ihm nur gewaltbrauchende und unchristliche giebt. In so fern ist es nicht bloß Scherz, wenn das christliche Preußen in ein preußisches Christenthum versetzt wird, nicht bloß Scherz, wenn man im Interesse der Sache und Sprache gegen die Umsetzung von christlicher Religion im preußischen Staat in eine preußische Religion im christlichen Staat, ebenso protestirt wie gegen die eines geharnischten Mannes auf gesatteltem Pferde in einen gesattelten Mann auf geharnischtem Pferd. Es ist nicht bloß Scherz, aber wenn es ein Scherz ist,

Difficile est tristi fingere mente jocum.
Schwer wohl bangen Gemüths ist es zu sinnen auf Scherz.
 (Tibull.)

§. 3.

Wir fügen uns ruhig in ein „ich will nicht,“ aber nicht in ein „ich kann nicht.“

Würde der preußische Staat nur eben, weil er sich als einen christlichen geltend macht, der das nichtchristliche von jeder Lebensfunction auszuschließen beabsichtigt, den Juden die Bekleidung obrigkeitlicher [8] Aemter untersagen, wir dürften es bedauern, aber eben so wohl in dem Interesse des Staates, der dabei um seinen Rechtsbegriff gekommen, als in dem unsern, wir dürften wenigstens das Princip nicht verkennen, das dem Christenthum zugesprochen wird, als daß es keine fremde Ueberzeugung neben sich duldet und durch erlaubte und unerlaubte Mittel seine eigene Allen einzuflößen sucht.

Gäbe es einen wirklich christlichen Staat, der gegen alle Rechtsbegriffe dieses Princip auszubreiten und durchzuführen wagte, ich weiß nicht, welche andere Motive er noch brauchte, um dieses Princip zu beschönigen. Es haben auch wirklich alle diejenigen, die in frühern Jahrhunderten seine Execution sich zur Pflicht gemacht, keine andere Gründe als eben dieses vor sich hergetragen.

Die Urschrift aller Aeußerungen und Schritte des christlichen Staats gegen das Nichtchristliche, die Novelle Kaiser Theodosius II. giebt als die Begründung für die Ausschließung der Juden, Samariter und Ketzer die Verkennung der wunderbaren Welteinrichtung an, eine Begründung, die der Codex Justin. zwar wegläßt, deren Folgerung er aber beibehält; alle Concilien und Bullen und Kaiseredikte stellen nur die Unchristlichkeit der Juden als das einzige Hinderniß ihrer Seligmachung auf Erden und im Himmel dar; es ist wiederum nur das rechtsstaatliche Gewissen unserer Regierung, dem dieses Princip trotz seiner Stärke und seinem durch die Dauer geheiligten Anspruche nicht genügt und welches, um sein Verfahren gegen die Juden, das doch nur Folge des christlichen Staates ist, sein durfte und konnte, zu rechtfertigen, an den Bekennern der jüdischen Religion selbst Momente hervorzuheben sich bemüht, die ebenso wesentlich die Gleichstellung der Juden und Christen in allen Lebens- und Staatsverhältnissen verhindern als jenes Princip.

Es ist das nicht sowohl die Nationalität der Juden an sich, die für den Rechtsstaat eine Störung bildet, denn auch denjenigen Proselyten, die sich mit Proselytinnen vermählen, stehen alle Staatsämter und Würden offen, obschon sie und ihre Nachkommen durch die Blutsverwandtschaft[WS 1] der jüdischen Nation angehören, als gewisse nationale Laster, deren Ursprung man aber nicht sowohl aus Lebensthätigkeit [9] und Schicksalen zu erklären, sondern in nationalen Meinungen und Dogmen zu entdecken gewußt hat. Denn diese Laster verschwinden sogleich oder hindern nicht mehr zur Bekleidung obrigkeitlicher Aemter, sobald man das Christenthum angenommen hat.

Wir aber, die wir im jüdischen Bekenntniß leben und sterben wollen, müssen gegen diese Anschuldigungen mit allem Ernste protestiren, wir, die wir von der makellosen Lauterkeit unseres religiösen Gesetzes tief durchdrungen sind, müssen Alles zurückweisen, was dieses, können Alles Lügen strafen was uns aus jenem treffen soll.

Das Verfahren gegen uns ist nicht nur ein ungesetzliches, es ist auch ein unnöthiges; indem man uns allein für Dinge verantwortlich macht, die wenn sie wahr sind, unmöglich unsere Schuld sein konnten, die aber nicht wahr sind, weil keine Nation Mängel der Art besitzt, die sie zur Aufnahme in’s Staatsleben untauglich machen, bedurfte es der Anklage gar nicht, um uns nicht zu geben was wir verlangen.

Es ist entwürdigend, sich gegen Vorwürfe wie sie in den judenfeindlichen Schriften von Grattenauer und Rühs bis auf den heutigen Tag dargelegt werden, zu vertheidigen; mag es das letzte Sühnopfer sein, das wir dem Genius des erzürnten Weltgeistes bringen, uns vertheidigen zu müssen. Es ist ein Verdienst, ein Trost, für das heilige Erbe der Väter zu leiden, für den gewaltigen Gedanken unserer Ahnen Gewalt zu ertragen, aber die gelben Lappen des uns aufgebundenen Lasters, die Brandmarke der moralischen Unfähigkeit müssen wir in stummer Verachtung von uns weisen. Wir sind nicht so eitel auf unsere Vorzüge, als uns die blasse Furcht unserer Feinde machen könnte; wir sind nicht dünkelvoll genug, um den sittlichen Werth, den wir uns trotz aller Demoralisationsversuche bewahrt haben, bloß uns allein, nicht eben auch dem Beispiel unserer großen Vorfahren zuzuschreiben; wir sind nicht so glücklich für jeden Einzelnen von uns in sittlichen Beziehungen bürgen zu können, auch wir zählen Verderbte und Schwache unter uns, aber der Staat, der einst die Gemeinde der Juden für den Diebstahl des Individuums verantwortlich machte, thut dasselbe jetzt mit moralischen Gebrechen, [10] die die Einzelnen nicht einmal immer besitzen; nirgends bei Verhandlungen um ständische und staatliche Rechte wird auf die Entsittlichung einzelner Individuen Rücksicht genommen, nirgends wie bei unsern Verhältnissen darf das trübe Glas des Mißtrauens jeden einzelnen Fall bis auf die Weite der ganzen Nation verallgemeinern. Wir können das Dasein eines Vorurtheils gegen uns nicht leugnen, aber ohne selbst die Gründe, deren sich die Vorurtheilsvollen selbst nicht einmal mehr bewußt sind, zu prüfen, müssen wir uns gegen die Heiligsprechung dieses Vorurtheils, gegen seine Gültigkeit in legislativen Fragen die uns betreffen wehren; so wenig als die Deutschen zugeben, daß sie „träge, widrige, abentheuerliche, verlorene und knechtische Menschen“ sind, wie sie von den Holländern geschildert[1] werden, ebensowenig haben wir Lust zu den liebenswürdigen Schilderungen eines Hartmann und Ghillany unser Votum zu geben.

Wir wissen und Alle sollen es wissen, daß nirgends mehr für die Erziehung zu frommen und sittlichen Menschen von Arm und Reich gesorgt wird als bei uns, daß nirgends sich größer die Ehrfurcht und die Achtung vor dem Sittlichen und Gesetzlichen kund thut als bei uns, daß man nirgends mehr böotischen Sinn verachtet als bei uns. Ein Zug nach Bildung des Geistes, nach Befriedigung höherer Genüsse als der des Augenblickes geht durch die Juden aller Zeiten. Uberall angeschlossen an die höchsten Interessen der Wissenschaft waren sie wie sie Weltbürger waren, auch überall in den geistigen Zonen der Wissenschaft zu Hause; kein Pfad war ihnen zu schmal, kein Weg zu rauh, den sie nicht durch Stürme und Leiden auf dem Gebiete des Geistes betreten, nicht um des Amtes und des Brodes, nein um des Berufes in ihrer Brust, des Triebes ihres Geistes wegen haben sie zurückgezogen von der Außenwelt ihre Kräfte dem Geiste gewidmet. In dem großen Sclavenhause der Weltgeschichte, aus dem sie noch immer nicht den Zug der Befreiung antreten sollen, haben sie selbst sich erziehen gelernt und bedrängtem Athems und Raumes Schritt gehalten mit ihren Bedrückern. Kein Pförtchen ward ihnen umsonst geöffnet, keine Nation warf so leicht das Knechtssiegel von sich, keinem gelang es schneller auf dem ihnen [11] neugestatteten Boden das Heimathsrecht sich anzueignen. Trotz alles Schmutzes, den man ihnen durch die Kloake der Tyrannei zuzuführen gedachte, standen sie niemals unter dem Vulgus ihrer Unterdrücker, sondern über ihm; wir bedürfen keiner Erziehung nur der Sonne der Freiheit; unter ihrem wärmenden Strahle wird auch da, wo Pflanzen verdorrt sind, Blüthen erstickt sind, wo nahrungsvolle Früchte von Unkraut überwuchert sind, neues Leben emporsprießen. Wir können weder zu unserm Heile, noch für unser Recht etwas halbes brauchen; wie es keine Freiheitsunwürdige, unfähige unter uns giebt, nirgends, in keiner Provinz, so erkennen wir auch keine Grade an, in denen man uns der Freiheit entgegenführt. Wir sind Bürger des Staats und der Menschheit, darum fordern wir ganzes bürgerliches und menschliches Recht; wer halbes verlangt ist vom Werthe des Ganzen noch nicht durchdrungen; wer halbes giebt will die Weltgeschichte und die Natur nicht verstehen, die alles Halbe zurückweist, und der Totalität des Gegebenen den totalen Eindruck vertraut. Wir waren schon so eingesponnen im Staats- und Wissenschaftsleben, daß wir vergaßen, wir seien nur entlassene Sträflinge, daß man auf uns auch nachdem wir von der Kette befreit waren, vigilire, jeder von uns unter unsichtbarer polizeilicher Aufsicht stände; jeder verfehlte Schritt des Einzelnen, zu dem ihn die Schiefheit der Verhältnisse verleitete, Allen wird er angerechnet, jedes Selbstvergessen des preußischen Bürgers insofern als er sich wirklich für einen solchen hielt und seine individuelle Meinung als solche dem Staate kund that, war nur ein Exempel wie schlecht er die Freiheitsprobe bestanden; entlassene Gefangene, gebesserte Schüler werden erst dann wahrhaft frei und gut, wenn die Menschen, die sich zu ihren Corrigenten berufen fühlen, ganz vergessen, daß sie einst Anders waren als jetzt und keine Rücksicht auf die Vergangenheit, auf die Totalität aber wohl auf die Liberalität nehmen, die mit voller Hand giebt, niemals zurückzieht und bereut, niemals die Zeit überstürzt, niemals den früchtevollen Sommer vor dem blüthevollen Frühling verlangt und die Beschenkten in unbeschränkter Freiheit ohne durch ein Wächterauge [12] zu geniren, zu befangen und unnatürlich sich geriren zu lassen, ihrem eigenen Genius überläßt.

Ich habe nie viel auf die Lehren gegeben, die die Menschheit aus der Geschichte empfangen; man hat sich so lange gewöhnt, ihre Warnungen sich vorhalten zu lassen, bis man diese selbst zur Phrase erniedrigt hat.

Ich schmiede aus ihr keine Donnerkeile der Drohung. Als ob wir nicht wüßten, daß die Männer des Gesetzes erfahren sind in Welt- und Religionsgeschichten, Herzen haben, die mit Theilnahme den historischen Leiden der Nationen gefolgt sind und die Schicksale ihrer eigenen Religion mit tiefem Interesse verfolgen. Und diese soll ich erst erinnern, daß ihnen selbst einst alles das zum Vorwurf ward, wessen man uns anklagt, daß Justinus Martyr[2] einen Juden zum Zeugen aufruft, dafür, daß die christliche Religion kein Menschenblut zu ihren Opfern heische, daß Athenagoras[3] klagt „Alle Religionen haben Freiheit, den Heiden ist es erlaubt über Alles zu reden und zu schreiben, nur uns nicht“ „nur wir werden verfolgt und gequält und des Namens wegen feindlich behandelt;“ daß Tertullianus[4] sich gegen den Vorwurf „sie bildeten einen Staat im Staate“ sich vertheidigt und daß Origenes[5] sagt „nichts unvernünftiges sind Verbindungen für die Wahrheit der Meinung, wenn man in einem Staate lebt, der sie verschmäht.“ Als man den Christen vorwarf, sie seien nicht nutzvoll genug im Staate, können wir anders als Tertullianus[6] für jene thut, antworten: „Aber wir werden noch unter einem andern Vorwande ungerechter Handlungen verklagt, werden nutzlos im Geschäftsleben genannt … Aber wir nehmen eben so Theil an den Krammärkten, Fleischbänken, Buden, Läden, Werkstätten, Herbergen, Wochenmärkten und übrigem Handel; wir schiffen mit Euch, sind Soldaten und bebauen das Land und treiben Handel; wir üben Künste und veröffentlichen unsere Werke zu Eurem Nutzen. Auf welche Weise wir nun nutzlos erscheinen könnten Eurem Geschäftsleben gegenüber mit dem und von dem wir leben, weiß ich nicht. Aber wenn ich Deine Gebräuche nicht achte, so bin ich doch an jenem Tage ein Mensch.“ [13] Kann es dem Gesetzgeber unbekannt sein, wie sich die ersten Christen dagegen zu vertheidigen hatten, daß sie nicht Theil nähmen am heidnischen Leben, daß Tertullianus[7] unmuthig ausruft: „Was haben wir Euch beleidigt, wenn wir andere Annehmlichkeiten vorziehen; wenn wir Euer Vergnügen nicht kennen wollen, ist es unser Unrecht, nicht das Eure?“ „Was haben wir Euch beleidigt, Ihr Griechen,“ sagt Tatian[8] „warum hasset Ihr uns, da wir Gottes Wort befolgen … denn wir essen kein Menschenfleisch.“

Und unser Talmud, unsere Literatur! Aus ihnen sollen ja unsere Laster fließen, aus ihnen sollen wir die Absolution unserer Verbrechen schöpfen, in ihnen ja den ewigen Zündstoff für einen innerlichen Groll gegen das Staatsleben finden! Wahrlich, wir können die Urtheile über sie nur absichtlich böse nennen, denn so unhistorische und unkritische sind Männern von Geist und Gelehrsamkeit, die die Universitäten, die Schulen der Welt, zu ihren Jugendlehrern gehabt, nicht zuzutrauen. Über welchen Theil der Weltliteratur hat man sich Urtheile erlaubt, wenn man ihre Sprache und ihren Genius nicht gefaßt hatte; wo hat man trotz seiner Unkenntniß aus dieser praktische Folgen gezogen; wo hat man mehr daran vergessen, was der christliche Tertullianus den Heiden vorwirft „Was giebt es Unbilligeres, als daß die Menschen was sie nicht kennen hassen, auch wenn die Sache den Haß verdiente!“ wo hat man sich trotz der vollständigsten Unkenntniß noch unkritischer gegen irgend einen Inhalt zu benehmen erlaubt?

Man hat sich weder über Entstehungszeit und Art, über Geist und Charakter eines ungeheuren Werkes wie der Talmud ist, bekümmert; das geringste Fragment eines griechischen Comoeden hat mehr Aufmerksamkeit erfahren, aber Folgerungen für das praktische Leben hat man daraus gezogen. Es wird keinem mehr einfallen, den Homer mit vorwolfischen Augen anzusehen, ihn für seine Sentenzen verantwortlich zu machen, keinem in den Sinn kommen, die Bearbeitung deutscher Geschichte nach vor Mascowschem Muster zu behandeln, kurz, keiner sich erlauben, an irgend ein wissenschaftliches Urtheil ohne jene kritische Anschauung zu gehen, die jetzt über [14] allen Wissenschaften leuchtend wie der Morgenstern sich erhebt. Den Talmud sieht man ungestört an wie vor Jahrhunderten, noch immer enthält er die „feurigen Geschosse des Satans“, noch immer ist er der Schlangenbalg des Verderbens, noch immer ist er ein Canon, aus dem die Juden Alles schöpfen, was sie an Gift und Galle über die Menschen schütten wollen und die Strahlen, die auch hier die Kritik hinwerfen sollte, brechen sich an dem unglaublichen Stumpfsinn gegen Alles, was Jüdisch heißt.

Oditur in innocuis etiam nomen innocuum (Tertullian.) Die talmudischen Pandekten (πάντα δέχονται) enthalten Alles, was in 5–6 Jahrhunderten von jüdischen Geistern geäußert, gedacht, befolgt worden ist; in den talmudischen Digesten ist unter verschiedenen Rubriken das verschiedenste Lebens- und Denkmaterial digerirt worden; wie in einem ungeheuern Hohlspiegel sieht man in ihnen das Leben von Jahrhunderten zurückstrahlen mit seinen Gedanken, mit seinem Haß und seiner Liebe, mit seiner Entsagung und seiner Philosophie. Die beiden Fundamente unseres Lebens, das Recht und die Religion, die That und der Gedanke füllen sie mit all ihren beästeten Armen und Fasern; und wie ihr Recht nicht immer mit der modernen Jurisprudenz übereinstimmt, auch die Sentenz, der Gedanke, will nicht immer in die Spannungen unseres geistigen Lebens eingehen; nur für den religiösen Inhalt ist er ein Grundstück geblieben, aus dessen Boden ein unendlicher Baum der Entwickelung gewachsen und das insofern noch fruchtbar ist, als sein Boden täglich von den Geistern, die sich mit ihm beschäftigten, umwühlt und umackert ward. Er enthält eine Polemik gegen das Christenthum; also die Toleranz, die man heute noch nicht üben will, sollte vor 1500 Jahren mit aller humanen vorsichtigen Schüchternheit geäussert worden sein? also so prophetisch sollten die Rabbinen gewesen sein, um die Censurstriche der zukünftigen Aufklärung schon zu ahnen? Er enthält neben dem Trefflichsten manch hartes Wort eines harten Mannes, eines heftigen Gemüthes. Also, so zart, so süß ist das Alterthum gewesen, daß wir vor individuellen schroffen Ansichten in ihm erschrecken. Es kommt wohl auch in unserm Leben, unsern Schulen, unserer Politik manch Hartes, Unsittliches, [15] Sophistisches vor und wohin hat man sich verirrt, als man den Juden vorwarf, sie brauchten dem Talmud zufolge den Christen sich nicht als Brüder gegenüber zu stellen und sie nicht als solche, den Staat nicht als solchen zu achten, wenn man an die Analoga dachte, die die Weltgeschichte sonst bietet. Warum kann der Katholik heut ein Bruder und Freund des Protestanten sein? haereticis non est servanda fides; warum kann der Protestant in katholischen Landen leben? Ist der Papst nicht der Antichrist? Warum ist dem Katholiken Glauben und Ehre ertheilt, giebt ihm sein Priester nicht Absolution? Wenn der Katholik das religiöse Dogma in seinen Kirchenvätern verehrt, übt er gegen den Ketzer das, was sie ihm heißen? Die Wahrheit und die Sittlichkeit sind ewige Güter,

Nicht von heut’ und gestern, sondern immer schon
Lebten sie und Niemand weiß, von wannen sie erschienen.
 (Sophokles Antigone.)

Zu allen Zeiten hat man sie verehrt und geübt und an sie drang kein sophistischer Gedanke. Der Schuft ist das was er ist auch ohne canonische Schwindelei. Den ehrlichen Mann berückt auch keine mögliche Absolution. Verschiedene Gebräuche giebt es und wir werden sie wenigstens so achten (ne alienos mores ad nostros referamus) wie Nepos es schon verlangt, aber verschiedene Sitten und Wahrheitsgesetze hat es nie gegeben.

Soll ich noch die Schicksale berühren, die unsere Literatur betroffen? Es ist wirklich für die geistigen Capacitäten, die über diese sich Urtheil erlauben, keine Schmeichelei, wenn man voraussetzt, sie kennen Leopold Zunz’s Schriften noch nicht. Aber die Unkenntniß von Allem hat sich an allen gerächt, die mit ihren geistigen Bestrebungen in ihre Nähe kamen; es wird ein interessantes Spicilegium von Lächerlichkeiten geben, die sich Poeten und Gelehrte in jüdischen Dingen zu Schuld kommen ließen.

Wir wollen kein Register von sittlichen Äußerungen die Juden thaten, hier zusammenstellen, auch nicht wie früher in wohlmeinender Art geschah, Erzählungen von tugendhaften Juden einflechten; wir halten das alles für unser unwürdig.

[16] Wir handeln auch nicht mit unserm Recht, wir machen dafür aus unsern Heiligthümern keine Concessionen, denn solche dürfen und brauchen nicht angenommen zu werden; wir machen keinen Tauschhandel zwischen unserem Messias und der politischen Freiheit, denn die letzte gebührt uns und kommt der Erste, so können es diejenigen Herren eben so wenig verhindern, wenn sie erklären, er komme nicht, als der Staat, wenn er sein Kommen fürchtet und nicht selber lieber ein irdischer Messias sein will, der alle in seinem Schooße gleich umfängt. „Alles, sagte R. Akiba, ist auf Bürgschaft gegeben und ein Garn ist dem ganzen Menschengeschlecht gelegt; der Laden ist offen, der Krämer borgt, das Buch ist geöffnet und die Hand schreibt; wer Lust hat komme und leihe; aber die Schuldforderer gehen Tag für Tag umher und fordern die Schuld ein, ob er will oder nicht will; zu Allem haben sie guten Grund, das Gewicht ist ein gerechtes Gewicht, alle aber sind sie zum Mahle bestimmt!“ Das ist die Ansicht des Handelsvolkes von der Weltgeschichte.


Anmerkungen

  1. 1) E. M. Arndt in der Zeitschrift für Geschichte 7. p. 54.
  2. 2) Dialog. cum Tryphon. ed. Mon. S. Mauri. Hagae Comit. 1742 fol. p. 111. „Glaubst du auch,“ sagt Justin, „daß wir Menschen essen und auslöschend die Lichter nach dem Mahle in unziemlichen Lüsten uns wälzen.“ Tryphon antwortet: „Was die Menge sagt, verdient keinen Glauben; denn es widersteht bei Weitem der menschlichen Natur.“
  3. 3) Legatio pro Christian. ed. S. Maur. p. 279. 80. 85.
  4. 4) Der Vorwurf findet sich: Apologet. advers. gentes. ed. Pameliana p. 66.
  5. 5) Contra Celsum lib. I. opp. omn. ed. de la Rue I. 320. Leo in der Geschichte von Italien 1. 135. führt das weiter aus. Den Juden würde er ein Verbrechen daraus gemacht haben.
  6. 6) cap. 42. p. 72. „Sed alio quoque injuriarum titulo postulamur et infructuosi in negotiis dicimur, quo pacto homines vobiscum degentes ejusdem victus, habitus instructus ejusdem ad vitam necessitatis… Itaque non sine foro, non sine macello, non sine balneis, tabernis, officinis, stabulis, nundinis vestris, caeterisque commerciis cohabitamus in hoc seculo. Navigamus et nos vobiscum et militamus et rusticamur et mercamur; proinde miscemus artes, opera nostra publicamus usui vestro. Quomodo infructuosi videamur negociis vestris, cum quibus et a quibus vivimus, non scio. Sed si ceremonias tuas non frequento, attamen illa die homo sum.“
  7. Apologet. pag. 66.
  8. Contra Graecos ed. St. Maur. p. 265.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Blutswandtschaft